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Sie können entweder telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse ist grundsätzlich bei der Krankenkasse angesiedelt. Sollten Sie beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert sein, reichen Sie den Antrag auf Pflegestufe mit einem Vermerk ein, dass dieser an die Pflegekasse weitergereicht werden soll.
Pflegegrad 1: 125 Euro
Pflegegrad 2: 770 Euro
Pflegegrad 3: 1262 Euro
Pflegegrad 4: 1775 Euro
Ab dem 1. Januar 2022 gibt es einen weiteren Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten. Mehr Informationen zu diesem Leistungszuschlag finden Sie in dieser Übersicht der Verbraucherzentrale
Anbieter im Bereich Produkte und Dienstleistungen im Alter sind stark regional verankert. Nutzen Sie unseren regionalen Anbietervergleich um Ihrer Suche nach den richtigen Anbietern zu vereinfachen.
Pflege bedeutet Verantwortung und Hilfeleistung gegenüber einer bedürftigen Person. In einer individuellen Beratung wird der aktuelle Pflegebedarf eingeschätzt und pflegerischer Bedarf daraus abgeleitet. Ob und wie Sie als Angehörige diese Unterstützung übernehmen können hängt stark von der Situation ab. Pflegekurse ermöglichen es Ihnen für sich selbst abzuschätzen welche Verantwortung Sie selbst bereit sind zu übernehmen.
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