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Nützliche Informationen und wertvolle Tipps zu Produkten und Dienstleistungen im Alter.
Informationen für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit und Sicherheit im Alter.
Hier finden Sie schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Nutzer.
Hier ein Überblick über die derzeitigen Fördersummen pro Pflegegrad:
Zusätzlich zu diesen Leistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, wie Zuschüsse für barrierefreie Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro, Zuschüsse für den Einsatz von Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen, sowie Tages- und Nachtpflege.
Die Pflegekasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Grundgebühr des Hausnotrufsystems. Zum Stand 2024 beläuft sich der Zuschuss der Pflegekassen auf bis zu 25,50€ pro Monat für die Miete und Nutzung des Hausnotrufgerätes. Dieser Betrag kann die Grundgebühr ganz oder teilweise abdecken, abhängig vom Anbieter des Hausnotrufdienstes.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:
Bitte beachten Sie, dass die Installationskosten oder zusätzliche Dienstleistungen, die über die Grundfunktionen des Hausnotrufsystems hinausgehen, in der Regel nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Es empfiehlt sich, vorab mit der Pflegekasse zu klären, welche Leistungen genau übernommen werden und ob weitere Leistungen bezuschusst werden.
Wenn Sie oder ein Angehöriger einen Pflegegrad hat und Sie das Badezimmer barrierefrei umbauen möchten, können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Hier sind die Schritte, die Sie für den Antragsprozess befolgen sollten:
Ja, die Kosten für einen Treppenlift können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden, wenn der Antragsteller einen anerkannten Pflegegrad hat. Hier sind die Schritte, die Sie für die Beantragung und mögliche Kostenübernahme durch die Pflegekasse befolgen sollten:
Die Übernahme der Kosten für einen elektrischen Rollstuhl oder ein Elektromobil durch die Pflegekasse hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des individuellen Bedarfs des Antragstellers und des Vorliegens eines Pflegegrades. Grundsätzlich fallen elektrische Rollstühle und Elektromobile unter die Hilfsmittelversorgung, die eher durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und nicht durch die Pflegekassen abgedeckt wird. Hier sind einige wichtige Informationen zum Verständnis der Kostenübernahme: