Behindertengerechtes Bad: Alles, was Sie zur Planung und Umsetzung sowie möglichen Fördermöglichkeiten wissen müssen

Michaela König-Joseph
14 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
10. September 2024

Für in ihrer Bewegung eingeschränkte Mitmenschen bedeutet ein Badezimmer ohne Barrieren besonders eins: mehr Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden. Denn barrierefreie Bäder müssen laut DIN-18040-2 so gestaltet sein, dass sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Badezimmerbereich sicher und ohne Hürden fortbewegen und ihre Körperpflege selbstständig durchführen können. Da die wenigsten Sanitärräume von Anfang an barrierefrei gebaut werden, steht Betroffenen und ihren Angehörigen irgendwann ein Umbau bevor. Aber dieser ist oftmals nicht nur mit einer großen Investition verbunden.

Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche Anforderungen ein behindertengerechtes Bad erfüllen muss und worauf Sie bei der Planung und Umsetzung achten müssen. Weiterhin erhalten Sie ausführliche Informationen zu den Kosten sowie zu möglichen Zuschüssen und Förderungen, die Ihre persönlichen Unkosten beim barrierefreien Badumbau reduzieren.

Inhaltsverzeichnis

    5 Fakten auf einen Blick

    • Ein barrierefreies Badezimmer muss den Anforderungen der DIN-18040-2 gerecht werden.
    • Die Vorschriften für barrierefreie und behindertengerechte Badezimmer sind in der DIN-18040-2 unterschiedlich definiert.
    • Barrierefreies Bauen wird vom deutschen Staat durch Zuschüsse und Fördermittel unterstützt.
    • Ein behindertengerechtes Bad muss genügend Fläche haben, sodass im Sanitärbereich das Rangieren von Rollstühlen und Gehilfen möglich ist.
    • In behindertengerechten Wohnungen müssen alle Schwellen entfernt oder durch Rampen barrierefrei gestaltet werden.

    Barrierefreie Bäder: Definition & Bedeutung

    Barrierefreie Bäder müssen bestimmte Anforderungen erfüllen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglichen, selbstständig oder mit Unterstützung einer Hilfsperson ihre Körperhygiene durchführen zu können. Vorgaben, welche beim Umbau eines behindertengerechten Badezimmers umgesetzt werden müssen, sind in Form von Normen in der DIN-18040-2 klar definiert.

    Aber nicht nur für die Betroffenen selbst bietet ein barrierefreies Badezimmer mehr Lebensqualität und ein selbstständigeres Leben in den eigenen vier Wänden. Ebenfalls für Pflegekräfte oder pflegende Angehörige ist ein barrierefreies Bad, mit einer individuell wählbaren Ausstattung wie einen Badewannenlifter, eine große körperliche Entlastung, welche die Pflege zu Hause erleichtert.

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    Umbaulösungen für ein barrierefreies Bad

    Möchten Sie Ihr Badezimmer barrierefrei umbauen, können Sie verschiedene Umbaulösungen ins Auge fassen. Diese sollten Sie vom Ausmaß Ihrer jetzigen und zukünftigen körperliche Beeinträchtigung abhängig machen. Folgende Möglichkeiten gibt es:

    1
    Die Komplettsanierung

    Für eine umfassende Barrierefreiheit können Sie Ihr Badezimmer von einem spezialisierten Anbieter umbauen lassen. Diese Lösung verursacht jedoch die meisten Kosten.

    2
    Die Anpassung einzelner Sanitäranlagen

    Eine weitere Lösung wäre eine barrierearme Wohnraumanpassung. Bei dieser Maßnahme werden einzelne Sanitärobjekte auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Hierzu gehören unter anderen der Umbau von einer bestehenden Badewanne zur barrierefreien Dusche, eine Wanne mit Tür oder ein behindertengerechtes WC.

    3
    Bad barrierearmer gestalten mit Hilfsmitteln

    Eine preiswertere Lösung ist die Ausstattung Ihres Badezimmers mit verschiedenen Hilfsmitteln wie Halte- und Stützgriffen, einem Dusch- oder Wannensitz sowie einer Sitzerhöhung für die Toilette. Diese sorgen für mehr Sicherheit in Ihrem Bad und erleichtern die Körperpflege.

    Tipp

    Pflegekassen übernimmt Hilfsmittel

    Alle anerkannten Hilfsmittel wie Halte- und Stützgriffe, Duschhocker und Duschstühle, Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhungen oder Antirutschmatten werden durch die Pflege- oder Krankenkasse bezuschusst oder sogar komplett übernommen. Welche weiteren Hilfsmittel gelistet sind, können Sie im Hilfsmittelverzeichnis oder in unserem Ratgeber "Hilfsmittel für Senioren im Bad" nachlesen.

    Checkliste für die Planung

    Damit ein barrierefreies Badezimmer nach den Umbaumaßnahmen den Bedürfnissen des Nutzers entspricht und den Alltag in den eigenen vier Wänden erleichtert, sollte ein Badumbau gut geplant sein. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Planung achten müssen, und hilft Ihnen bei der Umsetzung:

    • Der Bodenbelag im Bad sollte rutschfeste Eigenschaften vorweisen.
    • Ausreichend Platz für das Rangieren von Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühlen einplanen.
    • Für mehr Barrierefreiheit müssen Sie Schwellen im Bad entfernen oder mithilfe von Rampen barrierefrei gestalten.
    • Bodengleiche Dusche installieren oder eine ebenerdige Duschwanne einbauen lassen.
    • Stütz- und Haltegriffe in der Dusche, neben der Badewanne und der Toilette montieren lassen.
    • Für mehr Sicherheit sollten in der Dusche oder der Badewanne eine Sitzmöglichkeit vorhanden sein.
    • Eine barrierefreie Toilette muss eine erhöhte Sitzhöhe haben.
    • Genügend Freiraum neben dem WC einplanen.
    • Höhenverstellbares oder rollstuhlgerechtes Waschbecken mit genügend Beinfreiheit garantiert eine barrierefreie Nutzung.
    • Bad mit ausreichend blendfreien Leuchtmitteln ausstatten.
    • Notrufsysteme mit Zugtaster für mehr Sicherheit in der Dusche oder neben der Wanne montieren.
    • Elektronische Hilfsmittel wie Badewannenlifte installieren.
    • Manuelle Lichtschalter durch Alternativen, die auf Bewegungen reagieren, austauschen lassen.

    Die Checkliste soll Ihnen die Planung erleichtern und dabei helfen, keine Details außer Acht zu lassen. In welchem Rahmen Sie Ihr Bad schlussendlich gestalten und umbauen lassen, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Jedoch raten wir Ihnen an die Zukunft zu denken, sodass Sie so lange wie möglich von den Umbaumaßnahmen profitieren können.

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    Planung & Umsetzung

    Der Umbau zum barrierefreien Bad ist eine große Investition und sollte vorausschauend geplant sein. Deswegen sollten Sie bei der Planung nicht nur darauf achten, dass das fertige Badezimmer auch im Verlauf der Jahre Ihren Anforderungen gerecht wird. Ein barrierefreies und behindertengerechtes Badezimmer muss laut DIN-18040 2 ebenfalls bestimmte Normen erfüllen, sodass Sie Förderungen und Zuschüsse der verschiedenen Institutionen erhalten und somit Ihre Unkosten reduzieren können. Aber worauf kommt es bei der Planung eines barrierefreien Badezimmers an?

    Barrierefreies Bauen: Grundriss und Raumplanung

    Der Grundriss eines barrierefreien Badezimmers muss genügend Bewegungsfläche widerspiegeln. Außerdem müssen Dusche, Toilette und das Waschbecken so angeordnet sein, dass sie leicht zugänglich sind. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Raumplanung an die individuellen Bedürfnisse des in seiner Mobilität eingeschränkten Menschen angepasst wird.

    Aber nicht allein ausreichend Bewegungsfreiheit und eine perfekte Raumplanung reduzieren Barrieren im Badezimmer und sorgen für mehr Sicherheit. Auch die richtige Sanitäreinrichtung ermöglicht beeinträchtigten Personen mehr Selbstständigkeit bis ins hohe Alter.

    Barrierearme und behindertengerechte Sanitäreinrichtungen & Umbaumaßnahmen

    Ein behindertengerechtes Bad sollte so geplant werden, dass Betroffene langfristig von den Umbaumaßnahmen profitieren können und ein selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden auf lange Sicht garantiert ist. Obendrein sollten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der barrierefreie Badumbau Pflegepersonen die häusliche Pflege erleichtern und somit möglich machen.

    Da jeder Mensch aufgrund seiner körperlichen Einschränkungen andere Bedürfnisse hat, kann die Ausstattung eines barrierefreien Bades variieren. Diese Sanitärobjekte und baulichen Maßnahmen erleichtern Menschen mit Beeinträchtigungen oder einem Handicap den Alltag und maximieren die Sicherheit im Badezimmer:

    • Barrierefreie Dusche: Eine barrierefreie Dusche ist ein wichtiger Bestandteil eines behindertengerechten Bads und muss laut DIN-Norm verschiedene Kriterien erfüllen. Hierzu gehören ausreichend Bewegungsfreiheit, rutschfeste Bodenbeläge sowie Stütz- und Haltegriffe. Zusätzlich muss die Dusche bodengleich sein und darf keine scharfen Kanten haben.
    • Barrierefreies WC: Ein barrierefreies WC ermöglicht Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen ungehinderten Zugang zur Toilette. Das WC verfügt über eine erhöhte Sitzfläche und bietet um das WC herum genügend Freiraum. Zusätzliche Stützgriffe und Haltestangen an den Seiten ermöglichen Rollstuhlfahrern obendrein das selbstständige Umsetzen.
    • Höhenverstellbares oder rollstuhlgerechtes Waschbecken: Ein höhenverstellbares Waschbecken kann im Stehen und Sitzen benutzt werden. Mehr Bewegungsfreiheit im Fußbereich macht das Unterfahren von Rollstühlen möglich.
    • Wanne zur Dusche umbauen: Bei dieser Umbaumaßnahme wird Ihre bestehende Wanne entfernt und durch eine begehbare Dusche ersetzt. Da bei dieser Lösung eine Restschwelle von circa 2 Zentimetern bestehen bleibt, gilt der Umbau von Badewanne zur Dusche aber nur als barrierearme und nicht als barrierefreie Maßnahme.
    • Sitzbadewanne: In einer Sitzbadewanne können Betroffene die Körperhygiene im Sitzen durchführen. Hierfür sorgt ein fest installierter Sitz. Ein Einstieg mit Tür minimiert das Risiko zu stolpern.
    • Badewanne mit Tür oder Einstieg: Bei diesen beiden barrierearmen Varianten wird die Sturzgefahr minimiert, indem in Ihre bestehende Badewanne eine U-förmige Ausbuchtung gefräst wird, sodass körperlich beeinträchtigten Menschen das Betreten und Verlassen der Wanne erleichtert wird. Während in einer Badewanne mit Tür Vollbäder stattfinden können, ist dies bei einer Badewanne mit Einstieg nicht mehr möglich. Dieses Modell eignet sich nur noch zum Duschen. Zusätzliche Stütz- und Haltegriffe bieten zusätzliche Sicherheit.

    Möchten Sie für den barrierefreien Badumbau staatliche Fördermittel nutzen, um Ihre persönlichen Kosten zu reduzieren, müssen die Vorgaben der DIN-18040-2 für barrierefreie Bäder erfüllt werden.

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    Anforderungen nach DIN-18040-2

    Die DIN-Norm 18040-2 definiert Anforderungen wie Bewegungsfläche, Ausstattung und Sicherheitsmerkmale, die barrierefreie Sanitärräume erfüllen müssen.

    Bewegungsflächen vor sanitären Objekten

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Der Mindestabstand vor den einzelnen Sanitäranlagen muss 120 x 120 Zentimeter betragen. Die Überlagerung von weiteren Bewegungsflächen ist erlaubt.
    • Der Waschtisch muss im Stehen und Sitzen genutzt werden können.
    • Der Abstand zwischen den einzelnen Sanitäranlagen muss mindestens 20 Zentimeter betragen.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Der Mindestabstand vor den einzelnen Sanitäranlagen muss für mehr Bewegungsfreiheit 150 x 150 Zentimeter betragen.
    • Der Waschtisch muss unterfahrbar sein und ausreichend Beinfreiheit bieten.
    • Damit Rollstuhlfahrer die Toilette problemlos nutzen können, muss auf einer Seite ausreichend Platz (mindestens 90 Zentimeter) vorhanden sein.
    • Der Abstand zwischen den einzelnen Sanitäranlagen muss mindestens 20 Zentimeter betragen.

    Barrierefreie Badewanne

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Eine barrierefreie Badewanne muss ein Maß von 160 bis 170 x 75 Zentimeter haben.
    • Die Nachrüstung einer Dusche sollte möglich sein.
    • Sitzbadewannen oder Wannen mit Tür oder Einstieg werden beim barrierefreien Badumbau empfohlen.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Eine behindertengerechte Wanne muss mit einem Badewannenlifter ausgestattet sein.

    Barrierefreie Duschwanne & Duschbereich

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Eine barrierefreie Dusche muss ein Maß von 120 x 120 Zentimeter haben.
    • Die Restschwelle vom Boden zum Duschbereich darf nicht höher als 2 Zentimeter sein und keine Kanten vorweisen.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Eine behindertengerechte Dusche muss ein Maß von 150 x 150 Zentimeter haben.
    • Ein Nachrüsten von Duschklappsitzen und hochklappbaren Stützgriffen muss gewährleistet sein.
    • Der Duschklappsitz muss in einer Höhe von 46 bis 48 Zentimetern an der Duschwand befestigt sein.
    • Eine Einhebel-Duscharmatur mit Handbrause muss in sitzender Position erreichbar sein.

    Barrierefreies Waschbecken

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Das Waschbecken muss im Stehen und im Sitzen benutzt werden können.
    • Ein barrierefreies Waschbecken muss unter dem Waschtisch ausreichend Freiraum für die Nutzung im Sitzen vorweisen.
    • Eine Einhebelarmatur wird empfohlen.
    • Armaturen, die auf Bewegungen reagieren, dürfen nur mit einer Temperaturbegrenzung (maximal 45 Grad Celsius) genutzt werden.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Das behindertengerechte Waschbecken muss in einer Höhe montiert werden, dass die Vorderkante eine maximale Höhe von 80 Zentimetern erreicht.
    • Die Tiefe der Unterfahrbarkeit muss im Minimum 90 Zentimeter betragen.
    • Der Abstand von Armatur zum vorderen Rand des Waschtischs darf ein maximales Maß von 40 Zentimeter haben.
    • Für ausreichend Beinfreiheit muss der Raum unter dem Waschtisch eine Breite von mindestens 90 Zentimeter vorweisen.
    Wichtig

    Vorschriften zur Barrierefreiheit

    Um die Vorschriften der Barrierefreiheit zu erfüllen, müssen sämtliche Stütz- und Haltegriffe sowie Bedienelemente in einer Höhe von 85 Zentimetern montiert werden. Gemessen werden die barrierefreien Montagehöhen ab der Oberkante des Fußbodens (OKFFB). Fenstergriffe bilden hierbei eine Ausnahme. Diese dürfen in einer Höhe von 85 bis 105 Zentimeter montiert werden.

    Barrierefreie Türen

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Die Tür muss eine lichte Höhe (Maß von oben nach unten im Türrahmen) von mindestens 205 Zentimetern haben.
    • Die Tür muss eine lichte Breite (Maß von links nach rechts im Türrahmen) von mindestens 80 Zentimetern haben.
    • Barrierefreie Türen müssen sich von außen öffnen und entriegeln lassen.
    • Die Restschwelle im Türbereich darf nicht höher als 2 Zentimeter sein.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Eine behindertengerechte Tür muss eine lichte Höhe (Maß von oben nach unten im Türrahmen) von mindestens 205 Zentimetern haben.
    • Die Tür muss eine lichte Breite (Maß von links nach rechts im Türrahmen) von mindestens 90 Zentimetern haben.
    • Behindertengerechte Türen müssen sich von außen öffnen und entriegeln lassen.
    • Die Türklinke sollte 85 Zentimeter über dem Fußboden montiert werden.

    Barrierefreie Toilette

    Mindeststandard laut DIN-18040-2

    • Der Abstand zu den Wänden sowie zu anderen Sanitärobjekten muss mindestens 20 Zentimeter betragen.

    R-Standard laut DIN-18040-2

    • Die Höhe eines behindertengerechten WCs muss inklusive Toilettensitz eine Höhe zwischen 46 und 48 Zentimeter vorweisen.
    • Die Zugangsseite muss mindestens 90 Zentimeter und die gegenüberliegende Seite 30 Zentimeter breit sein.

    Mit den beschriebenen Vorgaben wollten wir Ihnen einen überschaubaren Eindruck über einige der wichtigsten Vorgaben vermitteln. Jetzt erhalten Sie einen Überblick zu den Kosten.

    Diese Kosten kommen für ein behindertengerechtes & barrierefreies Badezimmer auf Sie zu

    Die Kosten für einen barrierefreien Badumbau können je nach Umfang der Maßnahmen stark variieren. Denn abhängig von der Größe des Badezimmers, den baulichen Gegebenheiten vor Ort, der Qualität der Ausstattung sowie den individuellen Anforderungen des Nutzers kann ein behindertengerechter Umbau wenige Hundert Euro oder aber auch Tausende von Euro an Unkosten verursachen. Im folgenden Überblick können Sie sich einen groben Eindruck verschaffen, was ein barrierefreies Bad ungefähr kosten kann.

    • Einbau einer barrierefreien Dusche: 5.000 bis 6.000 Euro
    • Umbau Badewanne zur Dusche: 4.000 bis 6.000 Euro
    • Sitzbadewanne: 1.200 bis 9.000 Euro
    • Einbau barrierearme Wannentür oder Einstieg: 2.500 bis 5.000 Euro
    • Anbringen der Stütz- und Haltegriffe: 200 bis 800 Euro
    • Montage höhenverstellbares Waschbecken: 300 bis 3.000 Euro
    • Anbringen einer Toilettensitzerhöhung: 50 bis 200 Euro
    • Einbau eines elektrisch höhenverstellbaren WCs: 2.500 bis 4.500 Euro
    • Einbau einer barrierefreien Badezimmertür: 400 bis 800 Euro
    • Ausstattung mit rutschsicheren Böden: 500 bis 2.000 Euro
    • Komplettsanierung eines Bades von circa 7 Quadratmetern: 21.000 bis 24.000 Euro

    Bedenken Sie bitte, dass dies nur grobe Richtwerte sind. Für präzisere Preise empfehlen wir Ihnen, die Angebote der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und sich mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Achten Sie darauf, dass sämtliche Posten einzeln aufgeführt sind. Dadurch verschaffen Sie sich einen besseren Überblick.

    Lassen Sie sich ebenfalls ausführlich beraten. Denn auch die Auswahl der falschen Bad-Ausstattung kann dazu führen, dass die Kosten explodieren und höher ausfallen als zuvor angenommen.

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    Förderungen & Zuschüsse

    Es gibt verschiedene Förderungen und Zuschüsse, die Sie für den Umbau eines behindertengerechten Bads beantragen und somit die Kosten für den barrierefreien Badumbau reduzieren können. Die folgenden Träger bieten Fördermöglichkeiten an.

    Pflegekasse: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

    Die Pflegekasse unterstützt Sie ab Pflegegrad 1 bei der Reduzierung von Barrieren in Ihrem Zuhause. Möchten Sie Ihr Bad barrierefrei oder behindertengerecht umbauen, können Sie für die Umsetzung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung einen Antrag auf Bezuschussung stellen. Erhalten Sie einen positiven Entscheid, können Sie von einem Zuschuss von bis zu 4.000 Euro profitieren.

    Krankenkasse: Zuschüsse sowie Kostenübernahme für gelistete Hilfsmittel

    Auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad können Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in den eigenen vier Wänden beantragen. Der Kostenträger, der die Kosten für die Anschaffung von gelisteten Hilfsmitteln teilweise oder komplett finanziert, ist die Krankenkasse. Die Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit widerspiegelt. Zu den anerkannten Hilfsmitteln gehören unter anderem Duschhocker, Badewannenlifte, Stütz- und Haltegriffe oder Antirutschmatten für den Sanitärbereich.

    Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Förderung für barrierefreie und behindertengerechte Bäder

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den barrierefreien Badumbau in Form eines zinsgünstigen Kredits und durch einen Investitionszuschuss für die Barrierereduzierung im Badezimmer. Diese Fördermittel können Sie beantragen:

    • Altersgerechter Badumbau (KfW-Programm 159): zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 Euro
    • KfW-Zuschuss für barrierefreie Einzelmaßnahmen (KfW-Programm 455-B): bis zu 6.250 Euro

    Bedenken Sie, dass Sie die Fördermittel vor Beginn des barrierefreien Umbaus beim Kostenträger beantragen müssen, da die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung durch einen der erwähnten Träger ansonsten nicht mehr möglich ist. Reichen Sie hierfür einen Antrag bei der jeweiligen Institution ein und fügen Sie diesem einen Kostenvoranschlag Ihres Handwerksunternehmens bei.

    Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich von verschiedenen Unternehmen ein Angebot erstellen zu lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Vergleichsportal, um die einzelnen Leistungen und Preise von qualifizierten Handwerkern in Ihrer Nähe miteinander zu vergleichen.

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    Fazit

    Ein barrierefreies Bad muss die Vorgaben der DIN-18040-2 erfüllen. Hierbei ist bei der Planung und Durchführung der Umbauten darauf zu achten, dass in der DIN-Norm zwischen dem Mindeststandard der Barrierefreiheit signalisiert, und dem R-Standard, der ein behindertengerechtes Badezimmer ausmacht, unterschieden wird. Sollten Sie staatliche Zuschüsse oder Förderungen für den Badumbau nutzen wollen, müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften erfüllen.

    Planen Sie Ihren neuen Sanitärbereich vorausschauend, sodass Sie auch in der Zukunft von den barrierefreien Maßnahmen profitieren können oder eine spätere Anpassung mit geringem Aufwand umsetzbar ist. Sollte es Ihnen aufgrund der Größe Ihres Bades nicht möglich sein, die Anforderungen, die an die Barrierefreiheit geknüpft sind, umzusetzen, können Sie bereits mit der Anpassung einzelner Sanitäranlagen oder Hilfsmittel Ihr Badezimmer barrierearmer gestalten.

    Häufig gestellte Fragen

    Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

    Welche Anforderungen müssen barrierefreie Bäder erfüllen?

    Barrierefreie Bäder müssen Betroffenen ausreichend Platz und Bewegungsfreiheit bieten. Die Maße, welche Sanitärräume für mehr Barrierefreiheit in Wohnungen vorweisen müssen, sind in der DIN-18040-2 fest verankert.
    In der DIN-18040-2 wird zwischen den Mindestanforderungen, die ein Badezimmer erfüllen muss, um als barrierefrei zu gelten und dem R-Standard, der auch Rollstuhlfahrern die Nutzung ermöglicht, unterschieden.

    Welche Kosten müssen für den barrierefreien Badumbau eingeplant werden?

    Die Kosten für ein barrierefreies Badezimmer variieren und könne nicht pauschalisiert werden. Wie teuer der Badumbau schlussendlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören die räumlichen Gegebenheiten vor Ort und in welchem Rahmen das Bad angepasst werden soll. Auch die Qualität der einzelnen Sanitärprodukte nimmt Einfluss auf den Preis.
    Die Preisspanne bewegt sich zwischen 300 und 24.000 Euro. Für konkrete Umbaukosten empfiehlt es sich, verschiedene Angebote einzuholen und diese miteinander zu vergleichen.

    Welche Mindestgröße muss ein Badezimmer haben, sodass ein barrierefreier Umbau möglich ist?

    Ein barrierefreies Badezimmer muss laut DIN-18040 2 über eine Bewegungsfläche von mindestens 120 x 120 Zentimeter verfügen. Behindertengerechte Bäder müssen den R-Standard erfüllen und einen größeren Bewegungsradius (150 x 150 Zentimeter) vorweisen, sodass Rollstuhlfahrer ihren mobilen Untersatz ohne Probleme rangieren können.

    Müssen Vermieter über barrierefreie Umbaumaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden?

    Der Mieter muss den Vermieter vor Beginn des Umbaus über die Durchführung jeder baulichen Maßnahme informieren. Damit Umbaumaßnahmen stattfinden können, muss der Eigentümer dem Vorhaben zustimmen. Eine Zustimmung sollte schriftlich dokumentiert und vom Vermieter unterschrieben werden.
    Da Eigentümer in den seltensten Fällen einen barrierefreien oder behindertengerechten Ausbau ablehnen dürfen, müssen sich Mieter um einen negativen Entscheid aber in der Regel keine Gedanken machen. Ausnahmen, die eine Ablehnung rechtfertigten würden, wären eine Wertminderung der Wohnung beziehungsweise der Immobilie oder die Unzumutbarkeit der Umbaumaßnahmen.

    Haben Sie noch Fragen?

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