Badumbau

Pflegegrad Umbau Zuschuss: So beantragen Sie finanzielle Hilfe für barrierefreies Wohnen

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
10/7/2025

Wichtigkeit

Zuschüsse mit Pflegegrad

Kosten

Antrag

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Pflegegrad sichert Anspruch auf Badumbau-Zuschuss: Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) ist Grundvoraussetzung für den Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen durch die Pflegekasse.
  • Finanzielle Unterstützung: Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person und Maßnahme zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1-5.
  • Wichtige Voraussetzung: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden.

Rutschige Böden, hohe Einstiege und fehlende Haltegriffe im Badezimmer führen häufig zu Stürzen und Verletzungen. Ein alters- oder behindertengerechtes Bad reduziert diese Risiken deutlich und erleichtert zugleich die Pflege – für Betroffene wie für Angehörige.

Wir sehen uns deshalb in diesem Ratgeber an, welche Umbaumaßnahmen mit einem Pflegegrad sinnvoll sind, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Pflegekasse erfüllt werden müssen.

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Warum ist ein Badumbau bei einem Pflegegrad wichtig?

Das Badezimmer ist einer der unfallreichsten Orte im Haushalt – insbesondere für Pflegebedürftige. Ein barrierefreier Umbau verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch eine unabhängige Lebensführung und die Pflegemöglichkeiten für Angehörige.

Pflegegrad und Badumbau – Übersicht der Förderungen:

  • Zuschuss Badumbau Pflegegrad 1: Möglich, wenn der Umbau die Selbstständigkeit stärkt.
  • Pflegegrad 2 Badumbau: Der Zuschuss für einen Badumbau bei Pflegegrad 2 wird am häufigsten gestellt. Er ist vor allem bei Einstiegsproblemen in die Badewanne oder beim Toilettengang sinnvoll.
  • Zuschuss Badumbau Pflegegrad 3: Wichtig, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder zu ermöglichen.

Der Pflegegrad Umbau Zuschuss kann beantragt werden, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Ziel der Wohnraumanpassung muss aber immer eine Verbesserung der häuslichen Versorgung oder die Verhinderung einer Heimunterbringung sein.

Was bedeutet „barrierefrei“ genau?

Der Begriff barrierefrei ist in Deutschland durch die DIN-Norm 18040-2 (1) geregelt. Diese Norm beschreibt, wie Räume gestaltet sein müssen, damit sie ohne fremde Hilfe und von allen Menschen – auch mit Gehhilfen oder Rollstühlen – uneingeschränkt nutzbar sind.

Was zeichnet ein barrierefreies Bad aus?

Ein barrierefreies Bad muss für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegegrad sicher, bequem und ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Es folgt bestimmten gestalterischen und funktionalen Prinzipien, die Barrieren im Alltag reduzieren und sowohl die Selbstständigkeit der Nutzer als auch die Pflege durch Angehörige oder Fachkräfte erleichtern.

Merkmale eines barrierefreien Bads:

  • Bodengleiche Dusche mit rutschhemmender Oberfläche (mind. Rutschklasse R10)
  • Türbreite mindestens 80 cm (für Rollstuhlfahrer: 90 cm), schwellenfrei
  • Bewegungsflächen: Vor Dusche, WC und Waschtisch mind. 120 x 120 cm (Rollstuhl: 150 x 150 cm)
  • Unterfahrbarer Waschtisch mit flachem Siphon
  • Erhöhtes WC (ca. 46–48 cm) mit Haltegriffen links und rechts
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe im Dusch- und WC-Bereich
  • Spiegel in Sitz- und Stehhöhe einsehbar
  • Ausreichende Beleuchtung und kontrastreiche Gestaltung
  • Rutschfester Bodenbelag

Förderungen und Zuschüsse bei Pflegegrad

Ein barrierearmer oder barrierefreier Badumbau kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Umso wichtiger ist es, die staatlichen Zuschüsse und Fördermöglichkeiten zu kennen, die Ihnen als pflegebedürftige Person zustehen.

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Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI (2) Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumraumverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere der Umbau des Badezimmers.

  • Pflegegrad 1 Zuschuss Badumbau: Auch mit Pflegegrad 1 kann ein Zuschuss für den Badumbau gewährt werden, etwa zur Vermeidung zukünftiger Pflegebedürftigkeit. Präventive Maßnahmen wie Haltegriffe oder eine niedrigere Dusche sind besonders sinnvoll.
  • Pflegegrad 2 Zuschuss Badumbau: Beim Umbau des Badezimmers mit Pflegegrad 2 stehen oft Sicherheit und Erleichterung der Pflege im Vordergrund. Eine ebenerdige Dusche oder ein erhöhtes WC zählen hier zu den typischen Maßnahmen.
  • Ab Pflegegrad 3:  Ein Zuschuss für Badumbau bei Pflegegrad 3 ist besonders wichtig, da viele Betroffene ohne Umbaumaßnahmen auf stationäre Pflege angewiesen wären. Die Förderung ermöglicht es, die Pflege weiterhin im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Was zahlt die Pflegekasse bei einem Badumbau?

Unabhängig von dem Grad Ihres Pflegegrades bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Die restlichen Mehrkosten müssen selbst getragen werden.

Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen. Maximal stehen somit bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.

Gut zu Wissen: Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Duschsitz, Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen sind keine Leistung der Pflegekasse und sollten deshalb in der Antragsstellung nicht mit aufgelistet werden. Sie können aber separat einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vor.
  • Die Maßnahme verbessert das Wohnumfeld nachweislich. Die Umbaumaßnahmen sollten darauf abzielen die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern oder eine Heimeinweisung zu vermeiden.
  • Der Antrag wurde vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt.
  • Die/der Pflegebedürftige wohnt in der eigenen Wohnung oder Mietwohnung.
  • Bei Mietwohnungen: Die Zustimmung des Vermieters liegt vor

Pflegegrad: Welche Umbaumaßnahmen sind möglich?

Ob ein kompletter Badumbau oder die Anpassung einzelner Elemente, folgende Maßnahmen können im Sanitärbereich durchgeführt werden:

  • Barrierefreie Dusche: Die bodengleiche oder Walk-in-Dusche verzichtet vollständig auf eine Einstiegskante und ermöglicht damit einen besonders komfortablen und sicheren Zugang.
  • Umbau Wanne zur Dusche: Die Umwandlung einer Badewanne in eine ebenerdige Dusche ist eine der beliebtesten Maßnahmen. Sie erleichtert das Ein- und Aussteigen erheblich und minimiert die Sturzgefahr.
  • Sitzbadewanne: Wer nicht auf das Baden verzichten möchte, findet in einer Sitzbadewanne mit seitlicher Tür eine sichere Alternative. Der Vorteil ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen können ein entspanntes Bad im Sitzen nehmen – ohne hohen Wannenrand.
  • Badewanne mit Tür-Einstieg: Für Menschen, die ihre vorhandene Badewanne behalten möchten, bietet sich der Einbau einer wasserdichten Badewannentür an. Damit wird die Einstiegshöhe deutlich reduziert.
  • Erhöhtes WC mit Stützgriffen: Ein auf Komforthöhe (46–48 cm) montiertes WC erleichtert das Hinsetzen und Aufstehen erheblich.
  • Unterfahrbarer Waschtisch: Ein flach gestalteter, unterfahrbarer Waschtisch ermöglicht Körperpflege im Sitzen, ohne die Einschränkungen durch herkömmliche Siphons.

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Was kostet ein barrierefreier Badumbau?

Die Kosten für einen barrierefreien Badumbau lassen sich nicht pauschal beziffern. Je nach Umfang der Maßnahmen, Größe des Badezimmers, baulichen Voraussetzungen sowie den gewählten Materialien und Ausstattungen können die Ausgaben stark variieren – von einigen hundert Euro für einfache Anpassungen bis hin zu mehreren tausend Euro für umfangreiche Umbaumaßnahmen.

Entscheidend ist, welchen Bedarf Sie oder eine pflegebedürftige Person an die Barrierefreiheit haben und welche baulichen Veränderungen notwendig sind, um Sicherheit, Selbstständigkeit und Pflegekomfort im Alltag zu gewährleisten.

Tipp: Die Kosten für barrierefreie Umbaumaßnahmen können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn keine vollständige Kostenübernahme durch Zuschüsse erfolgt. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, können Sie von ihrem Steuerberater oder ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.

Vergleichstabelle - Überblick der Kosten

Es gilt: Ein barrierefreier Badumbau bei Pflegegrad 2 oder 3 kann mit Hilfe von Zuschüssen und Förderprogrammen deutlich günstiger realisiert werden.

Bereits mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss für den Badumbau, sofern die Maßnahme die Selbstständigkeit oder Pflege erleichtert. Kombinieren Sie die Leistungen der Pflegekasse mit Hilfsmitteln über die Krankenkasse, um den Umbau möglichst vollständig abzudecken.

Tipp: Angebote richtig vergleichen!

Holen Sie sich immer mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben ein – idealerweise von Betrieben mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Achten Sie dabei nicht nur auf den Endpreis, sondern auch auf folgende Punkte:

  • Sind alle Leistungen (Demontage, Entsorgung, Materialien, Anfahrt etc.) aufgeführt?
  • Ist der Umbau förderfähig (z. B. nach DIN 18040)?
  • Wie lang ist die geschätzte Bauzeit?
  • Sind Garantie- oder Wartungsleistungen enthalten?

Besonders wichtig: Für die Beantragung von Zuschüssen (z. B. Pflegegrad 2 Badumbau Antrag) benötigen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die Maßnahme als „wohnumfeldverbessernd“ begründet.

Wer darf die Umbauarbeiten durchführen? Muss es ein Fachbetrieb sein?

Die Badsanierung muss fachgerecht erfolgen, aber es ist kein Handwerksbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Für die Antragstellung und Förderfähigkeit ist jedoch ein detaillierter Kostenvoranschlag erforderlich – diesen stellen in der Regel nur qualifizierte Fachbetriebe aus.

Badumbau in Eigenleistung

Dürfen auch Eigenleistungen beim Umbau erbracht werden? Grundsätzlich ja – Eigenleistungen durch handwerklich begabte Angehörige sind möglich. Allerdings übernimmt die Pflegekasse nur nachweisbare Materialkosten (gegen Rechnung) und keine Arbeitskosten, wenn keine Fachfirma beauftragt wird.

Wie beantrage ich den Zuschuss von der Pflegekasse?

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie etwa den Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit. Dies gilt bei allen anerkannten Pflegegraden (1 bis 5).

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Wie beantrage ich den Zuschuss:

  1. Pflegegrad feststellen lassen: Ohne Pflegegrad ist kein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen möglich! Sollte dieser noch nicht offiziell festgestellt sein, müssen Sie zuerst bei der Pflegekasse einen formlosen Antrag für einen Pflegegrad stellen.
  2. Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot bei einem Fachbetrieb  (z. B. für den Umbau Badezimmer Pflegegrad 2) inklusive der Beschreibung der geplanten Maßnahme und einer Kostenübersicht ein.
  3. Antrag auf Zuschuss stellen: Den Antrag auf „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder online auf deren Website. Reichen Sie folgende Unterlagen mit ein:
    • Anschreiben mit Begründung der Umbaumaßnahme
    • Kostenvoranschlag
    • Nachweis über den Pflegegrad
    • Skizze oder Beschreibung (optional)
    • Bei Mietwohnungen: Zustimmung des Vermieters
  4. Genehmigung der Pflegekasse abwarten: Der Pflegegrad Umbau Zuschuss muss immer vor Beginn der Baumaßnahme beantragt und genehmigt werden. In der Regel dauert die Bearbeitung etwa 2 bis 4 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen kann sich die Bearbeitung verlängern. Warten Sie unbedingt auf den Bescheid der Pflegekasse. denn ein vorgezogener Baubeginn kann zur Ablehnung der Kostenübernahme führen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid mit der maximalen Zuschusshöhe.
  5. Umbau beauftragen & Rechnung einreichen: Nach Genehmigung dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen. Lassen Sie die Arbeiten vom Fachbetrieb durchführen und reichen Sie die Rechnung (Original oder Kopie) bei Ihrer Pflegekasse ein. Der bewilligte Zuschuss wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Gut zu Wissen: Der Zuschuss Badumbau Pflegegrad 2 Antrag zählt zu den häufigsten, da bei diesem Pflegegrad oft erste deutliche Einschränkungen im Alltag bestehen. Ein gut begründeter Pflegegrad 2 Badumbau Antrag erhöht die Chancen auf Bewilligung erheblich. Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag klar als wohnumraumverbessernd gekennzeichnet ist.

Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam diesem eine ärztliche Stellungnahme beizulegen, um die Entscheidung positiv zu beeinflussen.

Checkliste für den Pflegekassen-Antrag

Bevor Sie den Pflegegrad 2 Badumbau Antrag stellen, holen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben ein – idealerweise mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Achten Sie dabei auf:

  • Ist ein Pflegegrad vorhanden (PG 1–5)?
  • Verbessert der Umbau die Pflege oder Selbstständigkeit?
  • Haben Sie ein Angebot / Kostenvoranschlag eingeholt?
  • Haben Sie eine schriftliche Zustimmung des Vermieters?

Der Zuschuss für den Badumbau von der Pflegekasse ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad. Denken Sie jedoch daran: Erst Antrag – dann Umbau!

Fazit: Zuschüsse sichern und rechtzeitig planen!

Ein Badumbau mit Pflegegrad ist keine bloße Komfortmaßnahme, sondern ein entscheidender Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.

Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich Unfälle verhindern, die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden bewahren und die Pflege deutlich erleichtern. Nutzen Sie deshalb die Fördermöglichkeiten seitens der Pflegekasse.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich bereits einen Pflegegrad haben, um den Zuschuss für den Badumbau zu beantragen?

Ja. Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Wie oft kann ich den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Grundsätzlich mehrfach, wenn sich der Pflegebedarf deutlich verändert hat (z. B. durch Verschlechterung des Gesundheitszustands, Umzug oder höheren Pflegegrad). Jede Maßnahme muss neu beantragt und begründet werden.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Zuschuss?

Für den Antrag benötigen Sie den Nachweis des Pflegegrads, einen detaillierten Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs, eine schriftliche Begründung der pflegerischen Notwendigkeit des Umbaus, bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular Ihrer Pflegekasse.

Quellen

(1) DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen: https://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm

(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

(3) Sozialtes Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

(4) GKV Hilfsmittelverzeichnis: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home

(5) Bürgerliches Gesetzbuch § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

(6) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html