Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Wichtigkeit
Zuschüsse mit Pflegegrad
Kosten
Antrag
Fazit
Rutschige Böden, hohe Einstiege und fehlende Haltegriffe im Badezimmer führen häufig zu Stürzen und Verletzungen. Ein alters- oder behindertengerechtes Bad reduziert diese Risiken deutlich und erleichtert zugleich die Pflege – für Betroffene wie für Angehörige.
Wir sehen uns deshalb in diesem Ratgeber an, welche Umbaumaßnahmen mit einem Pflegegrad sinnvoll sind, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Voraussetzungen für einen Zuschuss durch die Pflegekasse erfüllt werden müssen.
{{rte-heyflow-funnel-embed_badumbau="/design/rte-components"}}
Das Badezimmer ist einer der unfallreichsten Orte im Haushalt – insbesondere für Pflegebedürftige. Ein barrierefreier Umbau verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch eine unabhängige Lebensführung und die Pflegemöglichkeiten für Angehörige.
Der Pflegegrad Umbau Zuschuss kann beantragt werden, sobald ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Ziel der Wohnraumanpassung muss aber immer eine Verbesserung der häuslichen Versorgung oder die Verhinderung einer Heimunterbringung sein.
Der Begriff barrierefrei ist in Deutschland durch die DIN-Norm 18040-2 (1) geregelt. Diese Norm beschreibt, wie Räume gestaltet sein müssen, damit sie ohne fremde Hilfe und von allen Menschen – auch mit Gehhilfen oder Rollstühlen – uneingeschränkt nutzbar sind.
Ein barrierefreies Bad muss für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Pflegegrad sicher, bequem und ohne fremde Hilfe nutzbar sein. Es folgt bestimmten gestalterischen und funktionalen Prinzipien, die Barrieren im Alltag reduzieren und sowohl die Selbstständigkeit der Nutzer als auch die Pflege durch Angehörige oder Fachkräfte erleichtern.
Merkmale eines barrierefreien Bads:
Ein barrierearmer oder barrierefreier Badumbau kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Umso wichtiger ist es, die staatlichen Zuschüsse und Fördermöglichkeiten zu kennen, die Ihnen als pflegebedürftige Person zustehen.
{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben gemäß § 40 SGB XI (2) Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumraumverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt insbesondere der Umbau des Badezimmers.
Unabhängig von dem Grad Ihres Pflegegrades bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Die restlichen Mehrkosten müssen selbst getragen werden.
Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen. Maximal stehen somit bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme zur Verfügung.
Gut zu Wissen: Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Duschsitz, Haltegriffe oder Toilettensitzerhöhungen sind keine Leistung der Pflegekasse und sollten deshalb in der Antragsstellung nicht mit aufgelistet werden. Sie können aber separat einen Antrag bei der Krankenkasse einreichen.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Ob ein kompletter Badumbau oder die Anpassung einzelner Elemente, folgende Maßnahmen können im Sanitärbereich durchgeführt werden:
{{rte-small-cta_badumbau="/design/rte-components"}}
Die Kosten für einen barrierefreien Badumbau lassen sich nicht pauschal beziffern. Je nach Umfang der Maßnahmen, Größe des Badezimmers, baulichen Voraussetzungen sowie den gewählten Materialien und Ausstattungen können die Ausgaben stark variieren – von einigen hundert Euro für einfache Anpassungen bis hin zu mehreren tausend Euro für umfangreiche Umbaumaßnahmen.
Entscheidend ist, welchen Bedarf Sie oder eine pflegebedürftige Person an die Barrierefreiheit haben und welche baulichen Veränderungen notwendig sind, um Sicherheit, Selbstständigkeit und Pflegekomfort im Alltag zu gewährleisten.
Tipp: Die Kosten für barrierefreie Umbaumaßnahmen können gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden – insbesondere dann, wenn keine vollständige Kostenübernahme durch Zuschüsse erfolgt. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, können Sie von ihrem Steuerberater oder ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.
Es gilt: Ein barrierefreier Badumbau bei Pflegegrad 2 oder 3 kann mit Hilfe von Zuschüssen und Förderprogrammen deutlich günstiger realisiert werden.
Bereits mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss für den Badumbau, sofern die Maßnahme die Selbstständigkeit oder Pflege erleichtert. Kombinieren Sie die Leistungen der Pflegekasse mit Hilfsmitteln über die Krankenkasse, um den Umbau möglichst vollständig abzudecken.
Holen Sie sich immer mindestens zwei bis drei Angebote von Fachbetrieben ein – idealerweise von Betrieben mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Achten Sie dabei nicht nur auf den Endpreis, sondern auch auf folgende Punkte:
Besonders wichtig: Für die Beantragung von Zuschüssen (z. B. Pflegegrad 2 Badumbau Antrag) benötigen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, der die Maßnahme als „wohnumfeldverbessernd“ begründet.
Die Badsanierung muss fachgerecht erfolgen, aber es ist kein Handwerksbetrieb gesetzlich vorgeschrieben. Für die Antragstellung und Förderfähigkeit ist jedoch ein detaillierter Kostenvoranschlag erforderlich – diesen stellen in der Regel nur qualifizierte Fachbetriebe aus.
Dürfen auch Eigenleistungen beim Umbau erbracht werden? Grundsätzlich ja – Eigenleistungen durch handwerklich begabte Angehörige sind möglich. Allerdings übernimmt die Pflegekasse nur nachweisbare Materialkosten (gegen Rechnung) und keine Arbeitskosten, wenn keine Fachfirma beauftragt wird.
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie etwa den Umbau des Badezimmers zur Barrierefreiheit. Dies gilt bei allen anerkannten Pflegegraden (1 bis 5).
{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}
Gut zu Wissen: Der Zuschuss Badumbau Pflegegrad 2 Antrag zählt zu den häufigsten, da bei diesem Pflegegrad oft erste deutliche Einschränkungen im Alltag bestehen. Ein gut begründeter Pflegegrad 2 Badumbau Antrag erhöht die Chancen auf Bewilligung erheblich. Achten Sie darauf, dass der Kostenvoranschlag klar als wohnumraumverbessernd gekennzeichnet ist.
Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Es ist ratsam diesem eine ärztliche Stellungnahme beizulegen, um die Entscheidung positiv zu beeinflussen.
Bevor Sie den Pflegegrad 2 Badumbau Antrag stellen, holen Sie mehrere Angebote von Fachbetrieben ein – idealerweise mit Erfahrung im barrierefreien Umbau. Achten Sie dabei auf:
Der Zuschuss für den Badumbau von der Pflegekasse ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad. Denken Sie jedoch daran: Erst Antrag – dann Umbau!
Ein Badumbau mit Pflegegrad ist keine bloße Komfortmaßnahme, sondern ein entscheidender Baustein für ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.
Mit den richtigen Maßnahmen lassen sich Unfälle verhindern, die Unabhängigkeit in den eigenen vier Wänden bewahren und die Pflege deutlich erleichtern. Nutzen Sie deshalb die Fördermöglichkeiten seitens der Pflegekasse.
Ja. Voraussetzung für den Zuschuss der Pflegekasse ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Grundsätzlich mehrfach, wenn sich der Pflegebedarf deutlich verändert hat (z. B. durch Verschlechterung des Gesundheitszustands, Umzug oder höheren Pflegegrad). Jede Maßnahme muss neu beantragt und begründet werden.
Für den Antrag benötigen Sie den Nachweis des Pflegegrads, einen detaillierten Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs, eine schriftliche Begründung der pflegerischen Notwendigkeit des Umbaus, bei Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters sowie das vollständig ausgefüllte Antragsformular Ihrer Pflegekasse.
(1) DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen: https://nullbarriere.de/din18040-2-bad.htm
(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html
(3) Sozialtes Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
(4) GKV Hilfsmittelverzeichnis: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home
(5) Bürgerliches Gesetzbuch § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
(6) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 7a Pflegeberatung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__7a.html
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.