Dusche barrierefrei: Mehr Komfort & Sicherheit im Badezimmer!

Michaela König-Joseph
14 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
7.3.2024
Ein Badezimmer mit braunen fließen, einem weissen Waschbecken und einer neuen begehbaren Dusche

Ab wann gilt eine Dusche als barrierefrei, mit welchen Kosten muss man rechnen und welche Förderungen können Senioren nutzen?

Inhaltsverzeichnis

  1. TEST

Mit zunehmendem Alter werden einfache Dinge wie die tägliche Körperhygiene zum Kraftakt. Kleine Bodenschwellen oder rutschige Fliesen mutieren zu Stolperfallen und ein wohltuendes Bad oder eine entspannende Dusche ist schon längst keine Selbstverständlichkeit mehr.

Eine barrierefreie Dusche erlaubt Menschen mit körperlichen Einschränkungen ihre Körperhygiene selbstständig zu bewältigen. Mittlerweile sind sie ein fester Bestandteil eines barrierefreien Bades, bieten dem Nutzer Komfort und lassen sich wunderbar in den meisten Badezimmern integrieren.

Aber ab wann gilt eine Dusche als barrierefrei, mit welchen Kosten muss man rechnen und welche Förderungen können Senioren nutzen? Im folgenden Ratgeber erhalten Sie Tipps für den Umbau und hilfreiche Antworten.

Wann ist eine Dusche barrierefrei?

Duschen gelten als barrierefrei, wenn sie den baulichen Voraussetzungen „Barrierefreies Badezimmer“ gemäß DIN 18040-2 entsprechen. Nur dann können Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder einer Behinderung die Dusche ohne fremde Hilfe betreten, benutzen und selbstständig wieder verlassen.

Folgende Anforderungen muss eine barrierefreie Dusche laut DIN 18040-2 erfüllen:

  • Der Duschplatz muss eine Mindestgröße von 120 × 120 cm vorweisen.
  • Der Duschbereich muss einen rutschhemmenden Bodenbelag haben.
  • Die barrierefreie Dusche muss dementsprechend groß sein, dass sie von Menschen, die auf einen Rollator angewiesen sind, genutzt werden kann.
  • Der Einstieg zur Dusche muss bodenbündig sein.
  • Die Duschwanne darf nicht tiefer als zwei Zentimeter sein.
  • Der Duschzugang sollte bestmöglich geneigt sein.
  • Die Duschwände müssen so konzipiert sein, dass ein nachträglicher Einbau von Sitz- und Haltegriffen problemlos umgesetzt werden kann.
  • Die Dusche muss mit einem Einhebelmischer oder einer berührungslosen Armatur ausgestattet sein. Um Verbrühungen zu vermeiden, sollte sie einen Temperaturbegrenzer besitzen.

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Ist eine bodengleiche Dusche barrierefrei?

Nicht jede bodengleiche Dusche erfüllt die hohen Anforderungen einer barrierefreien Dusche. Nur wenn die Nasszelle sämtlichen Kriterien der DIN 18040-2 „Barrierefreies Badezimmer“ wie unter anderem der maximalen Tiefe der Duschwanne entspricht, gilt die Dusche auch als barrierefrei. Denn viele bodengleiche Duschen nennen Duschwannen ihr Eigen, die den Wert von zwei Zentimetern überschreiten. Für Personen, die auf einen Rollator angewiesen sind sowie für Rollstuhlfahrer erweist sich diese Tatsache als großes Hindernis.

Ein weiteres Kriterium, welches nicht jede bodengleiche Dusche erfüllt, ist die Größe. Duschen, die als barrierefrei gelten müssen wie bereits erwähnt eine Länge und Breite von 1,20 Metern vorweisen. Alles, was unter diesen Abmessungen liegt, entspricht nicht der DIN-Norm.

Rollstuhlgerechte Duschen

Achtung: Soll eine barrierefreie Dusche rollstuhlgerecht gestaltet werden, gilt nochmals eine andere DIN-Norm. Für eine optimale Barrierefreiheit müssen Duschwannen ein Mindestmaß von 1,50 × 1,50 vorweisen. Durch den optimalen Bewegungsspielraum bekommen Rollstuhlfahrer die Freiheit, sich im Inneren der Dusche mitsamt ihrem Rollstuhl hin und her zu bewegen. Die Körperhygiene ohne fremde Hilfe ist dadurch möglich. Hier nochmals die zusätzlichen Anforderungen für eine behindertengerechte Dusche im Überblick:

  • Eine behindertengerechte Dusche muss die Mindestmaße von 1,50 × 1,50 Metern vorweisen.
  • Die Duschwanne muss mit einem rutschhemmenden Belag ausgestattet sein.
  • Der Einstieg der Dusche muss für Rollstuhlfahrer bodengleich sein.
  • Die Duschwanne darf nicht tiefer als zwei Zentimeter sein.
  • Der Duschzugang sollte bestmöglich geneigt sein.
  • Nachrüstmöglichkeiten für einen Duschklappsitz sowie beidseitige Stützklappgriffe müssen im Duschbereich gegeben sein.
  • Der Einhebelarmmischer muss in sitzender Position (85 cm Höhe) erreichbar sein.

Barrierefreie Duschen: Diese Gestaltungsmöglichkeiten gibt es

Neben den bereits erwähnten Anforderungen kommt es bei barrierefreien Duschen ebenfalls auf die passende Duschkabine an. Abhängig vom individuellen Geschmack können Senioren und ihre Angehörigen zwischen verschiedenen Duschabtrennungen wie einer Duschtür oder einem Duschvorhang wählen. Auch eine offene Duschzone ist möglich. Für die Gestaltung barrierefreier Duschen stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:

Duschkabinen mit Tür

Nicht nur in Sachen Barrierefreiheit punkten Duschkabinen, die mit einer Glas- oder Kunststofftür ausgestattet sind. Auch optisch machen sie was her. Beim Einbau sollten Sie auf folgende Details achten:

  • Die Tür muss eine Mindestbreite von 80 Zentimetern vorweisen. Eine rollstuhlgerechte Duschtür hingegen 90 Zentimeter.
  • Der Einstieg der Dusche sollte sich nach außen öffnen lassen. Somit wird gewährleistet, dass im Falle eines Sturzes der liegende Körper das Öffnen der Tür nicht verhindert. Perfekte Alternativen sind Schiebetüren.
  • Für hilfsbedürftige Menschen, die ihre Körperpflege nicht mehr selbstständig durchführen können, eignen sich Pendeltüren, die sich auf halber Höhe öffnen lassen. Dies hat den Vorteil, dass die pflegende Person unterstützend agieren kann, ohne dabei nass zu werden.
  • Die Duschabtrennung muss aus einem bruchsicheren Material bestehen.

Die offene Duschzone

Eine offene Duschzone ist ein optisches Highlight in jedem Bad. Zusätzlich bietet eine sogenannte Walk-In Dusche ausreichend Platz und ist so konzipiert, dass sie ganz ohne Tür oder Vorhang auskommt. In den meisten Fällen sind Duschen wie diese an zwei oder drei Seiten von den Wänden des Badezimmers eingerahmt. Der Einstieg oder Zugang bleibt frei.

Diese Art von Nasszonen bieten Senioren, die auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind, das perfekte Duscherlebnis. Türen oder Duschvorhänge, welche für beeinträchtigte Personen ab und an zum Hindernis werden können, braucht es hier nicht. Jedoch sollte beim Einbau darauf geachtet werden, dass der Eingang der Dusche eine Mindestbreite von 80 Zentimetern vorweist und für eine behindertengerechte Dusche 90 Zentimeter breit ist.

Wichtig: Bedenken Sie, dass eine barrierefreie Dusche laut DIN-Norm 18040-2 mindestens 1,20 Meter breit sein muss.

Barrierefreie Duschen mit Duschvorhang

Auch Duschvorhänge eignen sich dazu, den Zugang zur barrierefreien Dusche abzugrenzen. Hinsichtlich der Farbe oder des Musters sind Senioren keine Grenzen gesetzt. Für die optimale Barrierefreiheit sollten Sie einzig darauf achten, dass der Vorhang circa zehn Zentimeter vor dem Einstieg der Dusche montiert wird und sich leicht schieben lässt.

Welche Art von Ausstattung müssen barrierefreie & behindertengerechte Duschen haben?

Eine barrierefreie Dusche muss nach DIN-Norm 18040-2 so groß sein, dass Menschen mit einem Rollator oder Rollstuhlfahrer ausreichend Platz und Freiheit haben, sich im Duschbereich ungehindert bewegen zu können. Damit diese Barrierefreiheit gewährleistet wird, darf der Innenbereich die Maße von 120 x 120 Zentimetern nicht unterschreiten. Wie bereits erwähnt gelten die Mindestmaße von 150 x 150 Zentimeter für eine rollstuhlgerechte Dusche. Folgende Hilfsmittel müssen ebenfalls ein Teil der barrierefreien Dusche sein:

Armaturen

Damit Betroffene die Armaturen problemlos bedienen können, muss eine barrierefreie Dusche mit einem Einhebelmischer, dessen Hebel nach unten zeigt, ausgestattet sein. Auch ein kontaktloses Modell, welches mithilfe eines Bewegungsmelders funktioniert, ist sinnvoll. Ein zusätzlicher Temperaturbegrenzer sorgt dafür, dass es beim Duschen nicht zu Verbrühungen kommen kann. Die maximale Dusch-Temperatur sollte 45 Grad Celsius betragen. Somit wird sichergestellt, dass Senioren, die über eine eingeschränkte Sehkraft verfügen oder körperlich gehandicapt sind, sich nicht unnötig verletzen.

Klappsitze

Die Wände müssen so konzipiert sein, dass der nachträgliche Einbau eines Klappsitzes möglich ist. Bei rollstuhlgerechten Duschen schreibt die DIN 18040-2 genaue Vorgaben vor. So muss der Klappstuhl eine Tiefe von 45 Zentimetern besitzen und die Sitzhöhe zwischen 46 und 48 Zentimetern liegen.

Wichtig: Aufgrund der Tatsache, dass Menschen unterschiedlich groß sind, machen die Vorgaben nicht immer Sinn. Es ist um einiges passender, sich an der Bein- und Fußstellung des Betroffenen zu orientieren. Achten Sie bei der Installation darauf, dass der Bereich zwischen Ober- und Unterschenkeln in sitzender Position einen Winkel von neunzig Grad bildet. Berühren beide Füße den Boden, ist die richtige Höhe gefunden. Sollten mehrere hilfsbedürftige Personen die Dusche benutzen, raten wir Ihnen zu einem höhenverstellbaren Klappsitz.

Stützklappgriffe

Stützklappgriffe ermöglichen Betroffenen auf Wunsch selbstständig auf dem integrierten Klappsitz in der Dusche Platz zu nehmen. Die Hilfsmittel sind Bestandteil von barrierefreien Duschen.

Bei rollstuhlgerechten Duschen muss sichergestellt werden, dass sich die Oberkante beider Stützklappgriffe 28 Zentimeter über der Rollstuhl-Sitzfläche befindet. Eine weitere Vorschrift: Die Duschelemente haben den Rollstuhl-Sitz längenmäßig um 15 Zentimeter zu überragen. Für eine barrierefreie Nutzung müssen die Stützklappgriffe links und rechts vom Rollstuhlfahrer in einem Abstand von 65 bis 70 Zentimetern angebracht werden.

Rutschfreie Fliesen oder Duschelemente

Für eine optimale Barrierefreiheit müssen Fliesen die Anforderungen der Rutschsicherheit gemäß DIN 18040-2 erfüllen. Egal, ob Duschtasse oder Fliese: Sie müssen trittsicher und rutschfest sein.

Gut zu wissen: Die Hilfsmittel für eine barrierefreie Dusche werden durch die Krankenkasse bezuschusst.

Barrierefreie Dusche im Altbau: Darauf sollten Sie bei der Planung und beim Einbau achten!

Sind Sie sich unsicher, ob das favorisierte Modell sich in Ihrem bestehenden Bad realisieren lässt, ist es immer ratsam, vorweg einen Fachberater für Sanitäranlagen mit einzubeziehen. Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort und besprechen Sie gemeinsam, welche barrierefreie Dusche für Ihr Bad infrage kommt. Denn nicht jede Dusche eignet sich für die baulichen- und räumlichen Gegebenheiten eines Badezimmers. Besonders in Altbauten kann es beim Einbau einer bodengleichen Dusche aufgrund von diversen Faktoren wie der Stärke der Decken und Fußböden zu Problemen kommen. Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die Aufbauhöhe des Fußbodens muss ausreichend sein.
  • Ein Warm- und Kaltwasseranschluss muss vorhanden sein.
  • Die Abflussleitung muss mit der Dusche kompatibel sein.

Wohnen Sie in einer Mietwohnung, müssen Sie die Zustimmung des Vermieters einholen. Die Voraussetzung: Sie müssen die Notwendigkeit des Badumbaus begründen. Wird die Bausubstanz beim Umbau der barrierefreien Dusche verändert, hat der Vermieter das Recht, die Durchführung der Umbaumaßnahmen abzulehnen. Kleinere Maßnahmen, wie unter anderem die Montage von Haltegriffen, können jedoch ohne Erlaubnis umgesetzt werden.

Wichtig: Bevor Sie mit dem Umbau beginnen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Anforderungen Ihre Dusche erfüllen muss.

Fakt ist: Ist die Umsetzung einer vollkommenen Barrierefreiheit aufgrund Ihrer körperlichen Verfassung nicht notwendig, müssen Sie sich auch nicht an die vorgeschriebene DIN-Norm für die barrierefreie- oder behindertengerechte Dusche halten. Manchmal braucht es keinen Badumbau, sondern die Nutzung individueller Hilfsmittel ist bereits ausreichend. Denn im Endeffekt sollten immer die Bedürfnisse des Nutzers im Mittelpunkt stehen.

Wie viel kostet eine barrierefreie Dusche?

Die Preise für eine barrierefreie oder bodengleiche Dusche sind unterschiedlich. Folgende Kriterien sind dafür verantwortlich:

  • Einbausituation vor Ort
  • Größe der Dusche
  • Ausstattung
  • Qualität der Sanitärobjekte & Materialien

Die Gesamtkosten bewegen sich zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Aber auch preisgünstigere Alternativen, bei denen Verbraucher Kosten um die 2.000 Euro einplanen müssen, sind im Fachhandel erhältlich. Jedoch sollten Sie bei den günstigeren Systemlösungen daran denken, dass das Verlegen der Fliesen ein zusätzlicher Kostenfaktor ist.

Gut zu wissen: Eine Alternative ist die Umgestaltung einer bestehenden Badewanne zur Dusche. Experten benötigen für den Umbau gerade einmal einen Tag. Jedoch werden bei dieser Lösung keine neuen Fliesen verlegt. Zudem sollten Sie bedenken, dass immer eine Restschwelle bestehen bleibt, die für stark beeinträchtigte Personen bereits als Hindernis wahrgenommen wird. Die Kosten für ein sogenanntes „Wanne zur Dusche-System“ bewegen sich zwischen 4.000 und 6.000 Euro.

Guter Tipp: Nutzen Sie Vergleichsportale! Denn abhängig vom Anbieter variieren die Preise.

Welche Zuschüsse und Fördermöglichkeiten können Senioren zur Finanzierung einer barrierefreien Dusche nutzen?

Senioren haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf unterschiedliche Förderprogramme. Alle haben das eine Ziel: Die Barrierefreiheit im privaten Wohnraum zu garantieren.

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse

Senioren können bei der Pflegeversicherung einen Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Wird dieser genehmigt, bezuschussen die Pflegekassen den Um- oder Einbau in Höhe von 4.000 Euro. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen.
  • Die Pflege des Nutzers muss zuhause stattfinden.
  • Die barrierefreie- oder behindertengerechte Dusche muss die Pflege in den eigenen vier Wänden erleichtern.
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Hier können Sie prüfen ob ein Anspruch auf Zuschuss für ein barrierefreies Bad durch Ihre Pflegekasse besteht:
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Förderprogramme der Bundesländer

Auch Senioren ohne Pflegegrad haben Anspruch auf Finanzierungshilfen. Eine Möglichkeit, die Betroffene nutzen können, ist der Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 6.500 Euro. Jedoch müssen für diese Finanzierungshilfe sämtliche Vorgaben aus der DIN 18040-2 erfüllt werden. Nur dann findet die Bezuschussung nach Abschluss der Baumaßnahmen statt.

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit, die Senioren und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können, ist der zinsgünstige Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Die KfW vergibt für den barrierefreien Badezimmer-Umbau Darlehen in Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Fazit

Bodengleiche Duschen gehören heute in jedem barrierefreien Badezimmer zur Standardausrüstung. Besitzen sie genügend Grundfläche, bieten sie auch Rollstuhlfahrern ausreichend Raum für die selbstständige Körperhygiene. Ausgestattet mit den vorgeschriebenen Elementen werden Stolperfallen reduziert. Sicherheit und Selbstständigkeit stehen im Fokus. Der barrierefreie Ausbau wird durch die Pflegekasse bezuschusst. Auch Fördergelder und zinsgünstige Kredite können beantragt werden.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

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