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Medicproof
Pflegebegutachtung
Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbesserung
Pflegetraining
Tipps für das Gutachten
Fazit
Wer in Deutschland bei einer privaten Pflegeversicherung pflicht- oder freiwillig versichert ist und Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen möchte, kann eine Begutachtung durch Medicproof nicht vermeiden. Wir befassen uns ausführlich mit dem Begutachtungsverfahren durch Medicproof und klären auf, wie Sie sich am besten auf die Begutachtung vorbereiten können.
Medicproof GmbH ist ein unabhängiges medizinisches Gutachterunternehmen (1) im Auftrag der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV). Gegründet wurde es 2001 als Tochterunternehmen des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Medicproof organisiert und koordiniert die Pflegebegutachtungen für privat Versicherte nach den gesetzlichen Vorgaben des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Dabei gehen die Gutachter nach den selben Begutachtungsrichtlinien wie der Medizinisch Dienst vor.
Aufgaben von Medicproof
Für die Festlegung eines Pflegegrads ist grundsätzlich die Pflegeversicherung zuständig. Grundlage für diese Entscheidung ist in der Regel das Gutachten von Medicproof. Beauftragt wird Medicproof immer von der privaten Krankenversicherung, nicht von den Versicherten. Die Versicherten stellen ihren Pflegegrad-Antrag bei ihrer Pflegeversicherung.
Die Gutachter von Medicproof sind freiberufliche Ärzte und Pflegefachkräfte. Sie besuchen den Antragsteller zu Hause, um dessen Pflegesituation einschätzen zu können. Das Pflegegutachten beinhaltet aber keine medizinischen Untersuchungen, sondern ermittelt den Grad der Pflegebedürftigkeit mithilfe eines Fragebogens.
Sobald ein Antrag auf Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) gestellt wird, beauftragt die Versicherung Medicproof mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Tipp: Wer sich vorab informieren möchte, kann sich kostenlos an compass private pflegeberatung wenden – eine unabhängige Beratungsstelle für privat Versicherte. Dort erhalten Betroffene Beratung und Unterstützung rund um das Thema Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe bei der Antragstellung.
Seit dem Inkrafttreten des Pflegeversicherungsgesetzes im Jahr 1995 sind private Versicherungen verpflichtet, Pflegebedürftigkeit (2) nach denselben Kriterien wie die gesetzliche Pflegeversicherung festzustellen und Personen in einen Pflegegrad einzustufen.
Begutachtungsgrundlage ist das sogenannte "Neue Begutachtungsassessment" (NBA). In diesem Fragebogen werden Beeinträchtigungen der Selbständigkeit in insgesamt sechs Lebensbereichen, sogenannten Modulen, betrachtet. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. Diese sechs Module fließen allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein:
Das angewandte Wertungssystem vergibt im Pflegegutachten 0 bis 100 Punkte. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl wird der entsprechende Pflegegrad zugewiesen:
Neben den Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit können auch separate Gutachten erstellt werden, die ausschließlich dazu dienen, den Bedarf an Pflegehilfsmitteln zu beurteilen.
Für Privatversicherte gilt: Der Anspruch auf medizinische Hilfsmittel richtet sich nach dem individuell vereinbarten Tarif in der Krankenversicherung. Notwendige Hilfsmittel werden im Rahmen dieses Vertrags erstattet – allerdings nur, wenn sie medizinisch begründet sind und den vertraglichen Bedingungen entsprechen.
Pflegehilfsmittel können bei der Pflegeversicherung beantragt werden. Dafür muss in der Regel nachgewiesen werden, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt – zum Beispiel durch ein vorhandenes Pflegegutachten.
Privat Versicherte haben ebenso wie gesetzlich Versicherte Anspruch auf einen Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad besitzen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder ihre Lebensqualität zu verbessern.
Typische Beispiele sind der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer oder die barrierefreie Umgestaltung des Badezimmers.
Die Voraussetzung für die Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Zudem muss die Maßnahme dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder deutlich zu erleichtern. Wichtig ist, dass die Maßnahme vor Beginn der Umsetzung beantragt und genehmigt wird – nachträgliche Erstattungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Die Fördersumme beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dabei gilt: Alle zum Zeitpunkt der Begutachtung als notwendig eingestuften Umbauten werden als eine Gesamtmaßnahme gewertet – auch wenn sie in mehreren Schritten durchgeführt werden. Umbauten, die möglicherweise erst zukünftig benötigt werden, werden dabei nicht berücksichtigt.
Sollten sich der Gesundheitszustand und der Pflegebedarf im Laufe der Zeit verändern, können weitere Maßnahmen erneut bezuschusst werden. In solchen Fällen ist ein neuer Antrag mit erneuter fachlicher Prüfung möglich.
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Zur Antragsstellung stellt die private Pflegeversicherung in der Regel einen Fragebogen zur Verbesserung des Wohnumfelds zur Verfügung, der gemeinsam mit Kostenvoranschlägen eingereicht wird. Auch ein spezieller Fragebogen für Umzugskosten steht bereit, falls im Zuge der Pflegebedürftigkeit ein Wohnungswechsel erfolgt ist oder geplant ist.
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Versicherung in der Regel Medicproof mit einer Begutachtung. In einem Hausbesuch prüft ein Gutachter dann, ob und welche Umbauten notwendig sind.
Wichtig: Erst nach einem positiven Entscheid und schriftlicher Zusage sollte mit dem Umbau begonnen werden.
Das Pflegetraining ist eine kostenlose Leistung für privat Versicherte gemäß § 45 SGB XI (3) und kann mehrfach oder auch präventiv in Anspruch genommen werden. Es richtet sich an Angehörige von pflegebedürftigen Personen und dient dazu, ihnen praktische Fähigkeiten für die häusliche Pflege zu vermitteln.
In der Regel findet es direkt im häuslichen Umfeld statt, angepasst an die individuelle Pflegesituation. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie an die zuständige Pflegepflichtversicherung stellen.
Nutzen Sie unsere Pflegegutachten-Checkliste zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung, um sicherzugehen, dass Sie optimal vorbereitet sind!
Die Begutachtung durch Medicproof bildet die Grundlage dafür, wie viel Unterstützung Sie erhalten – sei es durch einen Pflegegrad, Hilfsmittel oder bauliche Anpassungen im Wohnumfeld. Eine gründliche Vorbereitung, das Verständnis der Begutachtungskriterien und die realistische Darstellung des Pflegealltags sind deshalb ausschlaggebend, um eine faire Unterstützung zu erhalten.
Medicproof ist der medizinische Dienst der privaten Pflegeversicherung und führt unabhängige Gutachten durch, um den Pflegebedarf festzustellen. Diese Gutachten sind die Grundlage für die Einstufung in Pflegegrade und die Entscheidung über die Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Etwa 60 bis 90 Minuten, abhängig von der Situation und dem Pflegebedarf.
Ja, denn ohne sie gibt es keine Einstufung und somit keine Leistungen.
In begründeten Fällen (z. B. bei Befangenheit) kann ein anderer Gutachter angefordert werden.
(1) Medicproof GmbH - Das Unternehmen: https://medicproof.de/unternehmen
(2) Medicproof GmbH - Der Pflegebedürftigkeitsbegriff: https://www.medicproof.de/begutachtung/
(3) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45.html
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.