Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Definition
Anspruch
Beantragung
Gehalt & Sozialleistungen
Familienpflegezeit vs. Pflegezeit
Fazit
Laut Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen sind derzeit rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Trotz der Tatsache, dass die Pflege eines nahen Familienangehörigen nicht allein emotionale Stärke, sondern ebenfalls eine sorgfältige Planung und viel Zeit erfordert, werden circa 84 Prozent der Pflegebedürftigen von ihren Liebsten zu Hause betreut und gepflegt.
Jedoch kann die Pflegesituation besonders für Berufstätige auf Dauer zu einer großen Belastung werden. Um pflegende Angehörige in dieser herausfordernden Zeit bestmöglich zu unterstützen und Betroffenen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu erleichtern, hat der Gesetzgeber die Familienpflegezeit eingeführt.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was Familienpflegezeit ist und welche Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch erfüllt werden müssen. Überdies geben wir Ihnen Tipps zur Antragstellung, sagen Ihnen, wie Sie Ihr Gehalt während dieser Zeit ausgleichen können und welche Möglichkeiten es zur sozialen Absicherung gibt.
{{rte-heyflow-funnel-embed_24h-ah="/design/rte-components"}}
Die Familienpflegezeit ist eine gesetzlich geregelte Teilzeitarbeit, die Beschäftigte für die Pflege eines nahen Familienmitglieds in Anspruch nehmen können. Sie ermöglicht es berufstätigen Angehörigen, ihre Arbeitszeit für bis zu maximal 24 Monate auf 15 Stunden die Woche zu reduzieren.
Das Ziel des Gesetzes ist es, pflegenden Angehörigen eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu ermöglichen, sodass sie während dieser herausfordernden Zeit ihre berufliche Tätigkeit nicht vollständig aufgeben müssen. (1)
Familienmitglieder, die über einen längeren Zeitraum einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familienpflegezeit und können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf 15 Stunden pro Woche reduzieren.
Familienpflegezeit Voraussetzungen:
Gut zu wissen: Nahe Angehörige laut Familienpflegezeitgesetz
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat der Gesetzgeber auch den Begriff der „nahen Angehörigen“ zeitgemäß erweitert. So zählen neben dem Ehe- oder Lebenspartner sowie den Eltern, Geschwistern und Kindern mittlerweile ebenso folgenden Personengruppen zum nahen Verwandtenkreis:
Pflegende Angehörige müssen die Familienpflegezeit bei ihrem Arbeitgeber schriftlich ankündigen. Folgende Informationen müssen in der Ankündigung enthalten sein: (5)
{{rte-cta-anspruch-pg_24h-ah="/design/rte-components"}}
Für einen reibungslosen bürokratischen Ablauf stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Betroffenen ein kostenloses Formular zum Herunterladen zur Verfügung, dass sie für die Antragstellung nutzen können. Darauf sollten Sie achten:
Für den Zeitraum der Freistellung erhalten pflegende Familienmitglieder von ihrem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung. Um diese monatlichen Defizite auszugleichen und finanzielle Engpässe überbrücken zu können, sollten Sie sich bereits im Voraus um Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung kümmern.
Gut zu wissen: Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass mehrere Familienmitglieder ihre Arbeitszeit reduzieren und sich die Zeit für die Pflege eines Angehörigen untereinander aufteilen. Für den Gesetzgeber spielt es hierbei keine Rolle, ob die Betreuung parallel oder nacheinander stattfindet, solange die Gesamtdauer sämtlicher Freistellungsmöglichkeiten von maximal 24 Monaten nicht überschritten wird.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat der Gesetzgeber am 1. Januar 2015 die bestehenden Regelungen im Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz erweitert.
Für pflegende Angehörige bedeuteten die Neuerungen mehr finanzielle Unterstützung während der kurzzeitigen und langfristigen Betreuung eines nahen Familienmitglieds.
Info: Möchten Sie herausfinden, welcher maximale Darlehensbetrag Ihnen in Ihrem Fall zusteht? Mit dem Familienpflegezeit-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Sie sich einen ungefähren Eindruck verschaffen.
Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld betreuen, sozial abgesichert sind. Dies bedeutet für Sie als pflegende Person, dass die Pflegekasse Ihres Angehörigen für den Zeitraum der Freistellung Ihre Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträge übernimmt. Welche Bedingungen an die finanzielle Unterstützung geknüpft sind, erfahren Sie im folgenden Überblick.
Sobald Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen wenigstens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage, im häuslichen Umfeld betreuen, haben Sie Anspruch auf eine beitragsfreie gesetzliche Unfallversicherung. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass die zu pflegende Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und Ihre betreuende Tätigkeit nicht aus beruflichen Gründen stattfindet. (4)
Auch die Pflegeversicherung fördert die häusliche Pflege während der Familienpflegezeit. Denn während der Freistellung zahlt die Pflegekasse pflegenden Angehörigen die Beiträge zur Rentenversicherung. In welcher Höhe die Beitragszahlung stattfindet, hängt davon ab, in welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person eingestuft ist und wie viel Zeit die Pflegeperson für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen aufwendet.
{{rte-cta-anspruch-pg_24h-ah="/design/rte-components"}}
Aber auch hier ist die Leistung an eine Voraussetzung geknüpft: Berufstätige müssen auch hier nachweisen können, dass sie die Pflege ihres nahen Familienangehörigen mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf zwei Tage absichern. (2)
Einer der Hauptunterschiede ist, dass laut Pflegezeitgesetz (PflegeZG) während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten eine teilweise oder sogar vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung möglich ist.
Bei der Familienpflegezeit von bis zu 24 Monaten wird Pflegenden von nahen Familienmitgliedern wiederum nur eine teilweise Freistellung von der Arbeit ermöglicht. Dies bedeutet, dass laut Gesetz eine durchschnittliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche nicht unterschritten werden darf.
Des Weiteren unterscheiden sich die beiden Möglichkeiten der Freistellung in den Anspruchsvoraussetzungen und Ankündigungsfristen. Der folgende Überblick spiegelt sämtliche Regeln und Fristen der beiden Freistellungsmöglichkeiten wider. (1)
Info: Ein Wechsel von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit ist möglich!
Eine Kombination aus Pflegezeit und Familienpflegezeit ist möglich. Jedoch muss die Inanspruchnahme immer nahtlos erfolgen. Überdies müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens 3 Monate im Voraus schriftlich über Ihr Vorhaben in Kenntnis setzen.
Die zuvor beanspruchte Pflegezeit wird dann an den neuen Anspruchszeitraum von 24 Monaten angerechnet. Ausführliche Informationen zur Pflegezeit erhalten Sie in unserem Ratgeber. (1)
Mit der Familienpflegezeit und Pflegezeit bietet der Gesetzgeber Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Bewältigung ihrer Pflegeaufgaben und gewährleistet mithilfe verschiedener finanzieller Unterstützungsleistungen die soziale Absicherung.
Dadurch sind Beschäftigte nicht gezwungen, ihren Job für die Absicherung der häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen komplett aufzugeben und können Familie, Beruf und Pflege besser miteinander vereinen.
Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit haben laut Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten angestellt sind und einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung betreuen und pflegen.
In Betrieben mit 25 oder weniger Beschäftigten besteht kein Rechtsanspruch. Jedoch haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihr Anliegen in schriftlicher Form zu äußern. Der Arbeitgeber ist dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen dazu verpflichtet, Stellung zu beziehen.
Die Familienpflegezeit kann für maximal 24 Monate in Anspruch genommen werden, wobei eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche eingehalten werden muss.
(1) Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV): Familienpflegezeitgesetz (FPfZG): https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/
(2) Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-der-pflegeperson#:~:text=Die%20Höhe%20der%20Beiträge%20richtet,Werte%202023%20–%20neue%20Bundesländer)
(3) Bundesministerium für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/familienpflegezeit/familienpflegezeit-rechner
(4) Bundesministerium für Familie: https://www.wege-zur-pflege.de/themen/sozialversicherungen
(5) Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG) § 9 Darlehensbescheid und Zahlweise: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__9.html
(6) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 44a Zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__44a.html
Unser Ratgeber für mehr Lebensqualität, Selbständigkeit & Sicherheit im Alter.