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Definition
Kosten
Zuschüsse & Leistungen
Antrag zur Kostenübernahme
Fazit
Trotz der Tatsache, dass es vielen älteren Menschen anfangs schwerfällt, fremde Hilfe anzunehmen, entscheiden sich immer mehr für einen Hausnotruf. Denn Hausnotrufsysteme bieten Senioren und körperlich beeinträchtigten Personen ein großes Plus an Sicherheit, sodass ihnen der Verbleib in den eigenen vier Wänden ermöglicht wird.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was ein Hausnotruf ist und für wen er geeignet ist. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu den möglichen Zuschüssen und bekommen Tipps zur Antragstellung bei der Pflegekasse.
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Ein Hausnotruf ist ein elektronisches Meldesystem, dass es Menschen in einem Notfall ermöglicht, schnell und unkompliziert Hilfe anzufordern.
Die meisten Hausnotrufsysteme bestehen aus einem tragbaren Notfallknopf, der vom Nutzer als Armband oder als Anhänger an einer Kette um den Hals getragen wird, und einer Basisstation, die mit dem Festnetzanschluss oder einem Mobilfunknetz verbunden ist.
Tritt eine Notsituation ein, kann der Träger per Knopfdruck einen Alarm absenden und es wird in Sekundenschnelle eine Verbindung zur Hausnotrufzentrale hergestellt. Diese ist an 12 Monaten im Jahr rund um die Uhr durch ausgebildete Mitarbeiter besetzt, sodass Sie die Hilfe erhalten, die Sie in einem Notfall benötigen.
Ein Hausnotruf eignet sich für ältere, körperlich beeinträchtigte und sturzgefährdete Menschen, die allein leben, über weite Teile des Tages auf sich gestellt sind oder mit einer Person in einem Haushalt wohnen, die in einem Notfall keine Hilfe rufen könnte.
Die Kosten für einen Hausnotruf können variieren und sind abhängig vom Anbieter und den gewählten Zusatzleistungen. Auch die Tatsache, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht, nimmt Einfluss auf die monatlichen Unkosten. In der Regel setzen sich die Kosten für den Hausnotruf aus folgenden drei Hauptbestandteilen zusammen:
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Senioren Focus Tipp: Anbieter vergleichen und Kosten sparen
Bevor Sie sich für einen Hausnotruf entscheiden, empfehlen wir Ihnen, die Angebote der verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Vergleichsportal und finden Sie das Notrufsystem zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis, das zu Ihren Bedürfnissen passt.
Hausnotrufsysteme gehören laut Paragraf 40 Abs.1 SGB XI zu den anerkannten Pflegehilfsmitteln. Liegt ein Pflegegrad vor und die Notwendigkeit wurde von einem Arzt in Form einer ärztlichen Bescheinigung bestätigt, bezuschusst die Pflegekasse einen Hausnotruf mit 25,50 Euro im Monat.
Die Basis-Leistungen für die meisten Systeme sind somit gedeckt. Sämtliche Zusatzleistungen wie unter anderem ein Sturzsensor oder die Schlüsselaufbewahrung müssen von den Betroffenen in den Pflegegraden 1 bis Pflegegrad 5 hingegen eigenständig finanziert werden. (2)
Neben dem Zuschuss haben Pflegebedürftige zusätzlich die Möglichkeit einen Hausnotruf über den Entlastungsbetrag sowie mit dem Pflegegeld zu finanzieren.
Im folgenden Überblick erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen in den einzelnen Pflegegraden zustehen. (1)
Menschen mit Pflegegrad 1 sind geringfügig in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Dies bedeutet, dass sie viele Dinge des Alltags noch ohne fremde Hilfe bewerkstelligen können und nur wenig externe Unterstützung benötigen.
Einen Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte in diesem Grad der Pflegebedürftigkeit nicht. Jedoch haben Nutzer die Möglichkeit, etwaige Zusatzleistungen über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat zu finanzieren.
In Pflegegrad 2 liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Dies bedeutet, dass eine Person in ihrem Alltag regelmäßige Unterstützung benötigt, da sie in ihrer Mobilität eingeschränkt ist und bestimmte Aktivitäten wie die Führung des eigenen Haushalts und die selbstständige Körperpflege nur noch beschränkt möglich ist.
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Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen für die Finanzierung etwaiger Hausnotruf-Zusatzleistungen zu.
Finanzierung Hausnotruf-Kosten Pflegegrad 2
Bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit benötigen Menschen aufgrund einer fortschreitenden Demenz oder einer Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen umfassende Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags.
Gleich wie bei Pflegegrad 2 und den höheren Pflegegraden 4 und 5 sorgen die verschiedenen Zusatzfunktionen von Hausnotrufsystemen wie Sturzerkennung, Tagestaste und Schlüsselhinterlegung für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden. Diese zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten stehen Ihnen bei Pflegegrad 3 zu.
Finanzierung Hausnotruf-Kosten Pflegegrad 3
Pflegegrad 4 wird bei schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit vergeben. Pflegebedürftige Personen sind in diesem Grad der Pflegebedürftigkeit aufgrund von erheblichen körperlichen und kognitiven Einschränkungen stark in ihrem Alltag beeinträchtigt und benötigen in den meisten Fällen rund um die Uhr Unterstützung.
Zur Finanzierung eines Hausnotrufs bieten sich Ihnen neben dem monatlichen Zuschuss folgende Möglichkeiten.
Finanzierung Hausnotruf-Kosten Pflegegrad 4
Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegt. In diesem Grad der Pflegebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf sämtliche Pflegeleistungen.
Folgende Leistungen können Sie neben dem monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro für die Finanzierung eines Hausnotrufs nutzen.
Wichtig: Damit Sie den monatlichen Zuschuss von 25,50 Euro in Anspruch nehmen können, müssen Sie in einen anerkannten Pflegegrad eingestuft sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie umgehend einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Denn bei einem positiven Entscheid wird Ihnen der Zuschuss ab dem Tag der Antragstellung gewährt und nicht erst ab dem Tag der Einstufung.
Umfassende Informationen und Tipps zur Antragstellung erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Pflegebedürftige, die bereits in einen anerkannten Pflegegrad eingestuft sind, haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss durch die Pflegekasse in Höhe von 25,50 Euro. (2) Dieser deckt die Basisleistungen der meisten Anbieter, wodurch eine Zuzahlung durch den Nutzer entfällt.
Damit Sie den Zuschuss beanspruchen können, müssen Sie jedoch einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Folgendermaßen läuft die Antragstellung ab:
Viele Hausnotruf-Anbieter übernehmen für Sie die komplette Antragstellung und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dies bedeutet, dass Sie einzig das Ihnen zur Verfügung gestellte Online-Antragsformular ausfüllen und absenden müssen.
Wird Ihr Antrag bewilligt, wird dies dem jeweiligen Anbieter durch den Kostenträger mitgeteilt und er kümmert sich um alles Weitere. Nutzen Sie lediglich die Basisleistungen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Die Abrechnung findet intern zwischen der Pflegekasse und dem Leistungserbringer statt.
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Hausnotrufsysteme erhöhen die Sicherheit im eigenen zuhause und werden in den Pflegegraden 1 bis 5 von der Pflegekasse bezuschusst. Zusätzlich haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Möglichkeit, erweiterte Hausnotruf-Kosten über den Entlastungsbetrag und bei häuslicher Pflege über das Pflegegeld zu finanzieren.
Personen ohne Pflegegrad sollten daher bei einem Bedarf umgehend prüfen lassen, ob eine Pflegebedürftigkeit bei ihnen vorliegt, sodass sie schnellstmöglich von den Zuschüssen und Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Betroffene durch anerkannte Hausnotruf-Anbieter.
Die Kosten für einen Hausnotruf können abhängig vom Anbieter, dem gewählten Leistungsumfang sowie von der Region variieren. Für das Basispaket sollten Nutzer mit monatlichen Gebühren zwischen 23 und 30 Euro (ohne Pflegegrad) rechnen. Optionale Zusatzleistungen können die Kosten nochmals in die Höhe treiben.
Ja, die Kosten für einen Hausnotruf können laut Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) als außergewöhnliche Belastung oder haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden.
Die Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzbarkeit sind unter anderem, dass die steuerpflichtige Person allein zu Hause lebt, eine Notwendigkeit besteht, in einen Notfall die Notrufzentrale kontaktiert wird und ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und werden somit nicht von den Krankenkassen, sondern von der Pflegekasse bezuschusst. Die Voraussetzung für den monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro ist ein anerkannter Pflegegrad und ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt.
(1) Bundesministerium für Gesundheit – Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegeversicherung_Leistungsbeitraege/Uebersicht_Leistungsbetraege_2025.pdf
(2) Bundesministerium für Gesundheit – Pflegehilfsmittel: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/pflegehilfsmittel.html
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