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Definition
Wer darf helfen?
Beispiele aus dem Alltag
Anlaufstellen
Kosten & Aufwandsentschädigung
Bedingungen
Steuerfrei?
Wichtige Aspekte
Fazit
Wenn Angehörige nicht immer unterstützen können und professionelle Dienste an ihre Grenzen stoßen, ist Nachbarschaftshilfe eine wertvolle Ergänzung. Denn sie ermöglicht eine regelmäßige und verlässliche Unterstützung im Pflegealltag.
Wir klären in diesem Ratgeber, wie freiwillige Hilfe im Alltag organisiert werden kann, welche Leistungen über die Pflegekasse gefördert werden und worauf Helfer wie Pflegebedürftige achten sollten.
Im rechtlichen Sinne wird Nachbarschaftshilfe unter dem Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (1) geführt.
Gemeint ist damit eine Unterstützung im Alltag, die durch freiwillige Helfer erbracht wird. Sie richtet sich vor allem an pflegebedürftige Personen, die Hilfe bei der Strukturierung des Alltags, bei kleinen Haushaltsaufgaben, Terminen oder sozialen Kontakten benötigen.
Dabei kann Nachbarschaftshilfe sowohl durch Einzelpersonen wie Nachbarn, Freunde oder entferntere Angehörige als auch durch Vereine oder Kirchengemeinden geleistet werden. Die Betreuung muss grundsätzlich ehrenamtlich erfolgen, wobei eine pauschale Aufwandsentschädigung möglich ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Die Anerkennung und konkrete Ausgestaltung von Nachbarschaftshilfe ist Ländersache. Jedes Bundesland legt eigene Voraussetzungen fest, wann und wie Nachbarschaftshilfe als niedrigschwelliges Angebot oder Unterstützungsleistung im Alltag anerkannt wird.
In vielen Bundesländern müssen Nachbarschaftshelfer an einer Schulung teilnehmen (z. B. Erste-Hilfe-Kurs oder Einführung in den Umgang mit Pflegebedürftigen), um als offizielle Hilfsperson anerkannt zu werden. Zudem müssen sie sich häufig bei einer zuständigen Stelle registrieren lassen – etwa beim Landratsamt, der Pflegekasse oder einer regionalen Koordinierungsstelle.
Grundsätzlich darf jede Person, die nicht eng verwandt ist (also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister), als Nachbarschaftshelfer tätig werden. Sie muss eine Qualifikation vorweisen, etwa in Form eines Kurzseminars über den Umgang mit Menschen mit Unterstützungsbedarf bzw. mit Demenz.
Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte können Nachbarschaftshilfe leisten und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Voraussetzung ist, dass sie von der zuständigen Landesbehörde als Nachbarschaftshelfer anerkannt sind.
Neben Einzelpersonen gibt es zahlreiche Vereine für Nachbarschaftshilfe, die als Vermittlungsstellen fungieren und ehrenamtliche Helfer mit hilfebedürftigen Senioren zusammenbringen.
Sie bieten Schulungen für Helfer an, kümmern sich um die Organisation der Einsätze und gewährleisten, dass die Nachbarschaftshilfe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Beispiele sind Nachbarschaftsvereine, Seniorenbüros oder Mehrgenerationenhäuser.
Wird eine Einzelperson offiziell anerkannt, kann sie über die jeweilige Pflegekasse der pflegebedürftigen Person eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person übernimmt dann bis zu 131 Euro monatlich, um die Hilfe zu finanzieren.
Ein Nachbarschaftshelfer darf maximal zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen. Zudem gilt: Die Person darf nicht Pflegeperson der pflegebedürftigen Person sein.
Im Unterschied zu professionellen Angeboten wird diese Art der Versorgung grundsätzlich ehrenamtlich erbracht. Eine Person, die die oben genannten Unterstützungsleistungen erbringt, darf zudem nur bestimmte Aufgaben übernehmen.
Die Grundpflege oder das Wechseln von Wundverbänden beispielsweise ist davon ausgeschlossen. Denn medizinische Pflege muss von Fachkräften ausgeführt werden.
Wer Nachbarschaftshilfe leisten möchte, sollte die Regeln des jeweiligen Bundeslandes kennen. Nachfolgend haben wir für Sie einige beispielhafte Unterstützungsleistungen aufgeführt. Diese umfassen Betreuungsangebote, Entlastung und Unterstützung von Angehörigen sowie die Entlastung von Pflegebedürftigen:
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine gewerbliche Haushaltshilfe, sondern um eine ehrenamtliche Unterstützung, wie sie im Sinne der Pflegeversicherung förderfähig ist.
Wer Nachbarschaftshilfe leisten möchte oder Unterstützung für eine pflegebedürftige Person sucht, findet Anlaufstellen sowohl lokal als auch online:
Die Nachbarschaftshilfe ist im Kern eine ehrenamtliche Unterstützung, die im Unterschied zu professionellen Diensten grundsätzlich unentgeltlich erfolgen sollte.
Dennoch besteht die Möglichkeit, über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person eine pauschale Aufwandsentschädigung zu erhalten – insbesondere über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege und den Umwandlungsanspruch.
Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad steht laut Sozialgesetzbuch ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 Euro zur Verfügung (2). Dieser kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden – dazu zählt auch die Nachbarschaftshilfe.
Die Pflegekasse erstattet in diesem Fall die Auslagen bzw. zahlt eine pauschale Aufwandsentschädigung aus dem Entlastungsbetrag. Welche Angebote förderfähig sind, hängt von den landesspezifischen Regelungen ab.
Wenn die reguläre Pflegeperson – etwa ein Familienmitglied – vorübergehend ausfällt (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), kann Verhinderungspflege (3) in Anspruch genommen werden. Auch hier können Nachbarschaftshelfer aktiv werden – etwa für einige Stunden am Tag oder auch tageweise. Wichtig:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5, die ihre Pflegesachleistungen (z. B. durch ambulante Dienste) nicht vollständig ausschöpfen, können bis zu 40 Prozent dieses Budgets in Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln lassen. Dazu zählt auch anerkannte Nachbarschaftshilfe.
Beispiel: Wird nur ein Teil des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen, kann der Restbetrag für Hilfe durch Nachbarschaftshelfer:innen genutzt werden – z. B. für Einkaufen, Kochen, Begleitung zu Arztbesuchen oder zur Strukturierung des Alltags.
Auch hier gilt: Die Hilfe muss anerkannt, nicht professionell und entsprechend qualifiziert sein. Die jeweilige Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt informiert über die Rahmenbedingungen der jeweiligen Bundesländer.
Damit eine Person Nachbarschaftshilfe leisten und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten darf, muss sie in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:
Pflegekassen informieren sie, welche Unterlagen für den Nachweis notwendig sind und wie die Auslagen zu erstatten sind.
Wird die Nachbarschaftshilfe durch einen gemeinnützigen Verein, eine Kirchengemeinde oder eine andere anerkannte Institution organisiert, gelten oft eigene Regelungen für die Aufwandsentschädigung.
Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall direkt an den Träger, der wiederum eine Vergütung an die Helfenden weiterleitet – wobei eine pauschale Aufwandsentschädigung gelten kann, abhängig vom Aufwand und Umfang der Unterstützungsleistungen.
Tipp: Abrechnung prüfen
Wer selbst Hilfe erhält oder Hilfe leistet, sollte frühzeitig mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person sprechen, ob die Leistungen förderfähig sind.
Erhält eine Nachbarschaftshelfer:in eine Aufwandsentschädigung, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein – etwa im Rahmen der Ehrenamtspauschale oder der Übungsleiterpauschale (5):
Wichtig: Die beiden Pauschalen dürfen nicht gleichzeitig für dieselbe Tätigkeit in Anspruch genommen werden. Welche Regelung im konkreten Fall angewendet werden kann, hängt vom Inhalt der Tätigkeit, dem Arbeitgeber (z. B. Verein oder Privatperson) und der Form der Beauftragung ab.
Bei Unsicherheiten ist eine Rücksprache mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater ratsam.
Damit Nachbarschaftshilfe für alle Beteiligten reibungslos gelingt, sollten einige wichtige Aspekte beachtet werden:
Egal ob Nachbarn, Bekannte oder Helfer aus dem erweiterten Umfeld – es ist wichtig, konkrete Vereinbarungen zu treffen:
Tipp: Schriftliche Absprachen oder ein einfaches Protokoll können helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Wer Hilfe annimmt oder anbietet, sollte sich zunächst persönlich kennenlernen. Ein erstes Treffen – idealerweise im Beisein von Angehörigen oder einer Vertrauensperson – schafft Transparenz und Sicherheit, vor allem für ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Wer regelmäßig hilft, sollte klären, wie er oder sie versichert ist – insbesondere bei Unfällen oder Schäden im Rahmen der Tätigkeit:
Eine gute Nachbarschaftshilfe lebt von Vertrauen, Verbindlichkeit und gegenseitigem Respekt. Klare Absprachen, ein sicheres Umfeld und die Einbindung von Pflegekassen, Pflegestützpunkten oder Vereinen helfen dabei, dieses Engagement wirkungsvoll und rechtssicher zu gestalten – im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Familien und der freiwilligen Helfer.
Grundsätzlich jeder, der nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind (z. B. nicht Eltern, Kinder, Enkel) und nicht gleichzeitig die offizielle Pflegeperson ist. In manchen Bundesländern ist ein kurzer Qualifizierungskurs Pflicht.
Nein. Über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder den Umwandlungsanspruch kann eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Über Pflegestützpunkte, den "AOK-Pflegenavigator", den "vdek-Pflegelotsen" oder den "BKK PflegeFinder" lassen sich geeignete Angebote oder Schulungen finden.
(1) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html
(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 45b Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
(3) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
(4) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 36 Pflegesachleistung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__36.html
(5) Bundesministerium der Justiz - Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3 Steuerfrei: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
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