Altenpflege

Die Bedeutung der medizinischen Fußpflege - Gesunde Füße im Alter

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
24/6/2025

Definition

Wichtigkeit

Podologische Therapie

Ablauf

Kosten & Krankenkassenleistungen

Anspruch

Tipps zur Fußpflege

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Therapie statt Kosmetik: Podologie behandelt medizinische Fußprobleme.
  • Kassenleistung bei Erkrankungen: Bei bestimmten Vorerkrankungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten mit ärztlichem Rezept.
  • Hausbesuch möglich: Bei eingeschränkter Mobilität kann die podologische Behandlung auch mobil zu Hause erfolgen.

Unsere Füße tragen uns ein Leben lang – doch gerade im Alter benötigen sie besondere Aufmerksamkeit. Viele Seniorinnen und Senioren leiden unter Fußproblemen, die ihre Mobilität und Lebensqualität einschränken.

Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen oder eine eingeschränkte Beweglichkeit erschweren die Fußpflege zusätzlich. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig auf gesunde Füße zu achten. In diesem Ratgeber klären wir, was Podologie ist, wann sie sinnvoll ist und  welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.

Definition: Was ist medizinische Fußpflege (Podologie)?

Die medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, ist eine nicht ärztliche Heilkunde, die sich mit der Behandlung von Fußbeschwerden und -erkrankungen befasst. Sie grenzt sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab, bei der der Fokus auf der Ästhetik der Füße liegt.

Podologinnen und Podologen verfügen über eine staatlich geregelte Ausbildung gemäß dem Podologengesetz. Sie sind darin geschult, beispielsweise Hornhaut, eingewachsene Nägel, Hühneraugen oder Pilzinfektionen fachgerecht zu behandeln und dabei auch Schäden zu erkennen, die eine ärztliche Abklärung erfordern.

Besonders wichtig ist ihre Tätigkeit bei chronischen Erkrankungen wie diabetisches Fußsyndrom oder Diabetes mellitus, um ernsthafte Folgen wie Fußamputationen zu vermeiden.

Kosmetische oder medizinische Fußpflege: Wann ist welche sinnvoll?

Infografik zum Vergleich der medizinischen Fußpflege mit der kosmetischen Fußpflege

Die kosmetische Fußpflege – auch Pediküre genannt – konzentriert sich auf die ästhetische und pflegende Behandlung der Füße. Sie wird in der Regel von Fußpflegerinnen oder Fußpflegern ohne medizinische Ausbildung durchgeführt.

Die medizinische Fußpflege – fachlich korrekt Podologie genannt – ist hingegen ein anerkannter Gesundheitsfachberuf.

Podologinnen und Podologen sind speziell ausgebildet und dürfen im Rahmen einer podologischen Therapie auch Patienten mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Neuropathie oder Durchblutungsstörungen behandeln.

Kurz gesagt: Bei gesunden Füßen reicht die kosmetische Pflege – bei gesundheitlichen Risiken oder bestehenden Beschwerden ist die medizinische Fußpflege die richtige Wahl.

Achtung!
Auch wenn der Begriff "medizinische Fußpflege" eigentlich nur von zertifizierten Fußpflegern verwendet werden darf, werben kosmetische Nagelstudios teils ebenfalls mit diesem. Nutzen Sie deshalb die Datenbank des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) e. V. um qualifizierte Podologen in Ihrer Region zu finden (2).

Warum ist Fußpflege für Senioren besonders wichtig?

Mit zunehmendem Alter kommt es zu einer Veränderung der Fußstruktur. Die Haut wird dünner, trockener und empfindlicher. Die Nägel verdicken sich oder wachsen ein. Beweglichkeit und Sehkraft nehmen oft ab, so dass die eigene Fußpflege erschwert wird.

Senioren sind zudem häufiger von Erkrankungen wie Diabetes, Arteriosklerose oder Neuropathie betroffen – alles Risikofaktoren für schwerwiegende Fußprobleme. Eine regelmäßige Behandlung durch qualifizierte Podologinnen kann deshalb helfen, Beschwerden frühzeitig zu erkennen und schwerwiegende Schäden zu verhindern.

Häufige Fußprobleme im Alter können sein:

  • Nagelveränderungen (z. B. verdickte oder brüchige Nägel)
  • Druckstellen, Schwielen und Hornhaut
  • Fußpilz oder Nagelpilz
  • Druckbeschwerden durch falsches Schuhwerk
  • Fehlstellungen z. B. Hallux valgus
  • Durchblutungsstörungen und Wundheilungsstörungen

Podologische Therapie – Was Podologen konkret tun

Podologinnen und Podologen sind medizinisch geschulte Fachkräfte mit staatlich geregelter Ausbildung. Ihre Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt (3) und befähigt sie zur Durchführung medizinischer Behandlungsmaßnahmen, wie beispielsweise:

  • Behandlung von Haut- und Nagelveränderungen
  • Wundversorgung am Fuß
  • Anfertigung von Orthosen
  • Nagelkorrekturspangen
  • Fußscreening und Verlaufskontrolle
  • Beratung zur häuslichen Pflege

Die Bedeutung von Podologie zeigt sich auch in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und Fußambulanzen – sie ergänzt die medizinische Versorgung und entlastet gleichzeitig das Pflegesystem.

Ablauf der medizinische Fußpflege

Eine medizinische Fußpflege wird in einer podologischen Praxis oder bei Bedarf auch als Hausbesuch durchgeführt. Der Ablauf folgt klaren, hygienischen und therapeutischen Standards und ist in der Regel schmerzfrei.

Bei der Anamnese werden zunächst Vorerkrankungen und Beschwerden erfasst. Dazu zählt auch die Beurteilung von Hautzustand, Nägeln, Gangbild, Schuhen und, wenn vorhanden, die Prüfung verordneter Hilfsmittel wie Einlagen. Je nach Indikation werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Medizinische Behandlung der Haut

Die podologische Fachkraft entfernt fachgerecht verhornte Haut, Schwielen und Hühneraugen, um die Fußhaut zu entlasten und Beschwerden zu lindern. Kleinere Hautrisse, sogenannte Rhagaden, oder beginnende Druckgeschwüre werden sorgfältig versorgt, um eine Verschlechterung zu vermeiden.

Bei Pilzinfektionen der Haut, wie zum Beispiel Tinea pedis, erfolgt eine gezielte Behandlung, um die Infektion einzudämmen. Zusätzlich werden schmerzhafte Stellen durch den Einsatz von Druckschutzmaterialien oder individuell angepassten Orthosen entlastet.

Medizinische Nagelpflege

Die Behandlung umfasst das Schneiden und Fräsen von verdickten oder verformten Fußnägeln, um wieder eine normale Nagelform und -funktion zu ermöglichen. Eingewachsene Nägel werden schonend behandelt, um Schmerzen und Entzündungen zu reduzieren.

Nagelreste oder durch Pilzbefall verursachte Materialien werden entfernt, um die Nagelgesundheit zu fördern. Bei wiederkehrendem Nagel-Einwachsen werden Nagelkorrekturspangen eingesetzt, um das Nachwachsen in korrekter Richtung zu unterstützen.

Podologische Komplexbehandlung

Diese Behandlung kombiniert Haut- und Nagelpflege bei gleichzeitigen Problemen, die häufig bei Erkrankungen wie dem diabetischen Fußsyndrom, Polyneuropathie oder orthopädischen Fehlstellungen auftreten. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt und zielt darauf ab, eine ganzheitliche Entlastung der Füße zu erreichen.

Darüber hinaus dient sie der Prophylaxe, um weiteren Schäden vorzubeugen, und unterstützt die Wiederherstellung der Fußgesundheit.

Fußscreening

Das Fußscreening ist besonders bei Risikopatienten wichtig. Hierbei kontrolliert die Podologin oder der Podologe die Hautbeschaffenheit, tastet den Fußpuls zur Einschätzung der Durchblutung, beurteilt die Druckverteilung am Fuß und begutachtet das vorhandene Schuhwerk sowie Einlagen. Das Screening entscheidet auch, ob eine ärztliche Weiterbehandlung erforderlich ist.

Medizinische Fußpflege: Kosten und Krankenkassenleistungen

Liegt eine ärztliche Verordnung vor und fällt die Behandlung unter die podologische Behandlung, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Für Patienten fällt eine Zuzahlung (Eigenanteil) in Höhe von ca. 10 Prozent der Behandlungskosten an sowie eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung (Rezept).

Diese Regelung gilt analog wie bei anderen Heilmitteln (3). Der Betrag wird direkt an den Leistungserbringer also jeweiligen Podologen gezahlt.

Was kostet medizinische Fußpflege?

Je nach Behandlungsart gelten seit Juli 2024 folgende Kosten (4):  

Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkasse zwischen zwei Arten der medizinische Fußpflege differenziert. Die Unterscheidung ist relevant für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

  • Bei der podologischen Komplexbehandlung klein handelt es sich um eine medizinisch notwendige Fußbehandlung, die bei leichteren Beschwerden zum Einsatz kommt. Sie ist vor allem für Patienten geeignet, die z. B. an Diabetes mellitus leiden, jedoch noch keine schwerwiegenden Veränderungen an Fußnägeln, Fußhaut oder eine leichte Neuropathie aufweisen. Die Behandlung umfasst Maßnahmen wie das fachgerechte Entfernen von Hornhaut, die Korrektur kleiner Nagelprobleme und die Pflege der Haut, um Beschwerden vorzubeugen. Sie dauert in der Regel etwa 20 bis 40 Minuten und wird in größeren Abständen durchgeführt. Ein ärztliches Rezept ist erforderlich, die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen – abzüglich der üblichen Zuzahlung.
  • Die podologische Komplexbehandlung groß hingegen richtet sich an Patienten mit schwereren Fußproblemen, etwa beim diabetischen Fußsyndrom, ausgeprägter Neuropathie, einem Querschnittsyndrom, offenen Wunden oder drohenden Folgeschäden. Sie umfasst eine deutlich intensivere und umfassendere Therapie: Dazu zählen das Entfernen dicker Hornhaut, die Behandlung von entzündeten oder eingewachsenen Nägeln, eventuell auch Wundversorgung oder die Anwendung spezieller Techniken wie Nagelkorrekturspangen. Die Behandlung dauert ca. 40 bis 60 Minuten und ist meist in kürzeren Abständen notwendig. Auch hier ist eine ärztliche Verordnung notwendig, in der Regel mit klarer medizinischer Begründung. Die Kasse übernimmt die Kosten unter denselben Bedingungen wie bei der kleinen Behandlung.

Voraussetzungen für eine Verordnung: Wer hat Anspruch?

Laut der Heilmittelrichtlinie (6) der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Eine ärztliche Verordnung für podologische Behandlung ist nur dann medizinisch indiziert, wenn ein hohes Risiko für unumkehrbare Schädigungen an den Füßen besteht.

Zudem muss die Behandlung durch qualifizierte Fußpfleger erfolgen, die entsprechend dem Podologengesetz ausgebildet sind.

Nur bestimmte Personengruppen mit einem nachgewiesenen Risiko haben Anspruch auf ein Rezept. Dazu zählen insbesondere:

  1. Menschen mit Diabetes mellitus bei denen durch Nervenschäden (diabetische Polyneuropathie) und Durchblutungsstörungen das sogenannte diabetische Fußsyndrom entstehen kann. Diese Veränderungen führen dazu, dass kleine Verletzungen an der Haut oder an den Fußnägeln unbemerkt bleiben und sich schnell zu schwer heilenden Wunden oder Infektionen entwickeln können.
  2. Patienten mit sensomotorischen oder sensiblen Neuropathien. Denn Nervenschädigungen beeinträchtigen das Schmerzempfinden und die Bewegungssteuerung der Füße, sodass Druckstellen, Verhornungen oder kleinere Verletzungen nicht wahrgenommen werden. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit neurologischen Erkrankungen, Polyneuropathien anderer Ursachen oder Spätfolgen von Chemotherapie.
  3. Menschen mit Querschnittsyndrom bei denen die Nervenfunktionen durch eine Rückenmarksverletzung dauerhaft gestört sind. Auch hier ist das Risiko für unerkannte Fußverletzungen, Druckgeschwüre und schlecht heilende Hautdefekte besonders hoch. Die podologische Therapie ist in diesen Fällen ein wichtiger Bestandteil der präventiven Versorgung und hilft, schwere Folgeerkrankungen frühzeitig zu vermeiden.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Eine Verordnung für medizinische Fußpflege muss vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden. Wichtig ist:

  • die Verwendung des Heilmittelverordnungsformulars (Muster 13).
  • eine klare Diagnose (z. B. Diabetes mellitus mit sensibler Neuropathie).
  • die Angabe der Art der Behandlung: z. B. Podologische Behandlung – klein bzw. groß.
  • die behandelnde Person muss zugelassene Podologin oder Podologe sein.

!Gut zu Wissen: Gültigkeit von Rezepten

Eine Heilmittelverordnung ist in der Regel 28 Tage gültig. Es können mehrere Sitzungen verordnet werden, meist in einem Rhythmus von 4–6 Wochen.

Mobile Fußpflege – Wenn der Weg zur Praxis schwerfällt

Viele ältere oder pflegebedürftige Menschen können aufgrund von eingeschränkter Mobilität, Bettlägerigkeit oder chronischen Erkrankungen keine podologische Praxis aufsuchen. In solchen Fällen kommt eine mobile medizinische Fußpflege infrage.

Damit ein Anspruch auf einen Hausbesuch vorliegt, muss dies auf dem Rezept (Heilmittelverordnung) durch das Ankreuzen des Feldes „Hausbesuch medizinisch notwendig“ ausdrücklich angegeben werden.

Sind die Voraussetzungen für eine Hausbesuch erfüllt, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten inklusive Weggeld in Höhe von 21,95 €, wobei der Eigenanteil bei 2,20 € beträgt. Findet der Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung statt, zahlt die Kasse hierfür 12,54 €. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall 1,25 €.

Wichtig: Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine private Leistung – in diesem Fall muss sowohl die Behandlung als auch das Weggeld selbst gezahlt werden.

Tipps für die richtige Fußpflege zu Hause

Auch zu Hause können Sie – ergänzend zur professionellen Behandlung - viel zu Ihrer Fußgesundheit beitragen. Eine gute tägliche Pflege der Füße beginnt mit dem sorgfältigen Waschen und vollständigen Abtrocknen, insbesondere zwischen den Zehen, um Pilzinfektionen vorzubeugen. Die Fußhaut sollte regelmäßig mit feuchtigkeitsspendenden Cremes gepflegt werden, um Hornhaut und Rissen vorzubeugen. Fußnägel sollten gerade geschnitten werden, um Eingewachsungen und Verletzungen zu vermeiden.


Ergänzend hilft tägliche Fußgymnastik, um die Muskulatur, Beweglichkeit und Durchblutung der Füße zu fördern: Übungen wie Greifen mit den Zehen, Zehenspreizen oder das Rollen eines Balls unter dem Fuß lassen sich einfach in den Alltag integrieren und beugen Fußproblemen, Haltungsschäden und Fehlbelastungen vor.

Fußgymnastik für gesunde Füße

  1. Zehen greifen
    Ziel: Kräftigung der kleinen Fußmuskeln
    - Legen Sie ein Tuch oder einen kleinen Gegenstand (z. B. Murmel) auf den Boden.
    - Versuchen Sie, den Gegenstand mit den Zehenspitzen zu greifen und anzuheben.
    - Einige Sekunden halten, dann loslassen.
  2. Zehen spreizen
    Ziel: Verbesserung der Beweglichkeit und Koordination
    - Sitzen Sie aufrecht und stellen Sie die Füße flach auf den Boden.
    - Spreizen Sie die Zehenspitzen so weit wie möglich auseinander.
    - Halten, dann entspannen.
  3. Fußrollen mit Ball
    Ziel: Förderung der Durchblutung und Entspannung der Fußhaut
    - Nehmen Sie einen Tennisball oder Igelball.
    - Rollen Sie ihn langsam mit der Fußsohle vor und zurück – vom Fußballen bis zur Ferse.
    - 1 bis 2 Minuten pro Fuß.
  4. Fersen- und Zehenstand
    Ziel: Stärkung von Fußgewölbe und Unterschenkel
    - Im Stehen oder an der Stuhllehne zuerst auf die Zehenspitzen stellen, kurz halten, dann absenken.
    - Anschließend auf die Fersen stellen, Vorderfuß anheben, halten, und wieder absenken.
  5. Fußkreisen im Sitzen
    Ziel: Mobilisation der Sprunggelenke
    - Im Sitzen: Ein Bein anheben und den Fuß in großen Kreisen nach rechts und links drehen.
    - Beide Richtungen abwechseln.

Allgemeine Hinweise

  • Führen Sie die Übungen barfuß oder in rutschfesten Socken durch.
  • Wählen Sie einen ruhigen Ort mit einem Stuhl oder einer Matte.
  • Wiederholen Sie jede Übung 5–10 Mal pro Fuß.
  • Bei Schmerzen oder bekannten Erkrankungen sprechen Sie vorher mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Podologin.

Fazit: Fußgesundheit nicht vernachlässigen!

Die Bedeutung von Podologie im Alter ist weit mehr als eine kosmetische Maßnahme – sie ist Teil der Gesundheitsvorsorge. Besonders die medizinische Fußpflege bei Diabetes, eingeschränkter Beweglichkeit oder bestehenden Fußproblemen schützt sie vor schwerwiegenden Folgen. Ob in der Praxis oder mobil: Podologinnen und Podologen bieten qualifizierte Hilfe als präventive Maßnahme oder bei bestehenden Problemen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Podologie bzw. medizinische Fußpflege?

Medizinische Fußpflege (Podologie), ist eine nicht ärztliche Heilbehandlung, die sich mit der Erkennung, Behandlung und Prävention von krankhaften Veränderungen an Füßen, Nägeln und Haut beschäftigt. Sie geht weit über die kosmetische Pflege hinaus und wird von speziell ausgebildeten Podologinnen und Podologen durchgeführt.

Welche Erkrankungen berechtigen zur Verordnung von medizinischer Fußpflege?

Folgende Erkrankungen berechtigen zu einer ärztlichen Verordnung:

  • Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom
  • Neuropathie (Nervenerkrankungen)
  • Querschnittsyndrome, die Fußsyndrome verursachen
Wann zahlt die Krankenkasse die medizinische Fußpflege?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt – meist bei Erkrankungen wie diabetischem Fußsyndrom, Neuropathien oder Durchblutungsstörungen. Voraussetzung: Die Behandlung erfolgt durch eine zugelassene Podologin oder einen Podologen.

Wie oft hat man Anspruch auf medizinische Fußpflege?

In der Regel werden Behandlungsserien von 6 Terminen à 28 Tage verordnet. Bei chronischem Bedarf (z. B. bei Diabetes) kann der Arzt auch dauerhafte Folge-Verordnungen ausstellen. Die genaue Häufigkeit hängt vom individuellen Befund ab.

Gibt es mobile medizinische Fußpflege für zu Hause?

Ja. Wenn der Weg in die Praxis nicht zumutbar ist (z. B. bei Pflegebedürftigkeit), kann der Arzt einen Hausbesuch auf dem Rezept vermerken. Die Krankenkasse übernimmt dann neben der Behandlung auch das Weggeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

(1) Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/aeltere_dokumente_3/20240725_Vertrag_nach__125_Podologie_Lesefassung_b.pdf

(2) Verband deutscher Podologen - PODO Deutschland: https://www.podo-deutschland.de/podologen-finden

(3) Podologengesetz - PodG: https://www.gesetze-im-internet.de/podg/BJNR332010001.html

(4) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html

(5) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2024): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL): https://www.g-ba.de/richtlinien/12/