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Podologische Therapie
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Anspruch
Tipps zur Fußpflege
Fazit
Unsere Füße tragen uns ein Leben lang – doch gerade im Alter benötigen sie besondere Aufmerksamkeit. Viele Seniorinnen und Senioren leiden unter Fußproblemen, die ihre Mobilität und Lebensqualität einschränken.
Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Durchblutungsstörungen oder eine eingeschränkte Beweglichkeit erschweren die Fußpflege zusätzlich. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig auf gesunde Füße zu achten. In diesem Ratgeber klären wir, was Podologie ist, wann sie sinnvoll ist und welche Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Die medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, ist eine nicht ärztliche Heilkunde, die sich mit der Behandlung von Fußbeschwerden und -erkrankungen befasst. Sie grenzt sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab, bei der der Fokus auf der Ästhetik der Füße liegt.
Podologinnen und Podologen verfügen über eine staatlich geregelte Ausbildung gemäß dem Podologengesetz. Sie sind darin geschult, beispielsweise Hornhaut, eingewachsene Nägel, Hühneraugen oder Pilzinfektionen fachgerecht zu behandeln und dabei auch Schäden zu erkennen, die eine ärztliche Abklärung erfordern.
Besonders wichtig ist ihre Tätigkeit bei chronischen Erkrankungen wie diabetisches Fußsyndrom oder Diabetes mellitus, um ernsthafte Folgen wie Fußamputationen zu vermeiden.
Die kosmetische Fußpflege – auch Pediküre genannt – konzentriert sich auf die ästhetische und pflegende Behandlung der Füße. Sie wird in der Regel von Fußpflegerinnen oder Fußpflegern ohne medizinische Ausbildung durchgeführt.
Die medizinische Fußpflege – fachlich korrekt Podologie genannt – ist hingegen ein anerkannter Gesundheitsfachberuf.
Podologinnen und Podologen sind speziell ausgebildet und dürfen im Rahmen einer podologischen Therapie auch Patienten mit Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Neuropathie oder Durchblutungsstörungen behandeln.
Kurz gesagt: Bei gesunden Füßen reicht die kosmetische Pflege – bei gesundheitlichen Risiken oder bestehenden Beschwerden ist die medizinische Fußpflege die richtige Wahl.
Achtung!
Auch wenn der Begriff "medizinische Fußpflege" eigentlich nur von zertifizierten Fußpflegern verwendet werden darf, werben kosmetische Nagelstudios teils ebenfalls mit diesem. Nutzen Sie deshalb die Datenbank des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) e. V. um qualifizierte Podologen in Ihrer Region zu finden (2).
Mit zunehmendem Alter kommt es zu einer Veränderung der Fußstruktur. Die Haut wird dünner, trockener und empfindlicher. Die Nägel verdicken sich oder wachsen ein. Beweglichkeit und Sehkraft nehmen oft ab, so dass die eigene Fußpflege erschwert wird.
Senioren sind zudem häufiger von Erkrankungen wie Diabetes, Arteriosklerose oder Neuropathie betroffen – alles Risikofaktoren für schwerwiegende Fußprobleme. Eine regelmäßige Behandlung durch qualifizierte Podologinnen kann deshalb helfen, Beschwerden frühzeitig zu erkennen und schwerwiegende Schäden zu verhindern.
Häufige Fußprobleme im Alter können sein:
Podologinnen und Podologen sind medizinisch geschulte Fachkräfte mit staatlich geregelter Ausbildung. Ihre Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt (3) und befähigt sie zur Durchführung medizinischer Behandlungsmaßnahmen, wie beispielsweise:
Die Bedeutung von Podologie zeigt sich auch in der Zusammenarbeit mit Ärzten, Pflegekräften und Fußambulanzen – sie ergänzt die medizinische Versorgung und entlastet gleichzeitig das Pflegesystem.
Eine medizinische Fußpflege wird in einer podologischen Praxis oder bei Bedarf auch als Hausbesuch durchgeführt. Der Ablauf folgt klaren, hygienischen und therapeutischen Standards und ist in der Regel schmerzfrei.
Bei der Anamnese werden zunächst Vorerkrankungen und Beschwerden erfasst. Dazu zählt auch die Beurteilung von Hautzustand, Nägeln, Gangbild, Schuhen und, wenn vorhanden, die Prüfung verordneter Hilfsmittel wie Einlagen. Je nach Indikation werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Die podologische Fachkraft entfernt fachgerecht verhornte Haut, Schwielen und Hühneraugen, um die Fußhaut zu entlasten und Beschwerden zu lindern. Kleinere Hautrisse, sogenannte Rhagaden, oder beginnende Druckgeschwüre werden sorgfältig versorgt, um eine Verschlechterung zu vermeiden.
Bei Pilzinfektionen der Haut, wie zum Beispiel Tinea pedis, erfolgt eine gezielte Behandlung, um die Infektion einzudämmen. Zusätzlich werden schmerzhafte Stellen durch den Einsatz von Druckschutzmaterialien oder individuell angepassten Orthosen entlastet.
Die Behandlung umfasst das Schneiden und Fräsen von verdickten oder verformten Fußnägeln, um wieder eine normale Nagelform und -funktion zu ermöglichen. Eingewachsene Nägel werden schonend behandelt, um Schmerzen und Entzündungen zu reduzieren.
Nagelreste oder durch Pilzbefall verursachte Materialien werden entfernt, um die Nagelgesundheit zu fördern. Bei wiederkehrendem Nagel-Einwachsen werden Nagelkorrekturspangen eingesetzt, um das Nachwachsen in korrekter Richtung zu unterstützen.
Diese Behandlung kombiniert Haut- und Nagelpflege bei gleichzeitigen Problemen, die häufig bei Erkrankungen wie dem diabetischen Fußsyndrom, Polyneuropathie oder orthopädischen Fehlstellungen auftreten. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt und zielt darauf ab, eine ganzheitliche Entlastung der Füße zu erreichen.
Darüber hinaus dient sie der Prophylaxe, um weiteren Schäden vorzubeugen, und unterstützt die Wiederherstellung der Fußgesundheit.
Das Fußscreening ist besonders bei Risikopatienten wichtig. Hierbei kontrolliert die Podologin oder der Podologe die Hautbeschaffenheit, tastet den Fußpuls zur Einschätzung der Durchblutung, beurteilt die Druckverteilung am Fuß und begutachtet das vorhandene Schuhwerk sowie Einlagen. Das Screening entscheidet auch, ob eine ärztliche Weiterbehandlung erforderlich ist.
Liegt eine ärztliche Verordnung vor und fällt die Behandlung unter die podologische Behandlung, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. Für Patienten fällt eine Zuzahlung (Eigenanteil) in Höhe von ca. 10 Prozent der Behandlungskosten an sowie eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Verordnung (Rezept).
Diese Regelung gilt analog wie bei anderen Heilmitteln (3). Der Betrag wird direkt an den Leistungserbringer also jeweiligen Podologen gezahlt.
Je nach Behandlungsart gelten seit Juli 2024 folgende Kosten (4):
Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkasse zwischen zwei Arten der medizinische Fußpflege differenziert. Die Unterscheidung ist relevant für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Laut der Heilmittelrichtlinie (6) der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Eine ärztliche Verordnung für podologische Behandlung ist nur dann medizinisch indiziert, wenn ein hohes Risiko für unumkehrbare Schädigungen an den Füßen besteht.
Zudem muss die Behandlung durch qualifizierte Fußpfleger erfolgen, die entsprechend dem Podologengesetz ausgebildet sind.
Nur bestimmte Personengruppen mit einem nachgewiesenen Risiko haben Anspruch auf ein Rezept. Dazu zählen insbesondere:
Eine Verordnung für medizinische Fußpflege muss vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden. Wichtig ist:
!Gut zu Wissen: Gültigkeit von Rezepten
Eine Heilmittelverordnung ist in der Regel 28 Tage gültig. Es können mehrere Sitzungen verordnet werden, meist in einem Rhythmus von 4–6 Wochen.
Viele ältere oder pflegebedürftige Menschen können aufgrund von eingeschränkter Mobilität, Bettlägerigkeit oder chronischen Erkrankungen keine podologische Praxis aufsuchen. In solchen Fällen kommt eine mobile medizinische Fußpflege infrage.
Damit ein Anspruch auf einen Hausbesuch vorliegt, muss dies auf dem Rezept (Heilmittelverordnung) durch das Ankreuzen des Feldes „Hausbesuch medizinisch notwendig“ ausdrücklich angegeben werden.
Sind die Voraussetzungen für eine Hausbesuch erfüllt, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten inklusive Weggeld in Höhe von 21,95 €, wobei der Eigenanteil bei 2,20 € beträgt. Findet der Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung statt, zahlt die Kasse hierfür 12,54 €. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall 1,25 €.
Wichtig: Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine private Leistung – in diesem Fall muss sowohl die Behandlung als auch das Weggeld selbst gezahlt werden.
Auch zu Hause können Sie – ergänzend zur professionellen Behandlung - viel zu Ihrer Fußgesundheit beitragen. Eine gute tägliche Pflege der Füße beginnt mit dem sorgfältigen Waschen und vollständigen Abtrocknen, insbesondere zwischen den Zehen, um Pilzinfektionen vorzubeugen. Die Fußhaut sollte regelmäßig mit feuchtigkeitsspendenden Cremes gepflegt werden, um Hornhaut und Rissen vorzubeugen. Fußnägel sollten gerade geschnitten werden, um Eingewachsungen und Verletzungen zu vermeiden.
Ergänzend hilft tägliche Fußgymnastik, um die Muskulatur, Beweglichkeit und Durchblutung der Füße zu fördern: Übungen wie Greifen mit den Zehen, Zehenspreizen oder das Rollen eines Balls unter dem Fuß lassen sich einfach in den Alltag integrieren und beugen Fußproblemen, Haltungsschäden und Fehlbelastungen vor.
Allgemeine Hinweise
Die Bedeutung von Podologie im Alter ist weit mehr als eine kosmetische Maßnahme – sie ist Teil der Gesundheitsvorsorge. Besonders die medizinische Fußpflege bei Diabetes, eingeschränkter Beweglichkeit oder bestehenden Fußproblemen schützt sie vor schwerwiegenden Folgen. Ob in der Praxis oder mobil: Podologinnen und Podologen bieten qualifizierte Hilfe als präventive Maßnahme oder bei bestehenden Problemen.
Medizinische Fußpflege (Podologie), ist eine nicht ärztliche Heilbehandlung, die sich mit der Erkennung, Behandlung und Prävention von krankhaften Veränderungen an Füßen, Nägeln und Haut beschäftigt. Sie geht weit über die kosmetische Pflege hinaus und wird von speziell ausgebildeten Podologinnen und Podologen durchgeführt.
Folgende Erkrankungen berechtigen zu einer ärztlichen Verordnung:
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine ärztliche Verordnung (Rezept) vorliegt – meist bei Erkrankungen wie diabetischem Fußsyndrom, Neuropathien oder Durchblutungsstörungen. Voraussetzung: Die Behandlung erfolgt durch eine zugelassene Podologin oder einen Podologen.
In der Regel werden Behandlungsserien von 6 Terminen à 28 Tage verordnet. Bei chronischem Bedarf (z. B. bei Diabetes) kann der Arzt auch dauerhafte Folge-Verordnungen ausstellen. Die genaue Häufigkeit hängt vom individuellen Befund ab.
Ja. Wenn der Weg in die Praxis nicht zumutbar ist (z. B. bei Pflegebedürftigkeit), kann der Arzt einen Hausbesuch auf dem Rezept vermerken. Die Krankenkasse übernimmt dann neben der Behandlung auch das Weggeld, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
(1) Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen über die Versorgung mit Leistungen der Podologie und deren Vergütung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/podologie/aeltere_dokumente_3/20240725_Vertrag_nach__125_Podologie_Lesefassung_b.pdf
(2) Verband deutscher Podologen - PODO Deutschland: https://www.podo-deutschland.de/podologen-finden
(3) Podologengesetz - PodG: https://www.gesetze-im-internet.de/podg/BJNR332010001.html
(4) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 33 Hilfsmittel: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
(5) Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) (2024): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL): https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
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