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Das Leben kann sich durch den plötzlichen Eintritt einer lebensbedrohlichen Krankheit, einen Schlaganfall oder einen Unfall schlagartig ändern.
Wird ein geliebter Mensch aufgrund dessen pflegebedürftig, sind alle Beteiligten oftmals geschockt und emotional betroffen. Als wäre das Akzeptieren der neuen Lebenssituation nicht bereits herausfordernd genug, müssen Angehörige dann die Pflege ihrer Liebsten schnellstmöglich organisieren und sind damit nicht selten heillos überfordert.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was zu tun ist, wenn ein Familienmitglied von heute auf morgen pflegebedürftig wird. Zudem erhalten Sie einen Einblick in die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und bekommen Informationen zu den Entlastungsmöglichkeiten.
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Nicht immer ist ein Pflegebedarf vorhersehbar, sodass den Betroffenen selbst oder den nahen Angehörigen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Pflege ihrer Liebsten zu planen. Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, ist es daher wichtig, schnell und strukturiert zu handeln.
Denn nur so erhalten Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht, sodass Sie die Herausforderungen des Pflegealltags langfristig bewältigen können. Der folgende Überblick spiegelt die ersten Schritte bei akutem Pflegebedarf wider.
Als Erstes sollten Sie den genauen Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person ermitteln. Hierbei gilt es einzuschätzen, welche körperlichen, emotionalen und sozialen Anforderungen die neue Pflegesituation erfordert. Beobachten Sie hierfür, in welchem Umfang Ihre Mutter oder Ihr Vater Unterstützung beim Essen, Trinken, An- und Ausziehen oder bei der Mobilität und Körperhygiene benötigen.
Vielleicht ist Ihnen in der letzten Zeit auch vermehrt aufgefallen, dass Ihr Familienmitglied immer vergesslicher wird und an einer zunehmenden Verwirrtheit und Orientierungslosigkeit leidet? Symptome wie diese sind oftmals die ersten Anzeichen einer Demenz-Erkrankung, die im Laufe der Zeit eine 24-Stunden-Betreuung erfordert.
Lassen Sie sämtliche gesundheitlichen Auffälligkeiten anschließend unbedingt während eines Besuchs beim Hausarzt abklären und den Pflegebedarf durch einen Arztbericht schriftlich bestätigen.
Überlegen Sie ebenfalls, ob Anpassungen in der häuslichen Umgebung stattfinden müssen, damit die Mobilität und Sicherheit des Pflegebedürftigen gewährleistet wird.
Steht fest, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, sollten Sie umgehend bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Diesen können Sie entweder telefonisch, via E-Mail, online oder auf schriftlichem Wege vornehmen.
Da der Anspruch auf Pflegeleistungen nicht ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung geltend gemacht werden kann, empfehlen wir Ihnen, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Aufgrund einer besseren Nachweisbarkeit ist es ebenfalls ratsam, den schriftlichen Weg zu wählen.
Hierfür können Sie sich auf der Internetseite der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse ein kostenloses Antragsformular herunterladen, dass Sie anschließend ausfüllen und dem Kostenträger zusenden.
Ist der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit geprüft. Dafür leitet die Pflegeversicherung eine Pflegebegutachtung in die Wege. Diese wird bei gesetzlich Versicherten von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) und bei Privatversicherten durch Medicproof durchgeführt.
Während der Pflegebegutachtung verschafft sich der Gutachter anhand eines Fragebogens einen Eindruck darüber, inwieweit der Antragsteller seinen Alltag noch selbstständig gestalten kann und wie viel externe Hilfe er in den verschiedenen Bereichen des Lebens benötigt. Die Kriterien sind im Begutachtungsassessment (NBA) festgelegt und behandeln folgende Themen:
Während der Pflegebegutachtung wird jeder der erwähnten Lebensbereiche mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl spiegelt am Ende der Begutachtung wider, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag meistern kann und wie groß ihr Unterstützungsbedarf ist.
Dies bedeutet konkret: je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. (1) Ausführlichere Informationen zur Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Sie in unserem Ratgeber.
Gut zu wissen: So bereiten Sie sich auf die Pflegebegutachtung vor
Während der Pflegebegutachtung wird entschieden, in welchen der fünf Pflegegrade die pflegebedürftige Person eingestuft wird. Darum ist es wichtig, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.
Neben sämtlichen wichtigen Dokumenten wie Arztberichte, Medikamentenliste, Kontaktdaten sämtlicher behandelnden Ärzte und einer Auflistung der benötigten und bereits genutzten Pflegehilfsmittel sollten Sie ebenfalls ein Pflegetagebuch erstellen und dem Gutachter vorlegen. Für eine umfassende Vorbereitung haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Sie hier downloaden können.
Für die meisten Senioren ist es der größte Wunsch, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Aber wie gestaltet sich die Realität, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bestreiten?
Wird ein Elternteil zum Pflegefall, werden die meisten von ihren nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld betreut und gepflegt. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit geraten viele Betroffene dann nicht selten an ihre physischen und psychischen Grenzen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich viele pflegende Angehörige irgendwann die Frage stellen, ob ein Umzug ins Pflegeheim für alle Beteiligten nicht die bessere Lösung wäre.
Der folgende Überblick spiegelt die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege und der stationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung wider.
Die Pflege zu Hause bietet für pflegebedürftige Menschen viele Vorteile. Denn die meisten Betroffenen fühlen sich in ihrem gewohnten Umfeld am wohlsten und möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
Vorteile der häuslichen Pflege:
Abhängig vom Pflegebedarf kann sich die häusliche Pflege aber auch nachteilig auf das Leben der Betroffenen auswirken, wie der folgende Überblick zeigt.
Nachteile der häuslichen Pflege:
Wichtig: Um eine Überbelastung vorzubeugen, sollten sich pflegende Angehörige externe Unterstützung holen und für regelmäßige Auszeiten die Entlastungsangebote der Pflegekasse nutzen.
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Der Umzug in ein Pflegeheim kann dann von Vorteil sein, wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld nicht mehr gewährleistet werden kann oder der erhöhte Pflegebedarf eine stationäre Pflege erfordert. Jedoch ist die Entscheidung, ein Elternteil oder ein geliebtes Familienmitglied in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, für die Betroffenen nicht immer einfach. Die folgenden Vor- und Nachteile sollen Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Die Vorteile einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung:
Die Nachteile einer Unterbringung in einem Pflegeheim
Für Angehörige, die sich dazu entschieden haben, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause zu pflegen, ändert sich das komplette Leben. Denn von jetzt auf gleich müssen Betroffene die kleinen und großen Herausforderungen eines oftmals anstrengenden Pflegealltags bewältigen und zugleich den eigenen Familienalltag und den Beruf unter einen Hut bringen.
Um einer Überbelastung entgegenzuwirken, sollten sich pflegende Angehörige rechtzeitig externe Hilfe holen und folgende Entlastungsangebote der Pflegeversicherung nutzen:
Gut zu wissen: Laut Pflegezeitgesetz (PflegeZG) können sich Berufstätige für die Organisation einer plötzlichen Pflegesituation in der Familie bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Wird das Gehalt während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung vom Arbeitgeber nicht weiterbezahlt, haben Betroffene das Recht, Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu beantragen.
Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dafür sorgen, dass Betroffene keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen können. Damit Ihre Wünsche im Falle einer Pflegebedürftigkeit respektiert werden, sollten Sie diese bereits frühzeitig mithilfe der folgenden Dokumente rechtskräftig machen:
Bedenken Sie, dass alle drei Dokumente nur dann rechtskräftig sind, wenn sie von einer einwilligungsfähigen Person verfasst und korrekt erstellt wurden, im Original vorliegen und eine Unterschrift vorweisen. (5)
Wird ein Elternteil oder ein nahes Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, dann sind die meisten Angehörigen erst einmal komplett überfordert. Verwunderlich ist dies nicht. Denn neben der Tatsache, dass ein Lieblingsmensch schwer erkrankt ist, müssen in kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden, die das Leben aller Betroffenen beeinflussen.
Denken Sie daran, dass Sie in einer schwierigen Situation wie dieser nicht allein gelassen werden. Denn sollten offene Fragen zur aktuellen Pflegesituation und zum weiteren Vorgehen im Raum stehen, dann gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die Sie in der Organisation und Planung unterstützen. Hierzu gehören:
Senioren Focus Tipp: Besonders bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ist es wichtig zu wissen: Wer zahlt was? Finanzielle Unterstützung sowie Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Sie in erster Linie von den Kranken- und Pflegekassen. Sollten die Leistungen der Kostenträger die Pflegekosten nicht decken und Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen nicht aus, haben Sie die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen.
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Ein plötzlicher Pflegefall kann das Leben der Betroffenen mit einem Schlag verändern. Darum ist es wichtig, sich Hilfe zu holen und die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen.
Daher gilt: Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer individuellen Pflegesituation umfassend beraten und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch etwaige Kostenträger. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person die bestmögliche Betreuung und Pflege erhält und der Pflegealltag für alle Betroffenen so stressfrei wie möglich organisiert und gestaltet werden kann.
Eine akute Pflegesituation liegt dann vor, wenn der Pflegebedarf plötzlich und unerwartet eintritt, sodass die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen diesen nicht vorhersehen konnten.
Kommt es zu einer akuten Pflegesituation in der Familie, sollten Betroffene schnellstmöglich einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dies ist notwendig, um vom Tag der Antragstellung den Anspruch auf Pflegeleistungen geltend machen zu können.
(1) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html
(2) Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung § 42 Kurzzeitpflege: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/42.html
(3) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 41 Tagespflege und Nachtpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html
(4) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html
(5) Stiftung Gesundheits-Wissen: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung#:~:text=Im%20Gegensatz%20zur%20Vorsorgevollmacht%20ermächtigt,schriftlich%20abzufassen%20und%20zu%20unterschreiben.
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