Pflegekasse

Was tun bei Pflegefall in der Familie: Tipps für Pflegebedürftige und Angehörige

Geschrieben von
Michaela König-Joseph
Zuletzt aktualisiert
26/6/2025

Erste Schritte

Ablauf nach Antrag

Pflege vs. Pflegeheim

Pflege durch Angehörige

Vorsorge

Beratungsangebote

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Pflegebedarf erfassen: Lassen Sie gesundheitliche Auffälligkeiten durch einen Arzt abklären, sodass eine Diagnose gestellt werden kann.
  • Pflegegrad beantragen: Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, sollten Betroffene schnellstmöglich die zuständige Pflegekasse kontaktieren und einen Antrag auf Pflegegrad stellen.
  • Beratungsmöglichkeiten nutzen: Lassen Sie sich von einem Pflegeberater über ihre Möglichkeiten bezüglich Ihrer individuellen Pflegesituation beraten und einen Pflegeplan erstellen.
  • Leistungen der Pflegekasse: Informieren Sie sich darüber, welche Leistungsansprüche Sie geltend machen können und wie die Pflege Ihres Angehörigen finanziert werden kann.

Das Leben kann sich durch den plötzlichen Eintritt einer lebensbedrohlichen Krankheit, einen Schlaganfall oder einen Unfall schlagartig ändern.

Wird ein geliebter Mensch aufgrund dessen pflegebedürftig, sind alle Beteiligten oftmals geschockt und emotional betroffen. Als wäre das Akzeptieren der neuen Lebenssituation nicht bereits herausfordernd genug, müssen Angehörige dann die Pflege ihrer Liebsten schnellstmöglich organisieren und sind damit nicht selten heillos überfordert. 

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was zu tun ist, wenn ein Familienmitglied von heute auf morgen pflegebedürftig wird. Zudem erhalten Sie einen Einblick in die Vor- und Nachteile der verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten und bekommen Informationen zu den Entlastungsmöglichkeiten.

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Pflegefall in der Familie, was tun: Erste Schritte bei akutem Pflegebedarf

Nicht immer ist ein Pflegebedarf vorhersehbar, sodass den Betroffenen selbst oder den nahen Angehörigen ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die Pflege ihrer Liebsten zu planen. Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, ist es daher wichtig, schnell und strukturiert zu handeln.

Denn nur so erhalten Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht, sodass Sie die Herausforderungen des Pflegealltags langfristig bewältigen können. Der folgende Überblick spiegelt die ersten Schritte bei akutem Pflegebedarf wider.

1. Schritt: Pflegebedarf erfassen

Als Erstes sollten Sie den genauen Pflegebedarf der pflegebedürftigen Person ermitteln. Hierbei gilt es einzuschätzen, welche körperlichen, emotionalen und sozialen Anforderungen die neue Pflegesituation erfordert. Beobachten Sie hierfür, in welchem Umfang Ihre Mutter oder Ihr Vater Unterstützung beim Essen, Trinken, An- und Ausziehen oder bei der Mobilität und Körperhygiene benötigen. 

Vielleicht ist Ihnen in der letzten Zeit auch vermehrt aufgefallen, dass Ihr Familienmitglied immer vergesslicher wird und an einer zunehmenden Verwirrtheit und Orientierungslosigkeit leidet? Symptome wie diese sind oftmals die ersten Anzeichen einer Demenz-Erkrankung, die im Laufe der Zeit eine 24-Stunden-Betreuung erfordert.

Lassen Sie sämtliche gesundheitlichen Auffälligkeiten anschließend unbedingt während eines Besuchs beim Hausarzt abklären und den Pflegebedarf durch einen Arztbericht schriftlich bestätigen.

Überlegen Sie ebenfalls, ob Anpassungen in der häuslichen Umgebung stattfinden müssen, damit die Mobilität und Sicherheit des Pflegebedürftigen gewährleistet wird.

2. Schritt: Pflegegrad beantragen

Steht fest, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, sollten Sie umgehend bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person einen Antrag auf Pflegegrad stellen. Diesen können Sie entweder telefonisch, via E-Mail, online oder auf schriftlichem Wege vornehmen. 

Da der Anspruch auf Pflegeleistungen nicht ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung geltend gemacht werden kann, empfehlen wir Ihnen, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen. Aufgrund einer besseren Nachweisbarkeit ist es ebenfalls ratsam, den schriftlichen Weg zu wählen.

Hierfür können Sie sich auf der Internetseite der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse ein kostenloses Antragsformular herunterladen, dass Sie anschließend ausfüllen und dem Kostenträger zusenden.

Was passiert nach der Antragstellung auf Pflegegrad?

Ist der Antrag bei der Pflegeversicherung eingegangen, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit geprüft. Dafür leitet die Pflegeversicherung eine Pflegebegutachtung in die Wege. Diese wird bei gesetzlich Versicherten von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) und bei Privatversicherten durch Medicproof durchgeführt. 

Während der Pflegebegutachtung verschafft sich der Gutachter anhand eines Fragebogens einen Eindruck darüber, inwieweit der Antragsteller seinen Alltag noch selbstständig gestalten kann und wie viel externe Hilfe er in den verschiedenen Bereichen des Lebens benötigt. Die Kriterien sind im Begutachtungsassessment (NBA) festgelegt und behandeln folgende Themen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsbedingten oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Während der Pflegebegutachtung wird jeder der erwähnten Lebensbereiche mit Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl spiegelt am Ende der Begutachtung wider, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag meistern kann und wie groß ihr Unterstützungsbedarf ist.

Dies bedeutet konkret: je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad. (1) Ausführlichere Informationen zur Einstufung in einen Pflegegrad erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Gut zu wissen: So bereiten Sie sich auf die Pflegebegutachtung vor

Während der Pflegebegutachtung wird entschieden, in welchen der fünf Pflegegrade die pflegebedürftige Person eingestuft wird. Darum ist es wichtig, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.

Neben sämtlichen wichtigen Dokumenten wie Arztberichte, Medikamentenliste, Kontaktdaten sämtlicher behandelnden Ärzte und einer Auflistung der benötigten und bereits genutzten Pflegehilfsmittel sollten Sie ebenfalls ein Pflegetagebuch erstellen und dem Gutachter vorlegen. Für eine umfassende Vorbereitung haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, die Sie hier downloaden können.

Pflege vs. Pflegeheim: Welche Art der Versorgung ist bei einem erhöhten Pflegebedarf die richtige?

Für die meisten Senioren ist es der größte Wunsch, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Aber wie gestaltet sich die Realität, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu bestreiten? 

Wird ein Elternteil zum Pflegefall, werden die meisten von ihren nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld betreut und gepflegt. Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit geraten viele Betroffene dann nicht selten an ihre physischen und psychischen Grenzen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich viele pflegende Angehörige irgendwann die Frage stellen, ob ein Umzug ins Pflegeheim für alle Beteiligten nicht die bessere Lösung wäre. 

Der folgende Überblick spiegelt die Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege und der stationären Versorgung in einer Pflegeeinrichtung wider. 

Pflege zu Hause: Vor- und Nachteile

Die Pflege zu Hause bietet für pflegebedürftige Menschen viele Vorteile. Denn die meisten Betroffenen fühlen sich in ihrem gewohnten Umfeld am wohlsten und möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. 

Vorteile der häuslichen Pflege:

  • Leben in vertrauter Umgebung: Die pflegebedürftige Person kann in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben. Dies wirkt sich positiv auf physische und psychische Gesundheit älterer Mitmenschen aus.
  • Mehr Eigenständigkeit und Selbstbestimmung im Alltag: Pflegebedürftige können ihr Leben eigenständiger und selbstbestimmter gestalten, da sie im eigenen zu Hause keinen Regeln wie in einer Pflegeeinrichtung unterworfen sind.
  • Individuelle Betreuung: Die häusliche Pflege kann besser auf die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen abgestimmt werden. Denn pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste haben oftmals mehr Zeit und Raum, um sich auf die spezifischen Anforderungen einzustellen.
  • Kostengünstiger: Die häusliche Versorgung ist in den meisten Fällen mit weniger Kosten verbunden als die stationäre Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung.

Abhängig vom Pflegebedarf kann sich die häusliche Pflege aber auch nachteilig auf das Leben der Betroffenen auswirken, wie der folgende Überblick zeigt.

Nachteile der häuslichen Pflege:

  • Doppelbelastung für Angehörige: Häufig decken Angehörige die häusliche Versorgung eines pflegebedürftigen Familienmitglieds ab. Sind sie dann noch berufstätig, müssen sie Beruf, Familie und Pflege unter einen Hut kriegen. Dies kann auf die Dauer bei den Pflegenden zu einer körperlichen und psychischen Überbelastung führen, die sich negativ auf die Gesundheit der Betroffenen auswirkt.
  • Mangelnde Fachkenntnisse: Die meisten pflegenden Angehörigen haben keine oder nur wenig Erfahrung in der Pflege, sodass sie in manchen Situationen des Pflegealltags überfordert sein können.
  • Fehlende Infrastruktur: Oftmals ist das häusliche Umfeld nicht barrierefrei gestaltet oder behindertengerecht ausgestattet. Diese Tatsache steigert das Risiko zu verunfallen.
  • Soziale Isolation: Die häusliche Pflege kann auch zu Vereinsamung führen. Denn mit steigendem Pflegebedarf wird es für den pflegebedürftigen Menschen gleichwohl wie für die Pflegeperson immer schwerer, am sozialen Leben teilzunehmen. 

Wichtig: Um eine Überbelastung vorzubeugen, sollten sich pflegende Angehörige externe Unterstützung holen und für regelmäßige Auszeiten die Entlastungsangebote der Pflegekasse nutzen.

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Stationäre Versorgung in einem Pflegeheim: Vor- und Nachteile

Der Umzug in ein Pflegeheim kann dann von Vorteil sein, wenn die Versorgung im häuslichen Umfeld nicht mehr gewährleistet werden kann oder der erhöhte Pflegebedarf eine stationäre Pflege erfordert. Jedoch ist die Entscheidung, ein Elternteil oder ein geliebtes Familienmitglied in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen, für die Betroffenen nicht immer einfach. Die folgenden Vor- und Nachteile sollen Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Die Vorteile einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung:

  • Professionelle Rund-um-die-Uhr-Betreuung: In einem Pflegeheim profitieren Pflegebedürftige von einer 24/7 Betreuung durch professionelle Pflegekräfte und werden in einem Problemfall medizinisch versorgt. 
  • Entlastung der Angehörigen: Durch die Unterbringung in einem Pflegeheim werden die Angehörigen entlastet. Überdies sorgt das Wissen, dass ihre Liebsten rund um die Uhr gut versorgt werden, für mehr Lebensqualität.
  • Soziale Kontakte: Pflegebedürftige erhalten im Pflegeheim die Möglichkeit zur sozialen Interaktion. Zudem wird Altersvereinsamung vorgebeugt und die kognitiven Fähigkeiten werden durch die Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten gefördert.

Die Nachteile einer Unterbringung in einem Pflegeheim

  • Verlust des gewohnten Umfelds: Der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele Senioren eine emotionale Belastung. Denn mit dem Verlassen ihrer eigenen vier Wände lassen sie nicht nur ihr gewohntes Umfeld hinter sich, sondern ebenfalls viele schöne Erinnerungen, die mit einem zu Hause verbunden sind.
  • Weniger Privatsphäre: In einer Pflegeeinrichtung herrscht weniger Privatsphäre, da die Gemeinschaftsräume von allen Bewohnern genutzt werden können. Dies kann für manche ältere Menschen als störend empfunden werden.
  • Finanzielle Belastung: Die höheren Kosten, welche die Bewohner als Eigenanteil aufbringen müssen, kann für manche Menschen eine finanzielle Belastung darstellen.

Pflege durch Angehörige: Diese Entlastungsangebote können Sie nutzen 

Für Angehörige, die sich dazu entschieden haben, ihr pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause zu pflegen, ändert sich das komplette Leben. Denn von jetzt auf gleich müssen Betroffene die kleinen und großen Herausforderungen eines oftmals anstrengenden Pflegealltags bewältigen und zugleich den eigenen Familienalltag und den Beruf unter einen Hut bringen.

Um einer Überbelastung entgegenzuwirken, sollten sich pflegende Angehörige rechtzeitig externe Hilfe holen und folgende Entlastungsangebote der Pflegeversicherung nutzen:

  • KurzzeitpflegeDie Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung kann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person aufgrund einer Krankheit oder eines Urlaubs die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit nicht abdecken kann oder wenn eine stationäre Versorgung aufgrund einer plötzlich eingetretenen Pflegebedürftigkeit notwendig ist. (2)
  • Tages- und Nachtpflege: Bei diesen beiden Betreuungsformen der teilstationären Pflege wird die pflegebedürftige Person entweder während des Tages oder in den Nachtstunden in einer entsprechenden stationären Einrichtung betreut und pflegerisch versorgt. Dadurch werden pflegende Angehörige in ihrem Pflegealltag entlastet und eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gefördert. (3)
  • VerhinderungspflegeDie Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise beansprucht werden. Sie greift dann, wenn die Pflegeperson für einen begrenzten Zeitraum die häusliche Pflege wegen Krankheit, eines Urlaubs oder für die Wahrnehmung wichtiger Termine nicht absichern kann. (4)

Gut zu wissen: Laut Pflegezeitgesetz (PflegeZG) können sich Berufstätige für die Organisation einer plötzlichen Pflegesituation in der Familie bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen. Wird das Gehalt während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung vom Arbeitgeber nicht weiterbezahlt, haben Betroffene das Recht, Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu beantragen.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung: Sorgen Sie für den Ernstfall vor

Eine schwere Erkrankung oder ein Unfall können dafür sorgen, dass Betroffene keine selbstbestimmten Entscheidungen mehr treffen können. Damit Ihre Wünsche im Falle einer Pflegebedürftigkeit respektiert werden, sollten Sie diese bereits frühzeitig mithilfe der folgenden Dokumente rechtskräftig machen:

  • VorsorgevollmachtMit diesem Dokument bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre finanziellen, rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
  • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen im Krankheitsfall durchgeführt werden sollen und welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind. 
  • BetreuungsverfügungSollten Sie keine Vorsorgevollmacht verfasst haben, legen Sie in einer Betreuungsverfügung vorausschauend fest, wen das Betreuungsgericht im Ernstfall zu Ihrem rechtlichen Betreuer ernennen soll und wer sich auf gar keinen Fall um Ihre geschäftlichen und rechtlichen Angelegenheiten kümmern darf. Personen, die in einer Betreuungsvollmacht benannt werden, unterliegen der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Dies bedeutet, dass Sie dazu verpflichtet wären, das Gericht über sämtliche Tätigkeiten zu informieren. Dadurch wird der Handlungs- und Entscheidungsspielraum der genannten Betreuungsperson eingegrenzt.

Bedenken Sie, dass alle drei Dokumente nur dann rechtskräftig sind, wenn sie von einer einwilligungsfähigen Person verfasst und korrekt erstellt wurden, im Original vorliegen und eine Unterschrift vorweisen. (5)

Plötzlicher Pflegefall, was tun: Nutzen Sie Beratungsangebote

Wird ein Elternteil oder ein nahes Familienmitglied plötzlich pflegebedürftig, dann sind die meisten Angehörigen erst einmal komplett überfordert. Verwunderlich ist dies nicht. Denn neben der Tatsache, dass ein Lieblingsmensch schwer erkrankt ist, müssen in kürzester Zeit wichtige Entscheidungen getroffen werden, die das Leben aller Betroffenen beeinflussen. 

Denken Sie daran, dass Sie in einer schwierigen Situation wie dieser nicht allein gelassen werden. Denn sollten offene Fragen zur aktuellen Pflegesituation und zum weiteren Vorgehen im Raum stehen, dann gibt es zahlreiche Anlaufstellen, die Sie in der Organisation und Planung unterstützen. Hierzu gehören:

  • Krankenkasse und Pflegekasse
  • Hausarzt 
  • Sozialdienste der Kliniken
  • Pflegestützpunkte in der Region
  • Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände wie die Malteser, die Caritas oder das DRK
  • Bundesministerium für Gesundheit (online oder telefonisch)
  • Selbsthilfegruppen
  • Online-Pflegeportale
  • Seniorenberatungsstellen

Senioren Focus Tipp: Besonders bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ist es wichtig zu wissen: Wer zahlt was? Finanzielle Unterstützung sowie Zuschüsse für notwendige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Sie in erster Linie von den Kranken- und Pflegekassen. Sollten die Leistungen der Kostenträger die Pflegekosten nicht decken und Ihre eigenen finanziellen Mittel reichen nicht aus, haben Sie die Möglichkeit, Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen. 

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Fazit: Holen Sie sich externe Unterstützung

Ein plötzlicher Pflegefall kann das Leben der Betroffenen mit einem Schlag verändern. Darum ist es wichtig, sich Hilfe zu holen und die zur Verfügung gestellten Ressourcen und Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen.

Daher gilt: Lassen Sie sich hinsichtlich Ihrer individuellen Pflegesituation umfassend beraten und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung durch etwaige Kostenträger. Denn nur so können Sie sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person die bestmögliche Betreuung und Pflege erhält und der Pflegealltag für alle Betroffenen so stressfrei wie möglich organisiert und gestaltet werden kann.

Häufig gestellte Fragen

Wann liegt eine akute Pflegesituation vor?

Eine akute Pflegesituation liegt dann vor, wenn der Pflegebedarf plötzlich und unerwartet eintritt, sodass die pflegebedürftige Person oder die Angehörigen diesen nicht vorhersehen konnten.

Welche Schritte sollten bei einem akuten Pflegebedarf als Erstes in die Wege geleitet werden?

Kommt es zu einer akuten Pflegesituation in der Familie, sollten Betroffene schnellstmöglich einen Antrag auf Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Dies ist notwendig, um vom Tag der Antragstellung den Anspruch auf Pflegeleistungen geltend machen zu können. 

Quellen

(1) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html

(2) Sozialgesetzbuch (SGB XI) Elftes Buch Soziale Pflegeversicherung § 42 Kurzzeitpflege: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/42.html

(3) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 41 Tagespflege und Nachtpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__41.html

(4) Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__39.html

(5) Stiftung Gesundheits-Wissen: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de/gesundes-leben/patient-arzt/patientenverfuegung-vorsorgevollmacht-und-betreuungsverfuegung#:~:text=Im%20Gegensatz%20zur%20Vorsorgevollmacht%20ermächtigt,schriftlich%20abzufassen%20und%20zu%20unterschreiben.