Pflegekasse

Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - einfach erklärt

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
19/8/2025

Definition

Voraussetzungen

Antragsstellung

Tipps & Hinweise

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Pflege erleichtern: Umbauten reduzieren die Belastung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen im Alltag.
  • Zuschüsse sichern: Vorab genehmigte Wohnraumanpassungen werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme unterstützt.
  • Flexible Umsetzung: Umbauten können durch Fachfirmen oder in Eigenleistung erfolgen.

Eine Bodengleiche Dusche, Türverbreiterungen oder der Abbau von Stolperfallen - alles sinnvolle Wohnraumanpassungen, die den Alltag zu Hause sicherer gestalten. Doch sie sind teuer. Umbauten und eine altersgerechte Anpassung des Wohnumfeldes werden jedoch mit Zuschüssen seitens der Pflegekasse finanziell unterstützt. Wir klären in diesem Ratgeber welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie sich das Antragsverfahren gestaltet und geben wichtige Hinweise, die es zu beachten gilt.

{{rte-heyflow-funnel-embed_badumbau="/design/rte-components"}}

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Die Pflegeversicherung definiert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen als bauliche Anpassungen oder technische Hilfen, die das Wohnen in den eigenen vier Wänden für pflegebedürftige Personen sicherer und komfortabler gestalten.
Ziel dieser Maßnahmen ist es die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. erheblich zu erleichtern und eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder herzustellen. Somit soll pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit gegeben werden, möglichst lange in der vertrauten Wohnumgebung bleiben zu können (1).

Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind:

  • Badumbau (z. B. Einbau einer bodengleichen Dusche oder Entfernung einer Badewanne)
  • Treppenlift oder Plattformlift
  • Türverbreiterungen und Schwellenbeseitigungen
  • Anbringen von Haltegriffen im Bad oder an Treppen
  • Rampen für Rollstühle oder Rollatoren
  • Anpassung der Küche (z. B. absenkbare Arbeitsflächen)
  • Verbesserung der Beleuchtung zur Sturzprävention
  • Beseitigung von Barrieren wie hohen Treppenstufen
  • Rutschfeste Bodenbeläge

Gut zu Wissen: Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Sind die örtlichen Gegebenheiten dergestalt, dass keine der Maßnahmen eine barrierefreie Umgebung schaffen würde, bleibt häufig nur der Umzug in eine barrierearme Wohnung. Die Umzugskosten hierfür können Sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahme geltend machen!

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch?

Damit Sie einen Zuschuss zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Die Person, für die die Umbaumaßnahme durchgeführt werden soll, muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, dabei spielt die Höhe des Pfleggrades keine Rolle. Der Zuschuss beträgt immer 4.180 Euro.
  2. Rahmenbedingungen: Die Maßnahmen können nur in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden. Es besteht kein Anspruch für Alten- oder Pflegeheime oder für Einrichtungen, die ausschließlich an pflegebedürftige Personen vermietet werden.
  3. Notwendigkeit der Maßnahme: Die Umbaumaßnahmen müssen die häusliche Pflege ermöglichen bzw. erleichtern, pflegende Angehörige bzw. Pflegepersonen im Pflegealltag spürbar entlasten und eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person fördern.  
  4. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme: Der Antrag auf Kostenübernahme für eine Wohnumfeldverbesserung muss vor der Umsetzung bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger im Namen der Person den Antrag stellt.
  5. Nachweise: Es müssen Kostenvoranschläge und ggf. weitere Dokumente, wie ärztliche Atteste, eingereicht werden.

Der Zuschuss gilt immer pro Maßnahme und pro Person:

  • pro Maßnahme umfasst alle zusammenhängenden Umbauten oder Anpassungen, die aufgrund des aktuell bestehenden Pflegebedarfs gleichzeitig beantragt und genehmigt werden. Beispiel:
    Sind bei einem Badumbau Haltegriffe, der Einbau einer bodengleichen Dusche und die Entfernung der Türschwelle notwendig , gelten diese als eine Maßnahme – nicht als drei separate. Verändert sich die Pflegesituation und sind weitere Umbaumaßnahmen notwendig, kann erneut ein Antrag gestellt werden.
  • pro Person bedeutet: Jede pflegebedürftige Person im Haushalt hat ihren eigenen Anspruch auf bis zu 4.180 Euro. Wohnen mehrere Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, addiert sich der Betrag auf maximal bis zu 16.720 Euro. Ein Ehepaar kann somit 8.360 Euro an Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, wenn beide Partner über einen Pflegegrad verfügen.

Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Grundsätzlich müssen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen immer vor dem Umbau stellen. Denn eine nachträgliche Genehmigung des Zuschusses ist in der Regel nicht möglich. Für die Antragsstellung gehen Sie wie folgt vor:

  1. Kostenvoranschlag einholen
    Holen Sie ein Angebot für die geplante Umbaumaßnahme ein (z. B. Treppenlift, Badumbau, Durchgangerweiterungen von Türen).
    Tipp: Fügen Sie bei Bedarf Skizzen, Fotos und eine kurze Beschreibung der Pflegesituation bei.
  2. Pflegegrad nachweisen
    Fügen Sie den aktuellen Pflegegrad-Bescheid bei. Ohne diesen kann keine Gewährung erfolgen.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen
    Der Antrag kann schriftlich und formlos, per Post oder digital eingereicht werden. Manche Kassen bieten den Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch als Muster-Schreiben auf deren Webseite an. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflege-Pflichtversicherung (PPV).
  4. Bewilligung abwarten
    Beginnen Sie mit den Arbeiten erst, wenn der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen schriftlich genehmigt wurde.
  5. Maßnahme umsetzen
    Nach der Umsetzung reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein.

Wichtige Informationen für die Antragsstellung

Pflegekassen bieten auf ihren Webseiten Online-Formulare für die Antragsstellung an. Alternativ können Sie für den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch unser Muster-Schreiben verwenden.

Achten Sie darauf, dass folgende Informationen in Ihrem Schreiben enthalten sind:

  • Persönliche Angaben der pflegebedürftigen Person: Name, Adresse, Geburtsdatum und Pflegegrad.
  • Pflegekasse: Name und Versicherungsnummer der zuständigen Pflegekasse.
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme: Kurze Erklärung, welche Anpassungen durchgeführt werden soll und warum sie notwendig ist. Fügen Sie Fotos oder Skizzen zur Veranschaulichung hinzu. Falls bereits früher ein Zuschuss beantragt wurde, vermerken Sie dies.
  • Ziel der Maßnahme: Erklärung wie die Maßnahme zur Erleichterung der Pflege oder Verbesserung der Selbstständigkeit beiträgt.
  • Kostenübersicht: Ein Kostenvoranschlag und Kontaktdaten der ausführenden Firma.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen.
  • Datum und Unterschrift: Um den Antrag rechtsgültig einzureichen.

Begründung der Maßnahmen

Die Begründung ist ein zentraler Bestandteil des Antrags. Denn sie bildet die Entscheidungsgrundlage, ob die zuständige Pflegekassen die geplanten Anpassungen als "wohnumfeldverbessernd" einstuft. Pflegekassen können für die Entscheidung über Ihren Antrag einen Gutachter hinzuziehen. Eine solide Begründung kann diesen Zwischenschritt verhindern und den Antragsverlauf beschleunigen.

  • Beschreiben Sie deshalb konkret und ausführlich, welche Einschränkungen die pflegebedürftige Person hat und wie diese den Alltag beeinflussen.
  • Erklären Sie, warum die geplante Maßnahme erforderlich ist und wie sie zur Verbesserung der Lebenssituation beiträgt.
  • Zeigen Sie auf, wie die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Sicherheit und Selbstständigkeit erhöht. Fotos und Skizzen können hierbei zur Veranschaulichung hilfreich sein.
  • Falls keine Alternativen zur geplanten Maßnahme existieren, sollte dies hervorgehoben werden.

Welche Kosten werden übernommen?

Nicht jede bauliche Veränderung oder Wohnraumanpassung wird von der Pflegekasse bezuschusst. Denn Maßnahmen, die zwar praktisch sind und den Pflegealltag erleichtern, für die häusliche Pflege wiederum nicht benötigt werden, sind von der Liste der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Renovierungen ohne direkten Bezug zur Pflege
  • Reine Modernisierungsarbeiten
  • Umbaumaßnahmen außerhalb des Wohnumfelds
  • Luxuriöse Umbauten, die über das notwendige Maß hinausgehen.

{{rte-cta-anspruch-pg_badumbau="/design/rte-components"}}

Fristregelungen für die Antragsprüfung

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist (1) für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung beträgt drei Wochen nach Antragseingang. Wird eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst mit einem Gutachten beauftragt, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies unter Angaben von Gründen mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung oder liegt kein hinreichender Grund vor, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Widerspruch bei Ablehnung

Wird ein Antrag abgelehnt, kann innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich und formlos Widerspruch eingelegt werden. Wichtig ist eine gute Begründung. Reichen Sie fehlende Nachweise wie Atteste nach und machen Sie Notwendigkeit der Umbaumaßnahmen deutlich. Unterstützung erhalten Sie bei einer Pflegeberatung oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Wird letztlich auch der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Tipps und Hinweise

Hilfs- und Beratungsangebote nutzen!

Nutzen Sie die Möglichkeit sich bei einer Wohnberatungsstelle (2) in Ihrer Nähe von einem unabhängigen Berater über Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu rechtlichen Fragen informieren zu lassen. Die Wohnberatungsstellen setzen sich gezielt für Senioren und Menschen mit Teilhabe-Beschränkungen ein, damit diese möglichst barrierefrei in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können.

Umbaumaßnahmen in Eigenleistung!

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können auch in Eigenleistung umgesetzt werden, wenn sie vorab von der Pflegeversicherung genehmigt wurden. Im Antrag sollten die geplanten Arbeiten und ihr Nutzen für Pflege oder Selbstständigkeit klar beschrieben sowie eine realistische Kostenschätzung eingereicht werden. Erstattet werden nur nachweisbare Ausgaben, daher müssen Material-, Werkzeug- oder Dienstleistungskosten belegt werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Mietwohnungen

In Mietwohnungen sind für wohnumfeldverbessernde Umbauarbeiten die Eigentumsrechte des Vermieters zu beachten. Für Eingriffe in die Bausubstanz – etwa bei dem Einbau eines Treppenlifts - ist dessen Zustimmung einzuholen. Maßnahmen ohne bauliche Veränderungen, wie mobile Haltegriffe, benötigen dagegen keine Zustimmung. Begründen Sie Ihre Anfrage mit einem ärztlichen Attest oder dem Pflegegradnachweis und erläutern Sie Art und Zweck der geplanten Umbaumaßnahme(n).

Lesetipp: Sie haben bereits einmal den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gestellt und möchten den Zuschuss erneut beantragen? Seit 2025 sind einige Neuerungen in Kraft getreten, welche das sind erfahren Sie in unserem Leitfadenartikel.

{{rte-small-cta_treppenlift="/design/rte-components"}}

Fazit: Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragen!

Mit individuellen Wohnraumanpassungen lassen sich Pflegeleistungen optimal nutzen, um das eigene Wohnumfeld sicherer und pflegebedarfsgerecht gestalten. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, reichen Sie alle wichtigen Unterlagen ein und begründen Sie ausführlich den geplanten Umbau.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen?

Einzelmaßnahmen werden mit einem Betrag von bis zu 4.180 Euro bezuschusst. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt addiert sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung von Leistungen für die Wohnraumanpassung erfüllt sein?

Um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen zu können, muss nachweislich ein Pflegegrad (1-5) vorliegen. Zudem müssen die Umbaumaßnahmen darauf abzielen Ihr Zuhause pflegegerecht umzugestalten, um somit die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Darüber hinaus muss die Anpassung in der Wohnung oder dem Haushalt erfolgen, der den dauerhaften Lebensmittelpunkt der pflegebedürftigen Person darstellt.

Muss der Antrag vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden?

Ja, der Antrag sollte immer vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Kosten übernommen werden.

Quellen

(1) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__40.html

(2) Liste der regionalen Wohnberatungsstellen, die in der BAG Wohnungsanpassung e.V. organisiert sind: https://www.wohnungsanpassung-bag.de/seite/259749/wohnberatungstellen.html