Kurzzeitpflege beantragen: So klappt es Schritt für Schritt

Definition
Anspruch
Kosten & Kostenübernahme
Beantragung
Einrichtungen finden
Tipps & Hinweise
Fazit
Kurz zusammengefasst
- Rechtzeitig Antrag stellen: Die Kurzzeitpflege muss vor Inanspruchnahme genehmigt sein. Nur in Ausnahmefällen kann sie rückwirkend bewilligt werden.
- Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2: Erst mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf eine vorübergehende vollstationäre Pflege.
- Vollen Umfang der Leistungen nutzen: Decken Sie Kosten des Eigenanteils durch das angesparte Entlastungsbudget & 50% des Pflegegeldes.
Ist die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich, können pflegebedürftige Personen für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. Für diese sogenannte Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.
Wir klären auf welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie sie die Kurzzeitpflege beantragen können, welche Kosten bezuschusst werden und wie sich die Abrechnung gestaltet.
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Was ist Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende, stationäre Pflegeform. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist – zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung, bei Krankheit der Pflegeperson oder in Krisensituationen (1). Ab Pflegegrad 2 können pro Kalenderjahr bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.
Die Kurzzeitpflege kann in Pflegeheimen, Reha-Kliniken oder spezialisierten Einrichtungen durchgeführt werden. Die Kosten werden zu einem Teil von der Pflegeversicherung getragen. Das Budget hierzu stammt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (2).
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungs- & Kurzzeitpflege ?
Oft werden Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege synonym verwendet, dabei handelt es sich aber um verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Kurzzeitpflege findet stationär in einer Einrichtung statt, während die Verhinderungspflege zu Hause erfolgt, beispielsweise durch eine Ersatzpflegeperson oder einen ambulanten Pflegedienst.
Ab Juli 2025 stehen für beide Pflegeformen ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro zur Verfügung. Für Pflegebedürftige heißt das: Sie können die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege individuell nach ihrem Bedarf aufteilen.
Gemeinsamkeiten & Unterschiede der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege beantragen: Wer hat Anspruch?
Voraussetzung, um Kurzzeitpflege beantragen zu können, ist ein Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5. Zudem darf vorübergehend die häusliche oder teilstationäre Versorgung nicht durchführbar sein.
Typische Situationen, in denen einen Antrag auf Kurzzeitpflege gestellt werden sollte:
- Für die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt, wenn die Rückkehr in die häusliche Pflege vorbereitet werden muss.
- Bei einer plötzlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands der pflegebedürftigen Person.
- Wenn pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert sind.
- In akuten Krisen, in denen die dauerhafte Pflege neu organisiert werden muss.
- Wenn die Pflegeperson selbst stationär behandelt wird oder eine Reha-Maßnahme benötigt – die pflegebedürftige Person kann dann in der gleichen oder einer nahegelegenen Einrichtung versorgt werden.
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Gut zu Wissen: Kurzzeitpflege kann mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden, solange das Jahresbudget und die maximal Anzahl von 56 Tagen (8 Wochen) nicht überschritten werden.
Sonderfall: Pflegegrad 1 oder kein Pflegegrad
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen regulären Anspruch auf Leistungen der Kurzzeitpflege aus der Pflegeversicherung. Sie können jedoch den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 131 Euro für die Finanzierung einer Kurzzeitpflege einsetzen.
Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen und anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.
Liegt keine anerkannte Pflegebedürftigkeit vor, kann die Krankenversicherung nach § 39c SGB V (3) einspringen. Dies gilt beispielsweise, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt eine häusliche Versorgung (noch) nicht möglich ist. Die Versorgung erfolgt dann vorübergehend in einem Heim, um die Zeit bis zur häuslichen Pflege zu überbrücken.
Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung der medizinischen Notwendigkeit vor der Entlassung – der Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Unterstützung erhalten Betroffene in diesem Fall vom Sozialdienst des Krankenhauses.
Kurzzeitpflege beantragen: Kosten & Kostenübernahme
Die Kosten für eine stationären Kurzzeitpflege gliedern sich in drei Kostenpunkte, nämlich:
- Pflegekosten: Kosten für pflegerische Leistungen
- Hotelkosten: Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten: Kosten für die Instandhaltung, etc.
Nur die anfallenden Pflegekosten können über den gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro mit der Pflegekasse verrechnet werden. Mit jedem Jahreswechsel kann die Kurzzeitpflege erneut in Anspruch genommen werden. Den Eigenanteil, z.B. für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte Hotelkosten oder Investitionskosten, müssen Pflegebedürftige selbst tragen.
Allerdings besteht die Möglichkeit den Eigenanteil mit Hilfe des Entlastungsbetrags und anderen Leistungen zu senken.
Entlastungsbetrag für Unterkunft und Verpflegung
Allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro zur Verfügung (4). Der Betrag kann angespart und flexibel genutzt werden, zum Beispiel um die Kosten für Unterkunft und Verpflegung zumindest teilweise zu decken.
Pflegegeld
Während des stationären Aufenthalts wird für bis zu acht Wochen pro Jahr die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weiter gezahlt. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Das Geld kann zur Reduzierung des Eigenanteils genutzt werden. Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld in voller Höhe (5).
Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Wie kann ich Kurzzeitpflege beantragen?
Die Leistungen der Kurzzeitpflege muss entweder der Pflegebedürftige selbst oder sein gesetzlicher Vertreter bei der Pflegekasse beantragen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Ebenfalls genügt ein formloser Antrag. Fügen Sie einen Nachweis über den Bedarf in Form eines ärztliches Attests oder eines Krankenhausentlassungsberichts bei. Suchen Sie eine geeignete Einrichtung und reservieren Sie dort einen Platz.
Gut zu Wissen!
Der Antrag muss vor dem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung gestellt werden. Die Maßnahme wird nur für anerkannte Kurzzeitpflegeeinrichtung gewährt und wenn eine nachgewiesene medizinische Notwendigkeit besteht.
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie mit dem Antrag einreichen:
- Persönliche Daten des Pflegebedürftigen (Name, Anschrift, Versicherungsnummer, Pflegegrad)
- Name und Anschrift der Kurzzeitpflegeeinrichtung
- Geplanter Zeitraum
- Grund der Kurzzeitpflege
- Angaben zur Finanzierung
- Antrag auf Nutzung des Entlastungsbetrags für Unterkunft und Verpflegung
Kann ich Kurzzeitpflege rückwirkend beantragen?
Grundsätzlich gilt: Kurzzeitpflege sollte vor dem Einzug in die Einrichtung beantragt und genehmigt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann Kurzzeitpflege rückwirkend beantragt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit unerwartet eintritt, zum Beispiel nach einem plötzlichen Krankenhausaufenthalt oder medizinischen Notfall.
In solchen Fällen kann die Pflegekasse nachträglich Leistungen bewilligen, wenn der Antrag zeitnah nachgereicht und die Notwendigkeit belegt wird – etwa durch einen Entlassungsbericht oder ein ärztliches Attest.
Wo finde ich eine geeignete Einrichtung?
Die Pflegekasse bezuschusst in der Regel nur stationäre Pflegeeinrichtungen, die nach § 72 SGB XI (6) zugelassen sind. Zur Suche eignen sich:
- Pflegeberater oder Pflegestützpunkte
- Online-Suchportale wie: pflegenavigator.de, pflegelotse.de
- Pflege-Suchfunktion auf den Webseiten der Pflegekassen
- Regionale Pflegeportale oder Datenbanken der Bundesländer
- Empfehlungen von Krankenhaussozialdiensten nach einem Krankenhausaufenthalt
Info: Stornierung eines Kurzzeitpflegeplatzes
Viele Einrichtungen verlangen bei kurzfristiger Absage eine Ausfallgebühr. Informieren Sie sich frühzeitig über die Stornobedingungen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Anspruch auf Übergangspflege
Wird Kurzzeitpflege direkt im Anschluss nach einem Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, hilft Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses bei der Organisation.
Sollte kein geeigneter Kurzzeitpflegeplatz verfügbar sein, besteht ein Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu 10 Tage.
In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse ebenfalls Leistungen in Höhe der regulären Kurzzeitpflege. Das heißt, auch hier müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten selbst getragen werden.
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Hinweis: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, einen geeigneten Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Denn auch wenn jederzeit ein Anspruch auf einen Pflegeplatz besteht, sind die Kapazitäten in Pflegeeinrichtungen stark limitiert.
Tipps & Hinweise
- Rechtzeitig Kurzzeitpflege beantragen: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich.
- Frühzeitig reservieren: Gute Pflegeeinrichtungen sind oft langfristig ausgebucht.
- Dokumentation aufbewahren: Rechnungen, Nachweise und Antragsunterlagen sind wichtig für die Kostenerstattung.
- Kombinieren Sie Leistungen: Nutzen Sie das gemeinsamen Jahresbetrag, den angesparten Entlastungsbetrag sowie 50 Prozent des Pflegegeldes.
- Informieren Sie sich bei der Pflegeberatung: Diese hilft bei der Antragsstellung und der Suche nach einer passenden Einrichtung.
Fazit: Leistungen der Pflegekasse clever kombinieren!
Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zuverlässige Betreuung in Zeiten, in denen eine Vollzeit-Pflege zu Hause nicht machbar ist. Beantragen Sie die Kurzzeitpflege rechtzeitig und schöpfen Sie alle verfügbaren Leistungen voll aus. Nutzen Sie den gemeinsamen Jahresbetrag der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, den Entlastungsbetrag sowie anteilig weitergezahltes Pflegegeld, um Ihren Eigenanteil zu minimieren.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag auf Kurzzeitpflege stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Es genügt ein formloser Antrag.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können Kurzzeitpflege beantragen, wenn eine vorübergehende stationäre Betreuung notwendig ist.
Pflegebedürftige müssen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten selbst zahlen. Diese können aber teilweise mit dem Entlastungsbetrag, dem Pflegegeld oder durch private Zuzahlung gedeckt werden.
Ja, für bis zu 8 Wochen pro Jahr wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der Kurzzeitpflege gibt es das Pflegegeld in voller Höhe.
Ja. Nicht genutzte Leistungen verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres. Ein frühzeitiger Antrag ist daher sinnvoll, um Leistungen voll auszuschöpfen.
Quellen
(1) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 42 Kurzzeitpflege: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42.html
(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 42a Gemeinsamer Jahresbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__42a.html
(3) Soziales Gesetzbuch - Fünftes Buch: Gesetzliche Krankenversicherung § 39c Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39c.html
(4) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 45b Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html
(5) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__37.html
(6) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__72.html
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