Treppenlift

Treppenlift-Zuschuss bei Pflegegrad: Welche Unterstützung gibt es?

Geschrieben von
Sabrina Berger
Zuletzt aktualisiert
11/7/2025

Pflegegrad

Zuschuss Pflegekasse

Zuschuss nach Pflegegrad

Antragsverfahren

Hinweise & Tipps

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person – bei anerkanntem Pflegegrad.
  • Unbedingt Antrag vor dem Einbau stellen – ansonsten entfällt die Kostenübernahme.
  • Förderung auch für Miet- oder gebrauchte Lifte möglich – sofern diese fachgerecht eingebaut wurden.

Wenn das Treppensteigen zur Herausforderung wird, kann ein Treppenlift die nötige Mobilität in den eigenen vier Wänden sichern. Doch die Kosten für einen Treppenlift liegen schnell im vierstelligen Bereich – für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige eine finanzielle Belastung. Die Kosten für einen Treppenlift können jedoch schnell mehrere Tausend Euro betragen. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Pflegeversicherung bei einem anerkannten Pflegegrad eine Zuschussleistung für den Einbau eines Treppenlifts gewährt.

Wir sehen uns in diesem Ratgeber an, was die Voraussetzungen hierfür sind und wie das Antragsverfahren läuft.

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Was ist ein Pflegegrad und welche gibt es?

Ein Pflegegrad ist die Einstufung des Pflegebedarfs eines Menschen. Die Einteilung erfolgt in fünf Pflegegrade (1 bis 5), die die Pflegestufen seit 2017 abgelöst haben.

Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen durch die Pflegekasse stehen Betroffenen Verfügung.

Wem welcher Pflegegrad zugesprochen wird, wird in einem Begutachtungsverfahren ermittelt. Die Pflegebegutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienstes (MD) für gesetzlich Krankenversicherte oder durch Medicproof bei Privatversicherten.

Als Bewertungsgrundlage dient das "Neue Begutachtungsassesment" (NBA). Anhand eines Fragebogens werden 6 Module (Lebensbereiche) betrachtet. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen mit Hilfe eines Punktesystems bewertet. Die sechs Module fließen allerdings mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein.

Einstufung in einen Pflegegrad

Die Fragen der jeweiligen Module werden mit Punkten gewichtet. Je nach erreichter Gesamtpunktzahl wird dann der entsprechende Pflegegrad zugewiesen:

Pflegegrad Punkte-Tabelle

Pflegegrad beantragen - So geht´s:

  1. Beantragung bei der Pflegekasse: Um einen Pflegegrad offiziell zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Einige Kassen bieten auch Antragsformulare auf ihren Webseiten an.
  2. Antragsformular: Nach der Antragstellung erhalten Sie ein Antragsformular von Ihrer Pflegekasse, in dem Fragen zur Pflegebedürftigkeit gestellt werden.
  3. Terminvereinbarung und Gutachten: Nach Antragseingang wird von der Pflegekasse ein Pflegbegutachtung in Auftrag gegeben. Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), bei privat Versicherten übernimmt dies die private Pflege-Pflichtversicherung Medicproof.
  4. Hausbesuch des Gutachters: Der Gutachter kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um Ihre individuelle Pflegebedürftigkeit vor Ort zu beurteilen.
  5. Erstellung des Pflegegutachtens: Der Gutachter wird nachfolgend auf der Grundlage des Interviews, der gesammelten Dokumente, Nachweise und Eindrücke einen Pflegegrad ermitteln. Das Ergebnis erhält zunächst nur die Pflegekasse.
  6. Pflegegrad-Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet dann anhand der Empfehlung des Gutachters über den Pflegegrad. Die Entscheidung wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.

Viele Menschen beantragen den Treppenlift vor der offiziellen Zuerkennung eines Pflegegrads – in der Hoffnung, dass der Pflegegrad später bewilligt wird.

Das Problem: Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss nicht rückwirkend, wenn die Maßnahme vor Anerkennung des Pflegegrads durchgeführt wurde.

Was ist, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?

Viele Anträge werden beim ersten Mal abgelehnt, etwa wegen fehlender Nachweise. In dem Fall sollten Sie:

  • innerhalb von 4 Wochen einen Widerspruch einlegen.
  • gegebenenfalls ein ärztliches Attest oder das MD-Gutachten nachreichen.
  • sich kostenlose Unterstützung durch Pflegeberater oder Sozialverbände holen (z. B. VdK, Sozialverband Deutschland).

Treppenlift-Zuschuss durch die Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, gewährt die Pflegekasse im Rahmen der Wohnraumanpassung einen finanziellen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme (1). Leben mehrere Personen im selben Haushalt kann die Fördersumme bis 16.720 Euro pro Maßnahme betragen. Entscheidend ist, dass die Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beiträgt.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Vorliegen eines Pflegegrads (1 bis 5)
  • Der Treppenlift wird zur Sicherstellung häuslicher Pflege benötigt
  • Die Maßnahme muss die Pflegesituation erleichtern

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Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 1 - möglich?

Tatsächlich kann bereits bei geringen Mobilitätseinschränkungen ein Anspruch für einen Treppenlift Zuschuss bei Pflegegrad 1 bestehen – etwa bei Gleichgewichtsproblemen oder Unsicherheiten auf Treppen.

Auch für höhere Pflegegrade gilt:

  • Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 2: förderfähig, wenn die Pflegeperson auf regelmäßige Unterstützung ist aufgrund von eingeschränkter Selbstständigkeit.
  • Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 3: wird häufig bei sturzgefährdeten Personen genehmigt.
  • Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 4: sinnvoll, wenn das Treppensteigen kaum mehr möglich ist.

Es gilt also: Der Zuschuss ist unabhängig von der Höhe des Pflegegrads und beträgt immer bis zu 4.180 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad.

Zuschuss nach Pflegegrad gestaffelt

Je höher der Pflegegrad, desto dringlicher wird der Bedarf an technischen Hilfen wie einem Treppenlift. Daher ist auch ein Zuschuss Treppenlift Pflegegrad 2 realistisch, wenn die körperliche Mobilität spürbar eingeschränkt ist.

Der Treppenlift Zuschuss Pflegegrad 2 beträgt wie bei anderen Pflegegraden bis zu 4.180 Euro – entscheidend ist die individuelle Pflegesituation und der nachgewiesene Nutzen der Maßnahme.

Wer bereits Pflegegrad 3 hat, hat in der Regel einen deutlich höheren Unterstützungsbedarf – ein Zuschuss zum Treppenlift bei Pflegegrad 3 ist in solchen Fällen fast immer gerechtfertigt. Der Treppenlift Zuschuss bei Pflegegrad 3 wird häufig bewilligt, wenn ohne Lift eine sichere Nutzung der Treppe nicht mehr möglich ist.

Selbst bei sehr hohem Pflegebedarf, etwa bei Pflegegrad 4, kann die häusliche Pflege oft durch einen Lift verlängert werden – der Zuschuss für einen Treppenlift bei Pflegegrad 4 ist hier eine enorm wichtige Unterstützung für Angehörige und Betroffene.

Tipp: Kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um dieses Thema erhalten sie von Pflegeberatern der Pflegekasse, unabhängigen Pflegestützpunkten sowie von Sozialverbänden der VdK oder dem Sozialverband Deutschland (SoVD).

Treppenlift Zuschuss: Antragsverfahren

Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erfolgt nur, wenn der Antrag vor dem Kauf oder Einbau des Lifts gestellt wird.

Ablauf des Antragsverfahrens:

  1. Angebote einholen für den gewünschten Treppenlift: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen. Diese sollten exakt beschreiben, welcher Lift eingebaut werden soll, wie viel er kostet und wie der Einbau technisch umgesetzt wird. Die Pflegekasse verlangt ein konkretes Angebot als Nachweis der geplanten Maßnahme.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag auf eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse ein. Die Formulare erhalten Sie online, telefonisch oder direkt bei der Pflegekasse. Wichtig ist, dass der Antrag vor dem Einbau gestellt wird.
  3. Pflegegrad-Nachweis und Begründung der Maßnahme beilegen: Dem Antrag müssen Sie eine Kopie des Pflegegrad-Bescheids beilegen. Zusätzlich sollte eine kurze Begründung erläutern, warum der Treppenlift notwendig ist (z. B. eingeschränkte Mobilität, Sturzgefahr, Treppe nicht mehr sicher nutzbar). Auch Fotos oder ärztliche Atteste können hilfreich sein.
  4. Einbau durch eine Fachfirma: Erst nach schriftlicher Bewilligung des Zuschusses darf der Treppenlift eingebaut werden. Der Einbau muss durch eine zertifizierte Fachfirma erfolgen, damit die Kosten förderfähig bleiben. Achten Sie auf eine ordentliche Dokumentation und Rechnung.
  5. Rechnung einreichen zur Auszahlung des Zuschusses: Nach dem Einbau senden Sie die endgültige Rechnung der ausführenden Firma an die Pflegekasse. Diese prüft die Unterlagen und überweist den bewilligten Zuschuss direkt auf Ihr Konto oder zieht ihn von der Rechnungssumme ab – je nach Anbieter.

Weitere Finanzierungs- & Kombinationsmöglichkeiten

  • Sozialamt & Eingliederungshilfe: Menschen mit Behinderung oder geringem Einkommen können beim Sozialamt oder über die Eingliederungshilfe finanzielle Unterstützung erhalten. Auf der Webseite (2) des BMAS' (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) gibt es umfassende Informationen zu verschiedenen Sozialleistungen, einschließlich der Eingliederungshilfe SGB IX.
  • Zinsvergünstigtes Darlehen der KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159" (3).
  • Steuervorteil: Sie können den Treppenlift von der Steuer als außergewöhnliche Belastung (4) in der Einkommensteuererklärung absetzen.
  • Gebrauchte Treppenlifte und Mietmodelle: Auch bei der Anschaffung eines gebrauchten Treppenlifts oder einer Mietlösung ist eine Förderung durch die Pflegeversicherung möglich – wenn der Lift fachgerecht eingebaut wird.

Zusätzliche Hinweise & Tipps

  • Der Einbau eines Treppenlifts muss durch eine qualifizierte Fachfirma erfolgen
  • Angebote sollten transparent sein und die gesamten Kosten aufführen
  • Achten Sie auf die Maßnahmenbeschreibung in der Antragstellung: Das Wort „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ oder „Wohnraumanpassung“ sollte enthalten sein
  • Prüfen Sie Angebote von mehreren Trägern, um den besten Preis zu erhalten

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Fazit: Nutzen Sie rechtzeitig Ihren Anspruch

Die gute Nachricht: Bei einem anerkannten Pflegegrad unterstützt die Pflegeversicherung die Anschaffung eines Treppenlifts mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person. Ob ein Treppenlift Zuschuss bei Pflegegrad 1 oder Treppenlift Zuschuss bei Pflegegrad 4 – die Leistungen der Pflegekasse stehen allen Pflegebedürftigen zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, informieren Sie sich frühzeitig und kombinieren Sie verschiedene Träger und Förderungen. So reduzieren Sie die Kosten für einen Treppenlift deutlich – und sichern sich ein barrierefreies Leben in den eigenen vier Wänden.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen Treppenlift-Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?

Ja. Auch mit Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Zuschuss von der Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme, z. B. den Einbau eines Treppenlifts. Voraussetzung ist, dass der Lift die häusliche Pflege erleichtert oder eine gesundheitliche Verschlechterung verhindert.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse übernimmt bei Vorliegen eines Pflegegrads (1–5) bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Person für den Treppenlift. Leben mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss addieren – maximal jedoch 16.720 Euro pro Haushalt.

Wird jeder Treppenlift gefördert?

Gefördert wird jeder wirtschaftliche Lift, der zur Verbesserung des Wohnumfelds beiträgt. Luxusmodelle oder reine Komfortlösungen ohne Pflegenotwendigkeit werden nicht bezuschusst.