Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - Ein Leitfaden

Sabrina Berger
9 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
29.1.2025
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein bedeutsamer Schritt, um das Zuhause sicherer, komfortabler und vor allem barrierefrei zu gestalten.

Sie ermöglichen der pflegebedürftigen Person eine selbstständige Lebensführung innerhalb des gewohnten Umfelds.

Mit dem Jahr 2025 treten nun einige Neuerungen in Kraft, die diesen Bereich betreffen. In diesem Ratgeber werden wir deshalb detailliert die einzelnen Aspekte betrachten.

So erhalten Sie einen umfassenden Überblick zu allem Wissenswerten rund um das Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

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Definition: Was genau ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen oder Anpassungen im Wohnraum einer pflegebedürftigen Person, die darauf abzielen, deren Pflege zu erleichtern oder die Selbständigkeit zu fördern.

Diese Maßnahmen sind vor allem für Menschen relevant, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung in ihrer Mobilität oder Selbstversorgung eingeschränkt sind.

Das Ziel dieser Maßnahmen besteht darin, Barrieren abzubauen, Gefahrenquellen zu minimieren und die Wohnumgebung so zu gestalten, dass Pflegebedürftige weiterhin in ihrem Zuhause leben können. Gleichzeitig sollen pflegende Angehörige entlastet werden.

Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen gibt es?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können sich in ihrem Umfang und ihrer Zielsetzung unterscheiden. Wir sehen uns nachfolgend einige dieser Maßnahmen näher an:

Barrierefreie Anpassungen

  • Türverbreiterungen: Deren Zweck ist es, den Zugang zu Räumen mit einem Rollstuhl oder Rollator zu erleichtern.
  • Treppenlifte: Eine Installation von Sitzliften oder Plattformliften erfolgt, um verschiedene Etagen zugänglich zu machen.
  • Barrierefreie Zugänge: Rampen oder Hublifte ermöglichen den Zugang zu Hauseingängen oder um niederschwellige Höhenstufen überwinden zu können.
  • Beseitigung von Schwellen: Stolperfallen wie sie an Türschwellen oder Übergängen zwischen Räumen zu finden sind, werden gezielt abgebaut.
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Anpassungen im Sanitärbereich

  • Einbau einer bodengleichen Dusche: Eine barrierefreie Dusche erleichtert das Duschen und senkt das Sturzrisiko für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.
  • Toilettensitzerhöhungen: Diese vereinfachen das Hinsetzen und Aufstehen.
  • Haltegriffe und Stützsysteme: Haltegriffe für Senioren bieten zusätzlichen Halt im Badezimmer, insbesondere in der Dusche oder neben der Toilette.
  • Umbau der Badewanne zu einer barrierearmen Duschkabine: Der Umbau von einer Badewanne zur Dusche und einem ebenerdigen Zugang erhöht die Sicherheit und fördert die Selbstständigkeit bei der Körperpflege.

Verbesserungen in der Wohnraumnutzung

  • Anpassung der Beleuchtung: Zusätzliche oder sensorgesteuerten Leuchten helfen das Sturzrisiko zu vermindern.
  • Rutschfeste Bodenbeläge: Glatte oder unebene Bodenbeläge werden durch entsprechende Belege Rutschsicher.  
  • Wohnraumanpassung: Eine Optimierung der Raumgestaltung erhöht die Bewegungsfreiheit innerhalb des persönlichen Umfelds.

Technische Hilfsmittel und Systeme

  • Notrufsysteme: Installation von mehreren Hausnotrufsystemen in unterschiedlichen Räumen ermöglichen schnelle Hilfe in medizinischen Notfällen.
  • Automatisierungssysteme: Hier kommen moderne Sprachgesteuerte Licht- und Heizungssteuerungen zum Einsatz.
  • Erweiterte Kommunikationssysteme: Gegensprechanlagen oder eine Videoüberwachung erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden.
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Nicht jede bauliche Veränderung oder Anpassung wird von der Pflegekasse bezuschusst.

Denn Maßnahmen, die zwar praktisch sind und den Pflegealltag erleichtern, für die häusliche Pflege wiederum nicht benötigt werden, sind von der Liste der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ausgenommen. Dazu zählen typischerweise:

  • Renovierungen ohne direkten Bezug zur Pflege: Zum Beispiel rein dekorative Arbeiten wie das Streichen von Wänden oder das Verlegen eines neuen Teppichbodens ohne rutschhemmende Eigenschaften.
  • Standardmäßige Modernisierungen: Allgemeine Umbauten, die nicht speziell der Barrierefreiheit oder der Pflege dienen, wie der Austausch von Fenstern oder Heizungsanlagen.
  • Möbelkäufe: Die Anschaffung von Standardmöbeln, die nicht explizit pflegegerechte Funktionen aufweisen.
  • Maßnahmen außerhalb des Wohnumfelds: Anpassungen, die nicht im direkten Wohnbereich der pflegebedürftigen Person durchgeführt werden, wie Gartenarbeiten oder der Bau eines Carports.
  • Luxuriöse Umbauten: Umbaumaßnahmen, die über das notwendige Maß hinausgehen, wie hochpreisige Designerlösungen oder kostspielige Sonderanfertigungen.

Info: Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Sind die örtlichen Gegebenheiten dergestalt, dass keine der Maßnahmen eine barrierefreie Umgebung schaffen würde, bleibt häufig nur der Umzug in eine barrierearme Wohnung. Die Umzugskosten hierfür können Sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahme geltend machen.  

Was ändert sich 2025?

Mit dem Jahr 2025 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen betreffen:

1. Erhöhung des Zuschusses

Ab 2025 wird der maximale Zuschuss von 4.000 Euro um 4,5 Prozent auf 4.180 € pro Maßnahme angehoben. Dadurch soll der gestiegenen Nachfrage und den höheren Kosten für Umbauten Rechnung getragen werden.

2. Digitale Antragstellung

Die Antragstellung wird vereinfacht: Pflegekassen bieten ab 2025 eine digitale Plattform, über die Anträge schneller und papierlos gestellt werden können. Dies spart Zeit und erleichtert die Kommunikation.

3. Erweiterte Maßnahmen

Der Katalog förderfähiger Maßnahmen wird erweitert, z. B. um:

  • Intelligente Assistenzsysteme (z. B. Sturzsensoren).
  • Klimaschutzfreundliche Umbauten (z. B. energieeffiziente Fenster oder barrierefreie Solarthermie).

4. Zusätzliche Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können ab 2025 einen gesonderten Zuschuss beantragen, wenn Umbauten speziell auf ihre Unterstützung abzielen (z. B. rückenschonende Pflegehilfen).

5. Höhere Priorität für nachhaltige Materialien

Ab 2025 wird ein Fokus auf umweltfreundliche und nachhaltige Baumaterialien gelegt. Förderfähige Maßnahmen müssen bestimmten Standards entsprechen, um den Zuschuss zu erhalten.

Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Höhe des Zuschusses

Bis Ende 2024 haben Pflegekassen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme gewährt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können die Zuschüsse gebündelt werden, wobei ein Maximalbetrag von 16.000 Euro möglich ist.

Die 2023 beschlossene Pflegereform, kurz PUEG (2) hat zur Folge, dass seit dem 01.01.2025 der Höchstbetrag von 4.000 Euro um 4.5 Prozent angehoben wird, sodass zukünftig die Zuschusshöhe 4.180 Euro beträgt.

Weiterhin ist im Rahmen der Pflegreform geregelt, dass das Pflegegeld wie alle anderen Leistung alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden müssen. Die nächste Anpassung findet also am 01.01.2028 statt.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um den Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Pflegegrad: Die Person, für die die Maßnahme durchgeführt werden soll, muss über einen anerkannten Pflegegrad verfügen, dabei spielt die Höhe des Pfleggrades keine Rolle.
  2. Notwendigkeit der Maßnahme: Die Maßnahme muss dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern oder die Wohnumgebung sicherer zu gestalten.
  3. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme: Der Antrag auf Kostenübernahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen muss vor der Umsetzung bei der Pflegekasse gestellt werden.
  4. Nachweise: Es müssen Kostenvoranschläge und ggf. weitere Dokumente, wie ärztliche Atteste, eingereicht werden.

Wichtig ist: Der Zuschuss gilt immer pro Maßnahme und pro Person. Heißt: Sie stellen immer einen Antrag, der zur Wohnumfeldverbesserung der aktuellen Situation abzielt. Sollte sich die Pflegesituation deutlich verschlechtern und neue Maßnahmen erforderlich sein, können Sie erneut einen Zuschuss beantragen.

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Wie erfolgt die Antragsstellung?

Grundsätzlich müssen Sie den Antrag  auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen immer vor den Umbaumaßnahmen stellen. Denn eine nachträgliche Genehmigung des Zuschusses ist in der Regel nicht möglich.

Als gesetzlich Versicherter stellen Sie den Antrag bei ihrer Pflegekasse. Diese sind organisatorisch den Krankenkassen zugeordnet. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer Pflege-Pflichtversicherung (PPV).

Tipp: Neutrale Beratung vor Ort:

Nutzen Sie die Möglichkeit sich bei einer Wohnberatungsstelle (3) in Ihrer Nähe von einem unabhängigen Berater über Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten sowie zu rechtlichen Fragen informieren zu lassen.

Die Wohnberatungsstellen setzen sich gezielt für Senioren und Menschen mit Teilhabe-Beschränkungen ein, damit diese möglichst barrierefrei in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben können.

Wichtige Informationen für die Antragsstellung

Manche Pflegekassen bieten auf ihren Webseiten Online-Formulare für die Antragsstellung an. Sie können aber immer einen formlosen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einreichen. Achten Sie darauf, dass folgende Informationen in Ihrem Schreiben enthalten sind:

  • Persönliche Angaben der pflegebedürftigen Person: Name, Adresse, Geburtsdatum und Pflegegrad.
  • Pflegekasse: Name und Versicherungsnummer der zuständigen Pflegekasse.
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme: Kurze Erklärung, welche Maßnahme durchgeführt werden soll und warum sie notwendig ist. Zusätzlich der Vermerk sollte bereits früher ein Zuschuss beantragt worden sein.
  • Ziel der Maßnahme: Erklärung wie die Maßnahme zur Erleichterung der Pflege oder Verbesserung der Selbstständigkeit beiträgt.
  • Kostenübersicht: Ein Kostenvoranschlag und Kontaktdaten der ausführenden Firma.
  • Kontaktinformationen: Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen.
  • Datum und Unterschrift: Um den Antrag rechtsgültig einzureichen.

Begründung der Maßnahmen

Die Begründung ist ein zentraler Bestandteil des Antrags. Denn sie bildet die Entscheidungsgrundlage, ob die zuständige Pflegekassen die geplanten Maßnahmen als "wohnumfeldverbessernd" einstuft.

Pflegekassen können für die Entscheidung über Ihren Antrag einen Gutachter hinzuziehen. Eine solide Begründung kann diesen Zwischenschritt verhindern und den Antragsverlauf beschleunigen.

  • Beschreiben Sie deshalb konkret und ausführlich, welche Einschränkungen die pflegebedürftige Person hat und wie diese den Alltag beeinflussen.
  • Erklären Sie, warum die geplante Maßnahme erforderlich ist und wie sie zur Verbesserung der Lebenssituation beiträgt.
  • Zeigen Sie auf, wie die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Sicherheit und Selbstständigkeit erhöht.
  • Falls keine Alternativen zur geplanten Maßnahme existieren, sollte dies hervorgehoben werden.

Fristregelungen für die Antragsprüfung

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches wird unter § 40 "Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" (1) klar geregelt, dass die Pflegekasse über einen Antrag auf Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden hat.

Wird eine Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst mit einem Gutachten beauftragt, verlängert sich die Frist auf 5 Wochen. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, muss sie dies unter Angaben von Gründen mitteilen.

Erfolgt keine Mitteilung oder liegt kein hinreichender Grund vor, gilt die Maßnahme nach Ablauf der Frist als genehmigt.

Kann man einen Widerspruch bei Ablehnung einreichen?

Ja, beachten Sie aber, dass der Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich eingereicht werden muss. Das genaue Datum des Bescheids ist ausschlaggebend.

Der Widerspruch kann dabei formlos erfolgen.
Für die Erfolgsaussicht des Widerspruchs ist Ihre Begründung entscheidend. Achten Sie deshalb darauf, folgende Punkte klar darzulegen:

  • Sachliche Fehler: Wenn die Ablehnung auf einer falschen Einschätzung der Situation basiert (z. B. Pflegegrad nicht korrekt berücksichtigt).
  • Ergänzende Nachweise: Falls relevante Dokumente, wie ärztliche Atteste oder Gutachten, nicht eingereicht wurden, sollten diese nachgereicht werden.
  • Relevanz der Maßnahme: Erklären Sie, warum die Maßnahme essenziell ist und welche Auswirkungen die Ablehnung auf die pflegebedürftige Person hat.

Es kann sinnvoll sein, den Widerspruch mit Unterstützung einer Pflegeberatungsstelle oder eines Anwalts für Sozialrecht zu verfassen. Diese helfen Ihnen, die Begründung präzise und fachlich fundiert zu formulieren.

Sollte der Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, eine Klage beim Sozialgericht einzureichen. Dies sollte jedoch gut abgewogen werden und erfordert eine rechtliche Beratung.

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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Eigenleistung

Sie können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen auch in Eigenleistung durchführen. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, um sicherzustellen, dass der Zuschuss der Pflegeversicherung gewährt wird:

Bevor Sie mit der Durchführung beginnen, muss die Maßnahme von der Pflegekasse genehmigt werden. Im Antrag sollte genau beschrieben werden, welche Arbeiten durchgeführt werden und wie sie zur Verbesserung der Pflege oder Selbstständigkeit beitragen.

Auch wenn Sie die Maßnahme selbst durchführen, sollten Sie eine realistische Kostenschätzung einreichen. Dies kann Materialkosten, Mietkosten für Spezialwerkzeuge und ggf. notwendige externe Dienstleistungen (z. B. Elektrik oder Sanitärarbeiten) beinhalten.

Nach der Durchführung müssen alle Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden. Ohne Nachweise können keine Zuschüsse ausgezahlt werden.

Begrenzung der Kostenübernahme

Die Pflegekasse erstattet nur die tatsächlich entstandenen Kosten (bis zur Höchstgrenze von 4.180 Euro). Eigenleistung in Form von Arbeitszeit wird nicht bezuschusst. Es können also nur Material- und Fremdkosten geltend gemacht werden.

Fachkundige Beratung

Es empfiehlt sich, vor der Durchführung eine Pflegeberatungsstelle oder einen Experten für barrierefreies Bauen zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen der Pflegekasse entsprechen.

In manchen Fällen kann die Pflegekasse verlangen, dass die Maßnahme von einem Fachbetrieb geprüft oder abgenommen wird.

Nachteile und Risiken

Bedenken Sie, dass bei unsachgemäßer Ausführung Schäden entstehen können, die unter Umständen nicht versichert sind. Sollte die Pflegekasse die Maßnahme nicht als fachgerecht bewerten, kann die Kostenerstattung verweigert werden.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Mietwohnungen

In Mietwohnungen gelten besondere Regelungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, da die Mietwohnung Eigentum des Vermieters ist. Änderungen am Wohnraum bedürfen in bestimmten Fällen der Zustimmung des Vermieters.

Wann ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich?

Immer dann, wenn die geplanten Maßnahmen Eingriffe in die Bausubstanz darstellen. Dazu gehören:

  • Installation von Treppenliften
  • Türverbreiterungen oder Schwellenbeseitigungen
  • Umbau des Badezimmers (bodengleichen Dusche oder Haltegriffe mit fester Installation)
  • Anpassungen an gemeinschaftlich genutzten Bereichen (Eingangsbereich oder Treppenhaus)

Wann ist keine Zustimmung des Vermieters erforderlich?

Wenn für die Maßnahmen keine Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich sind. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • Der Anbringung von mobilen Haltegriffen
  • Rutschfesten Matten oder Bodenbelägen
  • Freistehenden Hilfsmittel wie Duschhocker oder mobile Rampen

Nach § 554a BGB (4) hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter einer baulichen Veränderung zustimmt, wenn diese erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten. Der Mieter muss dem Vermieter

  • Den Zweck der Maßnahme darlegen.
  • Den Rückbau zusichern
  • sowie die Kosten tragen.

Stellen Sie eine schriftliche Anfrage an den Vermieter, in der Sie die geplanten Maßnahmen und deren Notwendigkeit erklären. Fügen Sie zudem Nachweise bei, wie ärztliche Atteste oder die Genehmigung der Pflegekasse, die die medizinische Notwendigkeit belegen.

Fazit: Wohnumfeldverbesserung für neue Lebensqualität

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind ein entscheidender Baustein, um die Pflege zuhause zu erleichtern und die Lebensqualität von Betroffenen und Pflegepersonen zu steigern.

Der Zuschuss der Pflegekasse stellt hierbei eine wertvolle Unterstützung dar. Mit den Neuerungen ab 2025 werden die finanziellen Entlastungen erhöht und der Zugang zu diesen Leistungen erleichtert.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Ab welchem Pflegegrad hat man einen Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Ein Anspruch auf einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme nachweislich dazu beiträgt, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern, die Pflege zu erleichtern oder die Wohnumgebung sicherer zu gestalten.

Welche Kosten werden durch die Pflegekasse übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Voraussetzung ist die Vorlage von Kostenvoranschlägen und die Genehmigung der Maßnahme vor Beginn.

Kann ich die Maßnahmen auch selbst durchführen?

Ja, Maßnahmen können in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Pflegekasse erstattet jedoch nur die nachgewiesenen Materialkosten oder Kosten für beauftragte Fachfirmen. Arbeitszeit oder Eigenaufwand werden nicht bezuschusst. Es ist wichtig, dass die Maßnahme fachgerecht ausgeführt wird.

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