Pflegekasse

Pflegegrad 1: Haushaltshilfe durch Angehörige - Das sollten Sie wissen

Geschrieben von
Michaela König-Joseph
Zuletzt aktualisiert
17/7/2025

Definition

Zuschüsse & Leistungen

Aufgabenbereich & Kosten

Angehörige als Haushaltshilfe

Vorgaben

Finanzierung

Tipps

Familiäre Unterstützung

Fazit

Kurz zusammengefasst

  • Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung über 131 Euro monatlich für haushaltsnahe und Betreuungsleistungen bei Pflegegrad 1–5.
  • Finanzierung von Angehörigen: Pflegende Angehörige können nur dann über den Entlastungsbetrag bezahlt werden, wenn ihre Tätigkeit nach dem Landesrecht anerkannt ist.
  • Haushaltshilfe bei der Pflegekasse abrechnen: Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt ausbezahlt, sondern mit in Anspruch genommenen Leistungen verrechnet.

Mit zunehmendem Alter können alltägliche Aufgaben wie die Erledigung der Hausarbeit für Senioren eine Herausforderung darstellen. Oftmals ist es dann so, dass sich die Angehörigen dazu bereit erklären, anfallende Alltagsaufgaben für ihre Liebsten zu übernehmen. Liegt ein Pflegegrad vor, steht bei vielen Betroffenen irgendwann die Frage im Raum, inwieweit die Pflegekasse diese Art von Aufwendung bezuschusst. 

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen der Pflegekasse Sie bei Pflegegrad 1 für die Finanzierung einer Haushaltshilfe nutzen können und welche Bedingungen an die finanzielle Unterstützung gebunden sind.

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Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vergeben. Dies bedeutet, dass die betroffene Person ihren Alltag noch weitgehend selbstständig bewältigen kann, jedoch in einzelnen Bereichen des Lebens wie unter anderem bei der Grundpflege oder der Haushaltsführung Unterstützung benötigt. (4)

Pflegegrad 1: Zuschüsse und Leistungen der Pflegekasse

Aufgrund der vergleichsweise geringen Beeinträchtigung, die bei diesem Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegen, sieht die Pflegeversicherung noch kein Pflegegeld oder ambulante Pflegeleistungen durch einen Pflegedienst vor.

Vielmehr konzentrieren sich die dargebotenen Leistungen der Pflegekasse bei Pflegegrad 1 darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Unterstützungsangebote möglichst lange zu erhalten, sodass der Verbleib in den eigenen vier Wänden auf lange Sicht möglich ist.

Der folgende Überblick spiegelt wider, welche Leistungen Ihnen und ihren pflegenden Angehörigen bei Pflegegrad 1 zustehen: (1)

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  • Zuschuss zum Hausnotrufmaximal 25 Euro im Monat
  • Wohngruppenzuschuss: Bei der Gründung einer betreuten Wohngruppe haben Versicherte mit Pflegegrad 1 Anspruch auf einen monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 224 Euro im Monat.
  • Pflegeberatung: Beratungseinsatz von Pflegeexperten: Ab Pflegegrad 1 können Pflegebedürftige alle 6 Monate einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Dieser ist ab Pflegegrad 2 laut Paragraf 37.2 SGB XI sogar verpflichtend.
  • Pflegekurse: Pflegende Angehörige, welche die Pflege eines pflegebedürftigen Familienmitglieds im häuslichen Umfeld absichern oder eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit ausüben möchten, haben nach Paragraf 45 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegekurse und Schulungen durch die Pflegeversicherung. Diese dienen der Qualitätssicherung und sollen die Betreuung und Pflege zu Hause erleichtern. 
  • Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige: Berufstätige Angehörige, die sich kurzfristig um die Organisation der Pflege eines akut erkrankten Familienmitglieds kümmern müssen, haben nach Paragraf 44a SGB XI Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. (2)
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 53 Euro monatlich

Haushaltshilfe zur Unterstützung im Haushalt: Aufgabenbereich und Kosten

Eine Haushaltshilfe unterstützt ältere und beeinträchtigte Menschen bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt wie unter anderem beim Putzen, Kochen sowie beim Einkaufen. Zu den typischen Aufgaben einer Haushaltshilfe gehören: 

  • Reinigung der Räumlichkeiten
  • Zubereitung der Mahlzeiten 
  • Erledigen der Einkäufe
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Leichte Gartenarbeiten
  • Fahrdienste

Die Kosten für eine Haushaltshilfe können abhängig vom Anbieter, der Region und der Art der benötigten Unterstützung variieren. Entscheiden Sie sich für einen Pflegedienst, sollten Betroffene Stundenpreise zwischen 20 und 25 Euro einplanen.

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Bedenken Sie, dass manche Unternehmen Kosten für den Anfahrtsweg berechnen. Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie die Angebote der verschiedenen Dienstleister vergleichen. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Vergleichsportal und finden Sie den Anbieter, der zu Ihnen passt.

Können Angehörige offiziell als Haushaltshilfe tätig sein?

Angehörige im ersten und zweiten Verwandtschaftsgrad können laut Paragraf 45a SGB nur dann offiziell bei ihren pflegebedürftigen Familienmitgliedern als Haushaltshilfe tätig sein, wenn: 

  • Angehörige nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person wohnen, 
  • die hauswirtschaftliche Tätigkeit auf professioneller Ebene stattfindet und im jeweiligen Bundesland nach Landesrecht anerkannt ist.

Gut zu wissen: Alltagsunterstützende Tätigkeiten, die auf ehrenamtlicher Basis durch einen Nachbarn oder nahe Freunde ausgeübt werden, können über den Entlastungsbetrag verrechnet werden. Die Nachbarschaftshilfe muss als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a SGB anerkannt sein. 

Je nach Bundesland sind die Voraussetzungen für die Anerkennung von Einzelpersonen unterschiedlich geregelt. Deswegen empfehlen wir Ihnen sich vorweg bei Ihrer zuständigen Pflegekasse zu erkundigen, ob für die haushaltsnahe Dienstleistung durch einen Nachbarn eine Aufwandsentschädigung durch die Pflegekasse geleistet wird.

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe durch Angehörige: Müssen haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Krankenkasse angemeldet werden?

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe durch Angehörige

Werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten von einem Angehörigen übernommen, wird dies aus rechtlicher Sicht als eine ehrenamtliche Aufwendung bewertet und gilt nicht als erwerbstätige Tätigkeit. Somit muss diese private Dienstleistung nicht bei der Kranken- oder Pflegekasse gemeldet werden.

Beschäftigen Pflegebedürftige hingegen eine Person, die nicht mit ihnen verwandt oder verschwägert ist und der Betrag bewegt sich oberhalb des Pflegegeldes handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, das entweder bei der Krankenkasse der Pflegeperson oder bei der Minijob-Zentrale (private Anstellung) gemeldet werden muss. 

Wichtige Info: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, sondern können für Unterstützungen im Alltag nur den Entlastungsbetrag von monatlichen 131 Euro nutzen. Da der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist und hauswirtschaftliche Dienstleistungen nach Landesrecht anerkannt sein müssen, ist eine Weitergabe dieser Leistung an helfende Angehörige nicht möglich. (3)

Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag finanzieren 

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat wird nach dem Erstattungsprinzip genutzt. Dies bedeutet, dass Versicherte für in Anspruch genommene Dienstleistungen zuerst in Vorklasse gehen müssen und die Kosten nach Einreichung der Rechnungen und Belege das Geld von der Pflegekasse zurückerstattet bekommen.

Folgendermaßen läuft der Erstattungsprozess ab:

  1. Dienstleistung nutzen: Beauftragen Sie einen anerkannten Dienstleister oder einen geschulten ehrenamtlichen Helfer.
  2. Rechnung begleichen: Nach Erhalt der Rechnung begleichen Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe erst einmal von Ihrem eigenen Geld. Sämtliche Belege und Rechnungen müssen Sie als Nachweis für die Pflegeversicherung aufbewahren.
  3. Erstattungsantrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie das ausgefüllte Erstattungsformular mitsamt den Nachweisen über die in Anspruch genommenen Leistungen bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Gut zu wissen: Sollten Pflegebedürftige ihren monatlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft haben, wird der verbleibende Betrag auf den Folgemonat übertragen. Leistungen, die bis Ende des Kalenderjahres nicht genutzt wurden, können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Dies bedeutet konkret, dass Sie den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich ansparen können und für die Finanzierung kostenintensivere Dienstleistungen wie für einen Frühjahrsputz nutzen können. (3)

Entlastungsbetrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen: Praktische Tipps

Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag aufgrund der vergleichsweise geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit nur für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen. Hierzu gehören:

  • Unterstützung im Haushalt durch nach Landesrecht anerkannte Dienstleister oder ehrenamtliche Helfer
  • Alltagsbegleiter als Unterstützung bei Behördengängen, Arztterminen oder als Begleitung bei Freizeitaktivitäten

Damit Sie Ihren Anspruch auf den Entlastungsbetrag bei der Pflegeversicherung geltend machen können, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  1. Anbieterwahl: Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, sollten Sie sicherstellen, dass dieser von Ihrer Pflegekasse anerkannt ist. Denn die Kassen kommen nur für Leistungen auf, die durch anerkannte Anbieter geleistet wurden.
  2. Angebote vergleichen: Da die Preise für eine Haushaltshilfe stark variieren, ist es sinnvoll, die Angebote der verschiedenen Dienstleister vorweg zu vergleichen.
  3. Rechnungen und Belege aufbewahren: Sammeln Sie sämtliche Quittungen und Rechnungen. Nur so können Sie die in Anspruch genommenen Leistungen bei der Pflegekasse abrechnen.

Gut zu wissen: Haushaltshilfe ohne Pflegegrad durch die Krankenversicherung

Sie benötigen nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder aufgrund Eintritt einer akuten schweren Krankheit kurzfristig Hilfe im Haushalt und der Ehepartner oder nahe Angehörige können Sie nicht unterstützen? In Situationen wie diesen haben Sie auch ohne Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse. 

Wir empfehlen Ihnen in Fällen wie diesen Ihre Krankenversicherung zu kontaktieren, um den kurzzeitigen Bedarfsfall zu klären. In der Regel verlangt die Kasse eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt ausstellen lassen müssen. (5)

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe durch Angehörige: Vorteile familiärer Unterstützung im Alltag

Viele Senioren tun sich schwer, fremde Menschen in ihr privates Umfeld zu lassen und deren Hilfe anzunehmen. Besonders bei einer geringen Beeinträchtigung finden unterstützende Leistungen im Haushalt dann durch die Angehörigen oder einen Nachbarn statt. Die Vorteile der familiären Unterstützung sind:

  • Weniger Anpassungsschwierigkeiten: Im Vergleich zu einer fremden Umgebung oder Betreuungsperson reduziert familiäre Unterstützung den Stress, der bei vielen älteren Mitmenschen mit der Anpassung an eine neue Situation verbunden ist.
  • Emotionale Nähe und Vertrautheit: Angehörige kennen die Vorlieben und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Zudem ist das Verhältnis von Vertrauen geprägt, was die Zusammenarbeit erleichtert.
  • Erhöhte Lebensqualität: Positive soziale Interaktionen und Beziehungen tragen zur psychischen Gesundheit bei.
  • Selbstbestimmtes Leben: Durch die Unterstützung der Familie können Senioren länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und ihren Alltag nach ihren Wünschen gestalten. Dies erhöht die Lebensqualität und stärkt die mentale Gesundheit.
  • Reduzierung von Einsamkeit und Isolation: Familiäre Unterstützung kann dazu beitragen, Isolation und Einsamkeit im Alter zu vermeiden.
  • Weniger Kosten: Angehörige oder Nachbarn bieten ihre Dienste oftmals kostenlos an, sodass finanzielle Belastungen entfallen.

Wichtig: Ab diesem Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Pflege durch eine Pflegefachkraft ratsam!

Die Pflege pflegebedürftiger Familienmitglieder kann pflegende Angehörige an ihre physischen und psychischen Grenzen bringen. Dies gilt besonders dann, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt und die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und der eigenen Familie immer schwerer wird. Betroffene sollten sich daher so früh wie möglich externe Unterstützung durch professionelle Alltagshelfer und Pflegekräfte holen, damit einer Überbelastung vorgebeugt wird. 

Unser Tipp: Lassen Sie sich in einer Pflegeberatungsstelle in Ihrer Nähe bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten. Überdies ist es von Vorteil, sich vor Ort einen Pflegeplan erstellen zu lassen, der Ihren oder den Pflegebedarf Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds abdeckt.

Fazit: Finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe durch die Pflegekasse ab Pflegegrad 1

Versicherte des Pflegegrades 1 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Finanziert werden kann die Dienstleistung in diesem Grad der Pflegebedürftigkeit jedoch nur über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Da diese Leistung der Pflegekasse zweckgebunden ist, kann der Leistungsbetrag nur für Dienstleistungen verwendet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. 

Anders als das Pflegegeld, über das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 frei verfügen können, kann der Entlastungsbetrag nicht dazu genutzt werden, den Einsatz pflegender Angehöriger zu honorieren, solange deren Tätigkeit nicht bei den Pflegekassen anerkannt ist.

Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können eine Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag finanzieren. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Notwendigkeit durch einen Arzt bescheinigt wurde und die Dienstleistung nach Landesrecht anerkannt ist.

Können Angehörige für ihre pflegebedürftigen Eltern offiziell als Haushaltshilfe tätig sein?

Angehörige können für ihre pflegebedürftigen Eltern nur dann offiziell als Haushaltshilfe tätig sein, wenn die Leistung nach Landesrecht anerkannt ist. Da jedes Bundesland diesbezüglich andere Regelungen aufgestellt hat, ist es ratsam, sich bei seiner zuständigen Pflegekasse über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren.

Quellen

(1) Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen bei Pflegegrad 1: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/leistungen-bei-pflegegrad-1.html

(2) Bundesministerium für Gesundheit – Pflegeunterstützungsgeld: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg.html

(3) Bundesamt für Justiz – Entlastungsbetrag: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45b.html

(4) Bundesamt für Justiz – Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html

(5) Bundesamt für Justiz – Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 38 Haushaltshilfe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__38.html