Produkte
Produkte
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegekraft finden
Dienstleistungen
24 Stunden Pflege
Pflegegrad finden
Hier erfahren Sie mehr über die Kernbestandteile von Pflegeleistungen und deren Bedeutung in der aktuellen Gesundheitslandschaft. Dieser Leitfaden soll die vielschichtigen Bereiche der Pflegeleistungen für Sie vereinfachen und Ihnen als Navigation dienen - von den ersten Schritten bis zur letztendlichen Bewilligung des Pflegegelds.
Das Pflegegeld ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Pflegeversicherungssystems.
Ziel dieses Systems ist es, Personen zu unterstützen, die aufgrund ihres Gesundheitszustands oder ihres Alters nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Der Grund für eine solche Hilfe sind körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen, die die eigenständige Bewältigung des Alltags in gewissem Maße einschränken.
Sie wird als finanzielle Unterstützung für Personen bereitgestellt, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Umständen Hilfe benötigen. Gerade dann soll diese finanzielle Zuwendung die Kosten für die persönliche Pflege und die Hilfe bei den täglichen Aktivitäten decken und so dazu beitragen, die Lebensqualität des Einzelnen zu erhalten.
Das Wichtigste in Kürze:
Im Wesentlichen ist das Pflegegeld eine monatliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die sich von Nichtfachleuten, z. B. Familienmitgliedern bzw. Angehörigen, pflegen lassen. Sinn und Zweck dabei ist klar definiert:
Pflegebedürftige sollen hierdurch mehr Kontrolle und Flexibilität über die Dienstleistungen haben, die sie in Anspruch nehmen. In Deutschland wurde so eine personalisierte Lösung geschaffen, die sich an die individuellen Bedürfnisse und Umstände jedes Einzelnen anpasst.
Im Rahmen des deutschen Pflegesystems stellt das Pflegegeld also eine unterstützende Maßnahme zur Anerkennung des persönlichen und finanziellen Engagements für Pflegeleistungen dar. Es unterstreicht die Tatsache, dass nicht alle Pflegearbeiten von Fachkräften durchgeführt werden müssen, und erkennt die wertvolle Rolle von Familienangehörigen und Freunden an.
Denn mit dieser finanziellen Ressource können Pflegebedürftige die Mittel nach ihren spezifischen Bedürfnissen einsetzen, z. B.:
Auf diese Weise stellt das deutsche Pflegesystem sicher, dass Menschen eine qualitativ hochwertige Pflege in der Umgebung erhalten, in der sie sich am wohlsten fühlen, häufig in ihrem eigenen Zuhause. Der Antrag auf Pflegegeld und dessen Bezug kann jedoch sehr komplex sein. Deshalb ist ein tiefes Verständnis des Systems ein wichtiger erster Schritt, um Zugang zu dieser wichtigen Sozialleistung zu erhalten - wir klären auf:
In Deutschland ist das grundlegende Kriterium für den Anspruch auf Pflegegeld ein anerkannter Grad der Pflegebedürftigkeit, die sogenannten "Pflegegrade". Dieser Grad wird nicht nur durch körperliche Einschränkungen bestimmt, sondern berücksichtigt auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen.
In einem umfassenden Begutachtungsverfahren wird der allgemeine Gesundheitszustand der Person berücksichtigt, der wiederum Einfluss auf die Einstufung in einen der Pflegegrade hat. Jeder Bereich wird einzeln bewertet, je nachdem, ob die Person in der Lage ist, Aufgaben in diesen Bereichen auszuführen oder nicht.
Die Beurteilung des Pflegegrads wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Diese Bewertung basiert auf sechs Modulen:
Die kombinierte Punktzahl aus diesen Bereichen bildet die Gesamtpunktzahl, die letztendlich über die Pflegestufe der Person entscheidet. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto größer ist der Pflegebedarf, was zu einer höheren Pflegestufe führt.
Auf einer Skala von eins (Pflegegrad 1) bis fünf (Pflegegrad 5) gibt der Pflegegrad dann den Grad der benötigten Unterstützung an, wobei Pflegegrad 1 für leichte Beeinträchtigungen bei der Selbstpflege und Pflegegrad 5 für schwere Beeinträchtigungen mit besonderem Pflegebedarf steht.
Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag zu stellen, sobald Sie die Vermutung haben, dass Sie die Voraussetzungen für ein Pflegegeld in Deutschland erfüllen. Manche mögen diesen Prozess jedoch als recht aufwändig empfinden, vor allem weil er die Erlangung eines Pflegegrads voraussetzt. Doch keine Sorge, es gibt klare Vorgaben und Abläufe, die den gesamten Prozess regulieren.
Doch aufgepasst: Ein einmal zuerkannter Pflegegrad ist nicht unbedingt von Dauer. Es sind regelmäßige Neubewertungen vorgesehen, um sicherzustellen, dass der zugewiesene Pflegegrad den aktuellen Grad der Bedürftigkeit der Person genau widerspiegelt. Im Falle einer erheblichen Veränderung des Gesundheitszustands kann eine Neubewertung auch außerhalb dieser regelmäßigen Überprüfungen beantragt werden.
Die Möglichkeit, in Deutschland Pflegegeld zu beantragen, ist nicht auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt, sondern richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, dem sogenannten Pflegegrad, sowie nach bestimmten Versicherungsvoraussetzungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Leistungen des Pflegegeldes und der Pflegekassen diejenigen erreichen, die sie am meisten brauchen.
Um Pflegegeld zu beantragen, muss ein anerkannter Pflegebedarf, auch bekannt als "Pflegebedürftigkeit" vorliegen und einen bestimmten Pflegegrad bestimmt sein. Wer dann einen Pflegegrad von mindestens zwei hat (Pflegegrad 2), kann einen Antrag stellen.
Versicherungszeiten berücksichtigen: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre lang in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert gewesen sein.
Für Angehörige: Zusätzlich muss die Pflege überwiegend zu Hause von Nicht-Fachleuten, wie z.B. Verwandten, durchgeführt. Dieser Umstand unterstreicht die Bedeutung von familiären und informellen Unterstützungsnetzwerken innerhalb des Pflegesystems in Deutschland.
Gleichgültig, ob Sie eine ältere Person mit zunehmendem Pflegebedarf oder eine Person mit einer Behinderung sind (oder pflegen), sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind und der Bedarf einer Pflege anerkannt ist, kann in Deutschland ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden
Was ist mit Pflegebedürftigen in Pflegegrad 1?
Ist ein Pflegebedürftiger im Pflegegrad 1 erfasst, so hat er trotz eines gewissen Pflegebedarfs keinen Anspruch auf Pflegegeld. Es gibt jedoch dennoch gewisse Pflegeleistungen, die in Anspruch genommen werden können, um einige Kosten zu minimieren.
Das deutsche Sozialrecht, genauer gesagt § 37.3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI), führt eine wichtige Regelung für Empfänger von Pflegegeld ein. Diese Vorschrift schreibt Pflichtberatungen für Personen vor, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegekräften versorgt werden (sprich pflegende Angehörige). Der Zweck dieser Beratungen ist es, sicherzustellen, dass die Pflege korrekt und effizient durchgeführt wird und der pflegebedürftigen Person in Notsituationen, im Alltag und bei der generellen Pflege bestmöglich geholfen wird.
Diese Beratungen werden von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder Pflegekräfte der Pflegeversicherung durchgeführt und konzentrieren sich auf die Qualität der Betreuung. Sie bieten natürlich auch die Möglichkeit, Fragen oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege zu besprechen, sich von Experten beraten zu lassen und bewährte Verfahren und Informationen für die häusliche Pflege kennenzulernen.
Bedenken Sie: Wenn Sie also eine nicht-professionelle Pflegekraft sind, wie zum Beispiel ein Familienmitglied, und sich um einen Pflegebedürftigen kümmern, der zu Hause lebt und Pflegegeld erhält, sind Sie verpflichtet, an diesen Pflichtberatungen teilzunehmen. Die Häufigkeit dieser Konsultationen hängt von dem zugewiesenen Pflegegrad ab und kann dementsprechend variieren.
Ab Pflegegrad 2: Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen die Pflichtkonsultationen mindestens zweimal pro Jahr stattfinden.
Ab Pflegegrad 4: Bei den Pflegegraden 4 oder 5 sind die Konsultationen mindestens einmal pro Quartal, also viermal pro Jahr, erforderlich.
Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, wird empfohlen, an diesen Beratungen teilzunehmen, sie sind jedoch nicht verpflichtend.
Die Kosten für diese Beratungen werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen, sodass Angehörigen hier keine weitere Kosten tragen müssen. Jedoch ist weiter zu beachten, dass wenn diese Beratungen nicht ohne triftigen Grund durchgeführt werden, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.
Das Verständnis und die Einhaltung der Pflichtberatungen nach § 37 SGB XI ist ein wesentlicher Aspekt des Pflegegeldverfahrens. Es stellt sicher, dass die bestmögliche häusliche Pflege gewährleistet ist und trägt dazu bei, den Anspruch auf Pflegegeld zu erhalten.
Die Pflegekasse hat genaue Vorgaben und Richtlinien, sodass es grundsätzlich möglich ist, sich über die Details der Auszahlung bereits vorab zu informieren. In den meisten Fällen wird die Pflege zum ersten Werktag des Monats ausbezahlt und steht somit direkt am Anfang des Monats den Pflegebedürftigen zur Verfügung.
Hier sei noch einmal zu erwähnen, dass eine Auszahlung des von Pflegegeld erst dann stattfindet, wenn mindestens Pflegegrad 2 erreicht wird (bei einer häuslichen Pflege). Nachstehend finden Sie eine Tabelle, der zur Verfügung gestellten Leistungen von Pflegegrad 2 - Pflegegrad 5.
Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem zugewiesenen Pflegegrad. Im Allgemeinen gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher das Pflegegeld. Auch hier sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es neben dem Pflegegeld auch einen Anspruch auf Pflegesachleistungen gibt, die ebenfalls in der Tabelle angezeigt sind. Diese spielen ebenfalls eine wichtige Rolle für Pflegebedürftige und können die notwendige Versorgung gewährleisten.
Das Pflegegeld wird monatlich und im Voraus von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Es kann dann zur freien Verfügung (z.B. für die pflegenden Angehörigen) verwendet werden, um die Pflege zu Hause zu unterstützen. Wichtig ist, dass die Beiträge des Pflegegelds nicht zweckgebunden sind. Das bedeutet, es kann flexibel nach den Bedürfnissen der Betroffenen eingesetzt werden.
Die Entwicklung des Pflegegeldes ist eng mit der sozioökonomischen und politischen Dynamik des Landes verwoben. Der Wert des Pflegegeldes ist nicht in Stein gemeißelt, sondern unterliegt im Laufe der Zeit möglichen Anpassungen. Diese Anpassungen können von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, darunter politische Änderungen, wirtschaftliche Bedingungen und gesellschaftliche Veränderungen.
Die Frage, ob das Pflegegeld steigen wird, hängt somit von zahlreichen Variablen ab. Sie wird von politischen Entscheidungen bestimmt, die darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen einer angemessenen Unterstützung für die Pflegebedürftigen und der finanziellen Tragfähigkeit des Pflegeversicherungssystems herzustellen.
Die Politik der Regierung in diesem Bereich basiert häufig auf demografischen Trends, Lebenshaltungskosten, Inflationsraten und der allgemeinen wirtschaftlichen Gesundheit des Landes. Da die Bevölkerung in Deutschland altert, wird die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen wahrscheinlich steigen. Inwieweit eine Pflegeperson dann von einer Steigerung der Pflegebeiträge profitiert, bleibt offen.
Betroffene, die in einen Pflegegrad eingestuft sind, haben weitere Pflegemaßnahmen und wissen, dass sie in der Regel mehrere Kosten zu tragen haben. Die Leistung endet jedoch nicht mit der Zahlung des Pflegegeldes. Es gibt eine Reihe von zusätzlichen Leistungen und Optionen, die in Verbindung mit dem Basispflegegeld von den Pflegepersonen genutzt werden können. Diese "Kombinations- und Zusatzleistungen" sind so konzipiert, dass sie auf individuellen Bedarf eingehen können und sind auf unterschiedliche Pflegesituationen zugeschnitten.
Stellen wir uns folgendes Beispiel vor: Mareike lebt in Berlin und hat aufgrund ihres chronischen Gesundheitszustands den Pflegegrad 3 erhalten. Bisher hat Mareike selbstständig zu Hause gelebt und möchte dies auch weiterhin tun, aber ihr Gesundheitszustand hat sich in letzter Zeit verschlechtert und sie benötigt regelmäßig Hilfe. Ihre Tochter hilft ihr bei grundlegenden Aufgaben im Haushalt, bei der Körperpflege und der Zubereitung von Mahlzeiten. Mareikes Zustand erfordert jedoch ein Maß an Pflege, das die Fähigkeiten ihrer Tochter übersteigt, insbesondere wenn es um medizinische Aufgaben wie die Verwaltung ihrer Medikamente und die Durchführung von Physiotherapie geht.
An dieser Stelle kommen die kombinierten Leistungen der deutschen Pflegeversicherung ins Spiel. Mareike erhält ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 545 Euro von der Pflegekasse, und nach den Bestimmungen des Pflegegrad 3 hat sie außerdem Anspruch auf Pflegesachleistung im Wert von bis zu 1.298 Euro pro Monat.
Das Pflegegeld hilft, den Einkommensverlust der Tochter, die Reisekosten und andere Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflege ihrer Mutter zu decken.
Sie erkennen aber auch die Bedeutung professioneller Pflege an. Daher beschließen sie, einen Teil der Pflegesachleistung für ambulante Pflegedienste zu verwenden. Diese Leistungen, zu denen auch Medikamentenmanagement und Physiotherapie gehören, werden von einem örtlichen ambulanten Pflegedienst erbracht. Mareikes Sachleistungen decken die Kosten für diese Leistungen und verringern so ihre Ausgaben.
Diese Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen schafft ein ausgewogenes Pflegekonzept für Mareike. So kann sie sowohl familiäre als auch professionelle Pflege in Anspruch nehmen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Kosten für beide Arten der Pflege gedeckt sind. Dieses Modell ermöglicht es Mareike nicht nur, zu Hause zu leben, wie sie es bevorzugt, sondern stellt auch sicher, dass sie das gesamte Spektrum an Pflege erhält, das sie benötigt.
Neben der Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen bietet die Pflegeversicherung auch eine Reihe zusätzlicher Leistungen. Diese sind auf eine umfassende Unterstützung ausgerichtet und decken Bereiche ab, die möglicherweise nicht direkt durch das Pflegegeld oder die Sachleistungen abgedeckt sind.
Jede dieser zusätzlichen Leistungen kann die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen erheblich verbessern und die oft schwierige Aufgabe, den Alltag zu bewältigen, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Betreuer ein wenig einfacher machen.
Diese zusätzlichen Leistungen müssen separat beantragt bei der Pflegekasse beantragt werden und unterliegen den Anspruchsvoraussetzungen. Sie bieten die Möglichkeit, den Umfang der Unterstützung zu erweitern und sicherzustellen, dass alle Aspekte des Pflegeprozesses abgedeckt sind.
Besondere Situationen wie Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationszeiten, Auslandsaufenthalte oder der unglückliche Fall des Todes des Pflegebedürftigen können Fragen zum Status des Pflegegeldes aufwerfen. Dieser Abschnitt geht auf diese Szenarien ein, um etwas Klarheit zu schaffen.
Ein unerwarteter Krankenhausaufenthalt, ein notwendiger Rehabilitationsaufenthalt oder sogar eine Reise ins Ausland müssen keinen übermäßigen Stress bezüglich des Status des Pflegegeldes verursachen. Während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha wird das Pflegegeld bis zu vier Wochen lang weitergezahlt. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die finanzielle Unterstützung während einer vorübergehenden Phase, in der die häusliche Pflege möglicherweise nicht erforderlich ist, fortgesetzt wird.
Leistung bei Auslandsaufenthalt: Wenn der Pflegebedürftige einen Auslandsaufenthalt plant, hat er weiterhin Anspruch auf sein Pflegegeld, wobei die Einzelheiten vom jeweiligen Land abhängen können. In der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird das Pflegegeld in der Regel in voller Höhe gewährt. Für andere Länder ist es ratsam, sich mit der Pflegekasse in Verbindung zu setzen, um die individuelle Situation zu klären.
Wird die Pflege von Bekannten oder Verwandten übernommen, kann es natürlich passieren, dass die Hauptpflegeperson eine Pause einlegt, Urlaub macht oder aufgrund eigener gesundheitlicher Probleme nicht in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen.
In diesen Fällen kann eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2) als Ersatz einspringen. Das Pflegegeld wird trotz der Änderung des Pflegeverhältnisses weiter gezahlt. Es wird jedoch während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege auf die Hälfte des üblichen Betrags gekürzt, und zwar für bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr. Diese Kürzung gleicht die Tatsache aus, dass die Pflegekasse die Kosten der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege während dieser Zeiträume übernimmt.
Für den unglücklichen Fall, dass der Pflegebedürftige stirbt, gibt es Vorkehrungen, um die finanziellen Auswirkungen zu mildern. Das Pflegegeld wird für den Sterbemonat und den Folgemonat ausgezahlt. Diese Fortzahlung trägt dazu bei, die verbleibenden Kosten für die Pflege der Person zu decken und verschafft Ihnen in einer schwierigen Zeit eine gewisse finanzielle Atempause.
Finanzielle Angelegenheiten sind ein fester Bestandteil eines jeden Pflegeplans. Für eine umfassende Planung ist es wichtig zu verstehen, wie das Pflegegeld mit anderen finanziellen Aspekten wie Rentenzahlungen, Sozialleistungen und steuerlichen Aspekten zusammenhängt.
Pflegebedürftige die eine Rente beziehen, erhalten keine direkten Abzüge wegen des Bezugs von Pflegegeld. Beides ist eine getrennte Geldleistung und wird unabhängig voneinander berechnet. Diese Trennung gewährleistet, dass eine Person, die Anspruch auf beide Leistungen hat, den vollen Zuschuss beider Leistungen erhält.
Hinweis: In bestimmten Situationen kann die Pflege sogar zu einer Erhöhung der späteren Rentenzahlungen bei den Angehörigen führen. Wenn ein Angehöriger Pflegeleistungen erbringt, hat er möglicherweise Anspruch auf "Pflegegutschriften", die auf seine Rente angerechnet werden. Es müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z.B. muss die pflegebedürftige Person mindestens die Pflegegrad 2 haben und der Angehörige muss mindestens 10 Stunden pro Woche Pflege leisten.
Auch hier gilt: Pflegegeld und Sozialleistungen werden nach deutschem Recht getrennt behandelt. Aufgrund dieser Trennung hat das Pflegegeld in der Regel keinen Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen, die eine Person erhalten kann. Aus diesem Grund erhalten Menschen, die Bürgergeld oder Hartz IV beziehen, in der Regel weiterhin den vollen Betrag dieser Leistungen zusammen mit ihrem Pflegegeld. Bei Unsicherheiten, sollte der Anspruch jedoch direkt mit den zuständigen Behörden (Sozialämter und Pflegekasse) abgeklärt werden.
Aus steuerlicher Sicht ist das Pflegegeld in Deutschland eine nicht steuerpflichtige Leistung. Das Betreuungsgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer und ist daher eine steuerfreie Einnahmequelle für den Empfänger. Wird das Pflegegeld jedoch verwendet, um eine Pflegeperson zu bezahlen, kann dies steuerliche Konsequenzen für die Pflegeperson haben. Im Allgemeinen sollte jede Person, die ein Einkommen für die Erbringung von Pflegeleistungen erhält, dieses Einkommen bei ihren Steuerberechnungen berücksichtigen und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten lassen.
Die föderale Struktur Deutschlands bedeutet, dass jedes Bundesland die Befugnis hat, zusätzlich zur bundesweiten Pflegeversicherung weitere Leistungen zu erbringen. Ein solches Beispiel ist das Landespflegegeld in Bayern.
Bayern hat ein einzigartiges System eingeführt, das das Bundespflegegeld durch eine landesspezifische Leistung ergänzt. Diese Leistung, die als Bayerisches Landespflegegeld bekannt ist, wird Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 gewährt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Pflegebedürftige in Bayern neben dem Bundespflegegeld einen zusätzlichen jährlichen Betrag vom bayerischen Staat erhalten. Dieser Betrag ist auf 1.000 € pro Jahr festgelegt, unabhängig vom Pflegegrad.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Der Hauptunterschied liegt in der Art und Weise, wie die Leistung erbracht wird. Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die direkt an den Pflegebedürftigen oder seinen gesetzlichen Vertreter ausgezahlt wird. Sachleistungen hingegen sind Dienstleistungen, die direkt von einem Pflegedienstanbieter, in der Regel einem ambulanten Pflegedienst, erbracht werden. Diese Leistungen werden direkt von der gesetzlichen Pflegeversicherung organisiert und bezahlt.
Um eine Pflegestufe zu erhalten, stellen Sie zunächst einen Antrag auf Begutachtung bei Ihrer Pflegekasse, die in der Regel Ihre Krankenkasse ist. Die Krankenkasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Gutachter mit der Beurteilung Ihrer Pflegebedürftigkeit. Der Bericht des Gutachters bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über die Pflegestufe. Wenn eine Pflegestufe zugewiesen wird, haben Sie Anspruch auf entsprechende Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Beantragung von Pflegegeld steht allen Personen offen, die in Deutschland offiziell als pflegebedürftig anerkannt sind. Entscheidend ist die Einstufung in einen sogenannten "Pflegegrad", der durch ein Antrags- und Begutachtungsverfahren beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ermittelt wird. Es gibt fünf Pflegegrade, die den Schweregrad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln. Personen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, haben dann Anspruch auf Pflegegeld. Die pflegebedürftige Person, ihr gesetzlicher Vertreter oder ein naher Angehöriger kann einen Antrag auf Pflegegeld stellen.
Ein vorübergehender Auslandsaufenthalt wirkt sich im Allgemeinen nicht auf Ihr Pflegegeld aus. Wenn Sie jedoch einen längeren Auslandsaufenthalt planen, ist es ratsam, sich mit Ihrer Pflegekasse über mögliche Auswirkungen auf Ihre Leistungen zu beraten. Bei einem ständigen Wohnsitz im Ausland innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs haben Sie im Allgemeinen weiterhin Anspruch auf Pflegegeldzahlungen. In Ländern, mit denen kein Abkommen geschlossen wurde, verlieren Sie jedoch in der Regel Ihren Anspruch auf Pflegeleistungen
Die Pflichtberatung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch für Personen, die Pflegegeld erhalten und überwiegend zu Hause von nicht-professionellen Pflegekräften wie Familienangehörigen gepflegt werden. Die Häufigkeit dieser Beratungen hängt von dem zugewiesenen Pflegegrad ab. Der Hauptzweck dieser Beratungen besteht darin, eine angemessene häusliche Pflege sicherzustellen und den Pflegepersonen Unterstützung und Ratschläge zu geben.
Sie erreichen uns telefonisch von Montag - Freitag zwischen 08:30 bis 18:30 Uhr. Alternativ können Sie uns auch jederzeit eine Nachricht über uns Kontaktformular senden.