Das Hilfsmittelverzeichnis: Wichtige Informationen rund um das Thema Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel!

Michaela König-Joseph
10 Minuten
Lesezeit
Zuletzt aktualisiert:
7.3.2024
Eine ältere Frau und ein älterer Mann die beide auf einen Laptop schauen
Inhaltsverzeichnis
  1. TEST

Wir Menschen werden immer älter. Das bedeutet für die meisten von uns, dass mit zunehmendem Alter auch diverse Krankheiten oder altersbedingte Beeinträchtigungen und Beschwerden Einzug in unseren Alltag halten. Dies geht mit höheren Kosten einher, die Senioren und ihre Angehörigen aus eigener Tasche finanzieren müssten. Dank unseres Gesundheitssystems ist das zum Glück nicht notwendig.

Denn Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel, die die Pflege in den eigenen vier Wänden erleichtern, werden durch die Kranken- und Pflegekassen im großen Umfang bezuschusst. Für beeinträchtigte und kranke Mitmenschen sowie für pflegende Angehörige gibt es eine finanzielle Unterstützung, ohne die eine Pflege zu Hause meistens überhaupt nicht möglich wäre.

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das Thema Hilfsmittelverzeichnis und den darin gelisteten Hilfs- und Pflegehilfsmitteln wissen müssen.

Hilfsmittelverzeichnis: Definition

Menschen, die krank oder pflegebedürftig sind, haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Im Hilfsmittelverzeichnis (gesetzlich Versicherte) oder im Hilfsmittelkatalog (Privatversicherte) sind sämtliche Hilfsmittel gelistet, die von den Kranken- und Pflegekassen bezuschusst werden.

Das Hilfsmittelverzeichnis wird vom GKV-Spitzenverband geführt und regelmäßig aktualisiert. Aufgenommen werden ausnahmslos Hilfsmittel, die laut Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelverordnung nennenswerte Qualitätskriterien ihr Eigen nennen.

Anhand der vergebenen Hilfsmittelnummer bekommen Ärzte, Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Versicherte oder Angehörige die Möglichkeit schnell und einfach zu überprüfen, inwiefern Hilfsmittel von den Krankenkassen und Pflegekassen übernommen werden.

Hilfsmittel: So werden sie im Hilfsmittelregister gelistet!

Jedes Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittel ist im Hilfsmittelregister mit einer Identifikationsnummer versehen. Zusätzlich sind sämtliche Produkte in verschiedene Produktgruppen untergliedert. Dies garantiert nicht nur eine einfache Verwaltung und erleichtert sämtlichen Beteiligten den Überblick. Die einzelnen Hilfsmittelnummern zeichnen die unterschiedlichen Produkte ebenfalls hinsichtlich ihrer Qualität und Wirksamkeit aus.

Privatversicherte: Der Hilfsmittelkatalog ist entscheidend!

Für Privatversicherte ist nicht das einheitliche Hilfsmittelverzeichnis vom GKV-Spitzenverband bindend, sondern der Hilfsmittelkatalog ausschlaggebend. Er umfasst sämtliche Hilfsmittel, die von der privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Abhängig vom jeweiligen Tarif haben Versicherte Anspruch auf Hilfs- oder Pflegehilfsmittel aus dem offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Der Unterschied: Offene Hilfsmittelkataloge erlauben den Versicherten mehr Freiraum bei der Auswahl ihrer Hilfsmittel.

Private Krankenversicherungen, die einen offenen Hilfsmittelkatalog anbieten, sind wesentlich teurer als jene mit einem geschlossenen Katalog. Guter Tipp: Aufgrund dessen, dass der gewählte PKV-Tarif ein Leben lang gilt und im Alter in der Regel ein vermehrter Bedarf an Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln besteht, ist es immer sinnvoll, einen Tarif mit einer offenen Hilfsmittel-Auswahl zu wählen.

Antrag auf Kostenübernahme von Hilfsmitteln stellen: So gehen Sie bei der Erstverordnung vor!

Gesetzlich Versicherte haben laut § 33 SGB V Anspruch auf Hilfsmittelversorgung. Um bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme von Hilfsmitteln stellen zu können, benötigen Sie ein Rezept vom Arzt. So gehen Sie vor:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt und sprechen Sie mit ihm über Ihre individuellen Bedürfnisse. Ist er der Meinung, dass ein oder mehrere Hilfsmittel entlastende Auswirkungen haben, wird er Ihnen ein Rezept für das passende Hilfsmittel ausstellen.
  2. Nun reichen Sie das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
  3. Fällt der Entscheid positiv aus und die Krankenkasse bewilligt das jeweilige Hilfsmittel, können Sie dies beim Sanitätshaus, zwischen dem und Ihrer Krankenversicherung eine Vertragsbindung besteht, bestellen.
  4. Abhängig von der Größe liefert Ihnen das Sanitätshaus Ihr neues Hilfsmittel dann nach Hause. Zusätzlich erhalten Sie eine umfassende Einweisung. Wartung und Reparaturen werden vom verantwortlichen Sanitätshaus durchgeführt.

Sämtliche Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Senioren müssen ausschließlich eine einmalige gesetzliche Zuzahlung in Höhe von maximal zehn Euro aus eigener Tasche finanzieren.

Wichtig: In speziellen Fällen werden auch Produkte von den Krankenkassen bezuschusst, die nicht im Hilfsmittelregister gelistet sind. Aufgrund dessen, dass der Sicherstellungsauftrag bei Hilfsmitteln den Kassen obliegt, haben sie die Entscheidungskraft, im Einzelfall eine Entscheidung zur Kostenübernahme zu treffen.

Pflegehilfsmittelverzeichnis: Definition

Pflegehilfsmittel sind Sachmittel und Geräte, welche die Pflege zu Hause erleichtern sowie dazu beitragen, pflegebedürftigen Mitmenschen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Ein Rezept vom Arzt benötigen Sie hierfür nicht.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel Lagerungshilfen, einem Notrufsystem oder einem Pflegebett und sogenannten Verbrauchsprodukten. Hierzu gehören Inkontinenz-Betteinlagen, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Anspruch auf Pflegehilfsmittel haben Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad.

Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel: Worin besteht der Unterschied?

Eines haben sie gemeinsam: Hilfsmittel sowie Pflegehilfsmittel haben das Ziel, die häusliche Pflege zu erleichtern und Pflegebedürftigen einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Doch es gibt auch ein paar Unterschiede, die Sie kennen sollten.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind bewegliche Produkte wie zum Beispiel eine mobile Rampe zum Überbrücken von Stufen sowie Rollstühle oder Duschstühle. Sie werden von der Krankenversicherung bezuschusst. Einen kompletten Einblick in das Hilfsmittelverzeichnis finden Sie hier!

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Geräte und Sachmittel, die im Hilfsmittelregister des GKV in den Produktgruppen 50 bis 54 gelistet sind. Sie werden durch die Pflegekasse bezuschusst. Die Pflegeversicherung unterscheidet hierbei zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und technischen Pflegehilfsmitteln. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Pflegehilfsmittel müssen die häusliche Pflege (zum Beispiel Sitzhilfen, Ganzkörperwaschsysteme & Pflegebetten) erleichtern.
  • Pflegehilfsmittel müssen die Beschwerden (zum Beispiel Lagerungsrollen) von Pflegebedürftigen lindern.
  • Eine selbstständige Lebensführung (zum Beispiel Hausnotrufsysteme) muss mithilfe von Pflegehilfsmitteln gewährleistet werden.

Was versteht man unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erleichtern Pflegekräften sowie pflegenden Angehörigen die häusliche Pflege. Sie kommen in der Hygiene und Nahrungsaufnahme zum Einsatz und werden nach einmaligem Gebrauch entsorgt. Hierzu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Mundschutz/FFP2-Masken
  • Desinfektionsmittel für die Hände
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmalschürzen/Schutzbekleidung

Sonderregelung: Versicherte können dreimal im Jahr saugende Bettschutzeinlagen, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, abrechnen!

Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, steht für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laut § 40 SGB XI ein Pauschalbetrag im Wert von 40 Euro pro Monat zu. Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen, können hierfür einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen. Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch finden Sie in der Pflegehilfsmittel-Listedes GKV-Spitzenverbands unter der Produktgruppe 54.

Wichtig: In der Regel müssen Personen mit einem Pflegegrad nur einmalig einen Antrag auf Übernahme der Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen. Prüfen Sie hierfür die sogenannte Laufzeit Ihrer zuständigen Pflegekasse. Denn einige Pflegekassen erteilen eine unbefristete Geltungsdauer und andere nur für ein Jahr. Ist die Laufzeit befristet, müssen Senioren oder ihre Angehörigen nach Ablauf einen neuen Antrag auf Kostenübernahme der jeweiligen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen.

Was sind technische Pflegehilfsmittel?

Senioren, die nach einer Operation, einem Unfall, einer Behinderung oder aufgrund altersbedingter Erscheinungen körperlich beeinträchtigt sind, können von einer breitgefächerten Liste von technischen Pflegehilfsmitteln profitieren. Hierzu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Gehilfen, Prothesen oder ein Notrufsystem. Pflegehilfsmittel wie diese werden der versicherten Person von der Pflegekasse in der Regel als Leihgabe zur Verfügung gestellt.

Dies gilt aber nicht für alle Pflegehilfsmittel: Unter bestimmten Umständen müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil von zehn Prozent (maximal 25 Euro) pro Pflegehilfsmittel zuzahlen.

Pflegehilfsmittel beantragen: So geht's!

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, die Pflegehilfsmittel zur Verbesserung der häuslichen Pflege nutzen möchten, müssen hierfür einen Antrag auf „Anspruch auf Pflegehilfsmittel“ bei der Pflegekasse stellen, die daraufhin drei Wochen Zeit für die Bearbeitung hat. Ist aufgrund der Leistungsentscheidung eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) notwendig, kann sich die Zeitspanne auf fünf Wochen verlängern.

Wichtig: Kann die Pflegeversicherung die gesetzlich festgelegte Frist aus diversen Gründen nicht einhalten, muss sie dies dem Antragsteller schriftlich mitteilen. Bei einem Versäumnis vonseiten der Pflegekasse gilt der Antrag automatisch als genehmigt und es besteht eine Leistungspflicht!

Der Medizinische Dienst hat die Aufgabe bei einer Pflegebegutachtung, die Notwendigkeit vor Ort zu prüfen. In Form eines Gutachtens werden spezifische Empfehlungen für die Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln an die jeweilige Pflege- oder Krankenkasse weitergeleitet.

Mittlerweile haben auch qualifizierte Pflegefachkräfte die Möglichkeit, konkrete Empfehlungen diesbezüglich abzugeben. Diese neue Regelung vereinfacht das Antragsverfahren und soll garantieren, dass die Versorgung notwendiger Hilfs- und Pflegehilfsmittel schneller vonstattengeht und die häusliche Pflege für die Betroffenen und pflegenden Angehörigen einfacher wird.

Antragstellung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als privat Versicherter: Der kleine Unterschied!

Gesetzlich Versicherte sind automatisch pflegeversichert. Menschen, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, aber nicht. Um im Fall der Fälle Leistungsansprüche geltend machen zu können, müssen Sie bei Ihrer eigenen Krankenkasse oder einer anderen Institution eine private Pflege-Versicherung abschließen.

Dementsprechend besitzen Privatversicherte freie Wahl beim Anbieter und müssen für die Versorgung keinen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten können sie sich die gewünschten Produkte aus dem Hilfsmittelkatalog zusammenstellen und erhalten eine Rechnung. Diese wird anschließend bei der privaten Krankenkasse eingereicht.

Gleich wie bei der GKV gilt: Es werden maximal Pflegehilfsmittel für den Verbrauch im Wert von 40 Euro im Monat bezuschusst. Das weitere Anrecht auf Pflegehilfsmittel wird bei der privaten Pflegegeldversicherung gleich geregelt wie bei den gesetzlichen Pflegekassen: Je höher der Pflegegrad, umso beträchtlicher fällt die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln aus.

Die Pflege- und Instandhaltung von Hilfsmitteln: Wer ist dafür verantwortlich?

Die Krankenversicherung übernimmt nicht nur die Anschaffungs- oder Leihkosten von Hilfsmitteln. Sie beteiligen sich ebenfalls an den anfallenden Kosten für die regelmäßige Wartung und anfallende Reparaturen wie zum Beispiel von Rollstühlen.

Des Weiteren übernehmen die Krankenkassen neben der Überprüfung von medizinischen Geräten ebenfalls die Betriebskosten von elektrischen Hilfsmitteln. So haben in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, die auf einen Elektrorollstuhl angewiesen sind, Anspruch auf die Erstattung von Stromkosten. Auch die Kosten für die Haftpflichtversicherung werden von den Krankenkassen getragen.

Fakt ist: Versicherte müssen ihr gelistetes Hilfs- oder Pflegehilfsmittel nie aus eigener Tasche finanzieren. Die einzigen Kosten, die eigenständig getragen werden müssen, sind die Selbstbeteiligung von maximal 25 Euro. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden gemäß § 40 SGB XI von den Pflegekassen in Höhe von 40 Euro pro Monat zur Verfügung gestellt.

Das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV: Was hat sich 2023 verändert?

Der GKV-Spitzenverband hat das Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet. Seit dem 1. Januar 2023 haben Versicherte erstmals Zugriff auf den aktualisierten Katalog. Dies betrifft hauptsächlich die Pflegehilfsmittel für den Verbrauch. Neuerdings haben Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, auch Anspruch auf partikelfiltrierende FFP2-Masken, die einen deutlich besseren Schutz gewährleisten als medizinische Gesichtsmasken.

Auch Schutzservietten für den Einmalgebrauch zählen seit Anfang 2023 offiziell zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Ausschlaggebend für die Überarbeitung des Verzeichnisses war die Corona-Pandemie, die in den vergangenen Jahren das Gesundheitssystem an seine Grenzen brachte.

Eine weitere Debatte, die im Fokus stand, war die Erhöhung der Zuschüsse von kostenlosen Pflegehilfsmitteln von 40 Euro auf 60 Euro. Leider sind für das Jahr 2023 keine Änderungen diesbezüglich vorgesehen. Betroffene haben ausnahmslos Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von 40 Euro. Zusätzliche Kosten müssen von der versicherten Person selbstständig finanziert werden.

Hilfsmittel-Richtlinie: Übertragungsanlagen sind seit dem 3. Oktober 2018 altersunabhängig verordnungsfähig!

Unter Übertragungsanlagen versteht man Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte, die aus einem Sender und einem Empfangsgerät bestehen und Signale per Bluetooth, Infrarot oder via Funk übertragen. Lange Zeit waren diese Art von Hilfsmitteln ausnahmslos für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Schulpflicht verschreibungspflichtig. Seit Oktober 2018 haben jetzt auch Erwachsene Anspruch auf Übertragungsanlagen zur Verbesserung des Sprachverstehens. Eine Verordnung ist im Einzelfall möglich, wenn im Alltag trotz Hörgeräteanpassung kein verbessertes Sprachverstehen erreicht wurde.

Fazit: Hilfsmittelverzeichnis als wichtige Qualität- und Informationsquelle

Versicherte, bei denen aufgrund einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine notwendige Versorgung durch Hilfs- und Pflegehilfsmittel besteht, haben mittlerweile Anrecht auf 36.000 verschiedene Hilfsmittel. Sie sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis gelistet und werden durch die Kranken- und Pflegekassen bezuschusst. Das Hilfsmittelregister dient Versicherten, Vertragsärzten sowie Krankenkassen ebenfalls als strukturiertes Produktverzeichnis und als übersichtliche Informationsquelle.

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.

Was versteht man unter Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind dazu da, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Beschwerden von Betroffenen zu lindern. Auch eine selbstständige Lebensführung wird durch sie wieder möglich. Sie werden in technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch unterteilt. Zu der erstgenannten Kategorie gehören unter anderem Notrufsysteme, Pflegebetten oder Lagerungshilfen. Unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch fallen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Was sind Hilfsmittel?

Unter Hilfsmitteln versteht man Gegenstände, die notwendig sind, um eine Behinderung zu verhindern oder auszugleichen. Zudem sollen sie im Einzelfall eine entlastende, unterstützende oder ersetzende Wirkung beim Erfolg von Krankenbehandlungen garantieren. Zu ihnen gehören unter anderem Sehhilfen, Rollstühle oder Inkontinenz- sowie Stoma-Artikel. Auch technische Produkte wie beispielsweise Spritzen und Inhalationsgeräte, mit denen Arzneimittel in den menschlichen Körper transportiert werden, gehören zu den Hilfsmitteln.

Was bekommen Versicherte für 40 Euro Pflegehilfsmittel?

Für 40 Euro Pflegehilfsmittel pro Monat, die zum Verbrauch bestimmt sind und von der Pflegekasse erstattet werden, können Sie medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Flächen oder Hände, Fingerlinge oder Bettschutz für den einmaligen Gebrauch bestellen. Sie haben die Möglichkeit, ein monatliches Pflegepaket über einen Online-Anbieter zu bestellen oder sich selbstständig mit den genannten Pflegehilfsmitteln im Sanitätshaus zu versorgen und die Belege anschließend bei der Pflegekasse einzureichen.

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