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Erfahren Sie in diesem Artikel alles über Pflegekassen und Pflegeversicherungen: Leistungen, Antragstellung und Finanzierung
Wir stellen Ihnen in diesem Ratgeber die Grundlagen der Pflegekasse und der Pflegeversicherung in Deutschland vor. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Prozess, beginnend mit der Bedeutung, was Sie an Leistung erwarten können, über die Besonderheiten von Pflegehilfsmitteln und speziellen Pflegedienstleistungen bis hin zu der Frage, wie diese den Pflegebedarf ergänzen.
Das System der sozialen Pflegeversicherung beruht auf dem Prinzip der Solidarität, d.h. es werden Ressourcen gebündelt, um sicherzustellen, dass diejenigen, die Pflege benötigen, Zugang dazu haben.
Wir alle sind Teilnehmer dieses Systems: Die Pflegeversicherungsfonds, die aus den Pflichtbeiträgen aller erwerbstätigen Bürger gespeist werden, spielen in diesem System eine entscheidende Rolle.
Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit einer Pflegekasse ist die Beurteilung des Pflegebedarfs. Hierbei werden verschiedene Kriterien, wie der Grad der Selbstständigkeit, der Bedarf an Unterstützung bei täglichen Aktivitäten und gesundheitlichen Einschränkungen, herangezogen, um den individuellen Pflegegrad zu bestimmen. Dieser Pflegegrad bestimmt letztlich, in welchem Umfang Leistungen der Pflegekasse beansprucht werden können.
Die Pflegekassen bilden das Grundgerüst unserer Pflegeversicherung - sie verwalten sozusagen die Gelder und erbringen die finanziellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Sämtliche (gesetzliche) Leistungen der Pflegeversicherung werden von hier aus bereitgestellt. Aber ihre Aufgabe geht weit über den finanziellen Aspekt hinaus. Die Pflegekasse erbringt einen Service, von der Beratung bis zur Präventionsarbeit, ist verantwortlich für die Bearbeitung der Anträge und entscheiden über die Anspruchsberechtigung unserer pflegebedürftigen Menschen in Deutschland.
Ihre Rolle erstreckt sich auch auf die Vergabe von Aufträgen und die Vergütung von Pflegedienstleistern und trägt damit erheblich zur Gesamteffizienz und Effektivität des deutschen Sozialsystems bei.
In Deutschland wird die Pflegeversicherung in gesetzliche (oder soziale) und private Systeme unterteilt. Beide haben das gemeinsame Ziel, pflegebedürftige Menschen zu unterstützen - doch mit einigen grundlegenderen Unterschieden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung:
Die private Pflegeversicherung:
Wie bereits eingehend erwähnt stehen Pflegekassen und Pflegezusatzversicherungen in einer komplementären Beziehung zueinander. Das bedeutet, dass die deutsche Sozialversicherung darauf bedacht ist, dass die gesetzliche und private Pflegezusatzversicherung die bestmögliche Versorgung zur Verfügung stellen soll.
Doch wie stehen beide in Verbindung? Während die Pflegekassen primär dafür zuständig sind, die grundlegenden Pflegeleistungen zu decken, kommen Pflegezusatzversicherungen ins Spiel, um eventuell auftretende Versorgungslücken zu schließen.
Denken Sie daran, dass die Beantragung einer Pflegezusatzversicherung im Voraus gestellt werden muss und nicht dann stattfinden kann, wenn die Betroffenen bereits Einschränkungen vorweisen.
Dann bieten Pflegezusatzversicherungen individuellen Zusatzschutz, der auf die Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sein kann. Ihre Aufgabe ist es dann, die Kosten zu decken, die über die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse hinausgehen, wie beispielsweise für zusätzliche Betreuungsleistungen, Krankenpflege, qualitativ hochwertigere Pflegedienste und Pflege zu Hause oder im Pflegeheim.
Die Pflegekasse und die Krankenkassen sind zwei getrennte, aber eng miteinander verbundene Elemente des deutschen Sozialversicherungssystems.
Das Ziel beider: Trotz ihrer Unterschiede haben Kranken- und Pflegekassen auch Gemeinsamkeiten. Beide sind integraler Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und arbeiten auf der Grundlage des Solidaritätsprinzips. Beide werden durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und beide haben das gemeinsame Ziel, den Zugang zu Gesundheits- und Pflegeleistungen für alle Versicherten zu ermöglichen und zu erleichtern.
Die Hauptunterschiede zwischen einer Pflegekasse und einer Krankenkasse liegen in ihrem Leistungsspektrum und dem zugewiesenen Personenkreis.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen und Therapien (wie man es aus dem Alltag wohl kennen mag). Sie deckt auch die Kosten für präventive Maßnahmen und Rehabilitation nach Krankheiten oder Verletzungen.
Die Pflegekasse hingegen konzentriert sich auf die Bereitstellung von Unterstützung für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Altersschwäche dauerhafte Pflege benötigen.
Grundsätzlich ist der Pflegegrad einer der wichtigsten Faktoren für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Denn dieser bestimmt die erforderliche finanzielle Unterstützung sowie die entsprechenden Pflegesachleistungen in einem Pflegefall.
Pflegegrade sind eine Maßeinheit zur Bestimmung des Pflegebedarfs eines Menschen. Sie ersetzen seit 2017 die vorherigen Pflegestufen und liegen auf einer Skala von 1 bis 5, wobei Pflegegrad 1 eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bedeutet, während Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung kennzeichnet.
Die Einstufung in einen Pflegegrad wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder von Prüfern der privaten Pflegeversicherungen durchgeführt.
Bei der Begutachtung wird anhand von sechs Modulen eine Gesamtbewertung vorgenommen und ein entsprechender Pflegegrad zugeordnet:
Die Pflegereform 2017 war ein wichtiger Meilenstein im deutschen Pflegesystem, denn sie führte die Pflegegrade ein. Ziel war es, die bisherigen Pflegestufen abzulösen, um eine genauere und individuellere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Diese Reform hat es auch ermöglicht, Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel (schwere) Demenz, gerechter zu berücksichtigen. Dahingehend hat der Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden dazu beigetragen, den Bedarf an Pflegeleistungen besser zu identifizieren und die Versorgung der Pflegebedürftigen entsprechend anzupassen.
Die Pflege-Reform 2017 hat außerdem zur finanziellen Aufwertung der häuslichen Pflege beigetragen, indem sie den Zugang zu teilstationären und ambulanten Pflegediensten erleichtert und das Angebot an Kurzzeit- und Verhinderungspflege erweitert hat - etwas, dass auch die finanzielle Unterstützung und Betreuung ausweitete.
Von der Auswertung der Pflegebegutachtung und der direkten Zahlung des Pflegedienst (bei einem erkannten Pflegegrad), haben die Einrichtungen der Pflegekassen weitere Aufgaben der Absicherung und bieten Leistung in mehreren Situationen.
Zusätzlich zu diesen konkreten Gegenständen kann die Pflegekasse auch eine finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gewähren, um Barrieren zu beseitigen und die Sicherheit im Haus zu erhöhen. Dazu können beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, das Entfernen von Schwellen oder die Installation eines Notrufsystems gehören.
Die Leistungen der Pflegekasse sind in Deutschland grundsätzlich steuerfrei. Das bedeutet, dass Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Leistungen der Pflegekasse nicht als Einkommen besteuert werden.
Die Pflegekassen bieten auch verschiedene Unterstützungsleistungen für Pflegepersonen bzw. pflegende Angehörige an, die in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören beispielsweise Pflegekurse und Beratungsangebote, die den Angehörigen dabei helfen, sich in ihrer Rolle zurechtzufinden und die Pflege zu bewältigen. Vieles von dem, was von der Seite der Pflege, von der Sicht auf eine Erkrankung und die Pflegebedürftigkeit diskutiert wird, kann man hier teilweise lernen.
Auch die Kosten für eine Ersatzpflege (Verhinderungspflege) können möglicherweise übernommen werden, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen, beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub.
Die Finanzierungsstruktur der Pflegekassen in Deutschland beruht hauptsächlich auf dem System der Sozialversicherungsbeiträge, welches eine solidarische und verpflichtende Absicherung aller Beitragszahler ermöglicht.
Der Pflegeversicherungsbeitrag ist ein entscheidender Faktor in der Finanzierung des Pflegesystems. Dieser Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttoeinkommens des Versicherten berechnet und sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber geteilt, ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Für kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, wird ein zusätzlicher Beitragszuschlag erhoben.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt und kann vom Gesetzgeber angepasst werden, um den Finanzierungsbedarf des Pflegesystems zu decken. So trägt der Pflegeversicherungsbeitrag dazu bei, die Ausgaben der Pflegekassen für Pflegeleistungen, Verwaltungskosten und andere Aufgaben zu finanzieren.
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung, die an Personen ausgezahlt wird, die zu Hause von nicht professionellen Pflegekräften, wie beispielsweise Familienmitgliedern oder Freunden, gepflegt werden. Der Betrag des Pflegegeldes variiert je nach dem festgestellten Pflegegrad der betroffenen Person.
Pflegesachleistungen beziehen sich auf professionelle Pflegeleistungen, die zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung erbracht werden und deren Kosten von der Pflegekasse getragen werden. Auch hier variiert der Betrag je nach Pflegegrad:
Zu diesen Leistungen gehören Dienstleistungen wie Alltagsbegleitung, Hilfe bei der Haushaltsführung und Freizeitgestaltung, die dazu beitragen, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu verbessern und ihre Betreuer zu entlasten. Unabhängig vom Pflegegrad steht hierfür ein monatlicher Betrag von 125 Euro zur Verfügung.
Tages- und Nachtpflege bietet während der Tages- oder Nachtstunden Betreuung und Pflege in einer entsprechenden Einrichtung. Diese Option kann sich als äußerst nützlich erweisen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich oder ausreichend ist.
Ein Beispiel: Der 78-jährige Herr Schmidt, der an Parkinson leidet, wird während der Arbeitszeiten seiner Tochter in eine Tagespflegeeinrichtung gebracht. Dort erhält er die nötige Betreuung, kann Mahlzeiten zu sich nehmen und an Aktivitäten teilnehmen. Abends kehrt er wieder nach Hause zurück, wo die Pflege von seiner Familie übernommen wird. Bei Bedarf kann auch eine Nachtpflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden, um eine durchgehende Betreuung sicherzustellen.
Verhinderungspflege erlaubt es den Pflegenden, eine wohlverdiente Pause einzulegen. In diesem Fall übernimmt ein professioneller Dienst zeitweilig die Pflege.
Ein Beispiel: Frau Müller pflegt ihren an Demenz erkrankten Ehemann täglich. Sie braucht aber dringend eine Auszeit, um eigene Krankenhaustermine wahrzunehmen und etwas Erholung zu finden. Sie beantragt daher Verhinderungspflege. Während ihrer Abwesenheit übernimmt ein professioneller Pflegedienst die Betreuung ihres Ehemannes, sodass sie sich ausruhen und um ihre eigenen Bedürfnisse kümmern kann.
Diese Form der Pflege ist besonders hilfreich, wenn der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend intensivere Pflege benötigt oder wenn die regulären Pflegekräfte eine Auszeit benötigen.
Ein Beispiel: Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigt Frau Meier, die normalerweise von ihrem Sohn gepflegt wird, für einige Wochen eine intensivere Betreuung und medizinische Überwachung. In dieser Zeit wird sie in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung gebracht, wo sie rund um die Uhr von Fachkräften betreut wird. Ihr Sohn kann in dieser Zeit durchatmen und sich auf seine eigenen Verpflichtungen konzentrieren, während er sicher sein kann, dass seine Mutter gut versorgt ist.
Verbrauchbare Pflegehilfsmittel sind Artikel, die im Rahmen der häuslichen Pflege verwendet werden und nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die Pflegekassen erstatten hierfür bis zu 40 Euro monatlich, sofern ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet.
Wichtig: Sie können die 40 Euro rückwirkend einfordern, wenn Sie die Rechnung der Leistungen vorweisen.
Berechtigt für Leistungen der Pflegekassen sind in der Regel Personen, die in Deutschland gesetzlich pflegeversichert sind und bei denen eine erhebliche, dauerhafte Einschränkung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in der persönlichen Pflege, in der Mobilität, in der hauswirtschaftlichen Versorgung oder in weiteren Bereichen vorliegt. Pflegegeld gibt es beispielsweise ab Pflegegrad 2.
Für die Anspruchsberechtigung auf Leistungen der Pflegeversicherung sind grundsätzlich zwei Kriterien maßgebend:
Denken Sie daran: Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von deren gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Neben dem Antragsformular sollten auch alle relevanten medizinischen Unterlagen und Atteste eingereicht werden, die die Pflegebedürftigkeit belegen. Nach Eingang des Antrags bei der zuständigen Pflegekasse wird dann die Begutachtung veranlasst.
Die private Pflegezusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung und dient dazu, finanzielle Lücken im Pflegefall zu schließen. So können zum Beispiel Kosten für zusätzliche Pflegedienste, höherwertige Pflegehilfsmittel oder die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung (z.B. im Pflegeheim), die über den von der Pflegeversicherung gedeckten Betrag hinausgehen, von einer solchen Zusatzversicherung übernommen werden.
Denn die (gesetzlichen) Leistungen der Pflegeversicherung bieten zwar einen gewissen Service, jedoch kann es Versicherten finanziell helfen, wenn frühzeitig eine zusätzliche Absicherung beantragt wird.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie sind in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, die monatliche Kosten von 3.500 Euro verursacht. Sie sind im Pflegegrad 5 eingestuft und erhalten daher von Ihrer Pflegekasse monatliche Leistungen in Höhe von 2.095 Euro. Das hinterlässt eine monatliche finanzielle Lücke von 1.405 Euro, die von Ihnen selbst gedeckt werden muss.
Wenn Sie jedoch eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben, die monatliche Leistungen bei einem Pflegegrad vorsieht, könnten diese zusätzlichen Kosten (zumindest teilweise und je nach Höhe ihrer Zusatzversicherung) gedeckt sein.
Pflege-Bahr-Police: Diese staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung wurde nach dem ehemaligen Gesundheitsminister Daniel Bahr benannt. Die Police zahlt im Pflegefall eine vereinbarte Summe, die unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten ist. Einer der Vorteile der Pflege-Bahr-Police ist, dass Versicherer gesetzlich dazu verpflichtet sind, jeden Antragsteller unabhängig von seinem Gesundheitszustand zu akzeptieren und es eine kleine Form des Zuschusses (monatlich 5 Euro) gibt.
Pflegetagegeldversicherung: Ein fester Betrag wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt. Sie punktet mit ihrer Flexibilität, da die Auszahlung nach Belieben verwendet werden kann. Allerdings kann das Tagegeld möglicherweise nicht ausreichen, um alle Pflegekosten abzudecken.
Pflegekostenversicherung: Sie kommt für die tatsächlichen Pflegekosten auf, bis zu einem vorher festgelegten Limit. Sie bietet zwar finanzielle Sicherheit, aber weniger Flexibilität, da sie oft detaillierte Rechnungen erfordert, die eingereicht werden müssen.
Pflegerentenversicherung: Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wird eine monatliche Rente gezahlt. Sie hängt von den geleisteten Beiträgen und dem gewählten Tarif ab und bietet planbare, regelmäßige Auszahlungen. Allerdings ist die Versicherungsprämie hier meist etwas höher, was jedoch auch heißen kann, dass die Auszahlung höhere Leistungen verspricht.
In den folgenden Abschnitten finden Sie eine schrittweise Aufschlüsselung der Beantragung von Pflegeleistungen sowie die Besonderheiten der Beantragung von Pflegehilfsmitteln.
Der Weg zur Beantragung von Pflegeleistungen beginnt mit einer genauen Kenntnis des Pflegebedarfs. Die Bewertung dieser Bedürfnisse ist wichtig, um ein umfassendes Bild Ihrer Situation zu erhalten. Berücksichtigen Sie jeden Aspekt Ihrer täglichen Routine, der bestehenden medizinischen Behandlungen und jeder zusätzlich benötigten Unterstützung.
Wenn Ihr Pflegebedarf von Ihrer Seite aus festeht, können Sie mit der Antragsphase beginnen.
Dies bedeutet, dass Sie einen schriftlichen Antrag an die Pflegekasse schicken. In diesem Dokument sollten Sie Ihren Pflegebedarf genauestens beschreiben. Beachten Sie, dass sich die Einzelheiten des Antragsverfahrens von Pflegekasse zu Pflegekasse leicht unterscheiden können, befolgen Sie also die Anweisungen Ihrer jeweiligen Kasse.
Um das Verfahren einfacher zu gestalten, bieten einige Pflegekassen Online-Antragssysteme an. Über diese digitalen Portale können Sie Ihren Antrag mühelos von zu Hause aus einreichen.
Sobald der Antrag eingereicht wurde, folgt die Begutachtungsphase.
In den meisten Fällen besucht Sie ein Mitarbeiter eines medizinischen Dienstes, um Ihre Situation zu beurteilen und Ihre Pflegestufe einzustufen. Diese Beurteilung ist von entscheidender Bedeutung, da sie sich direkt auf die Leistungen auswirkt, die Sie von der Pflegeversicherung erhalten können.
Nach der Begutachtung trifft die Pflegekasse eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Wird der Antrag angenommen, erhalten Sie einen Bescheid, in dem Ihre Pflegestufe und die damit verbundenen Leistungen aufgeführt sind. Wird Ihr Antrag jedoch abgelehnt, haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben und eine erneute Begutachtung zu beantragen.
Bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der Hauptunterschied besteht darin, dass Pflegehilfsmittel in der Regel physische Gegenstände oder Geräte sind, die bei der Pflege helfen. Beispiele sind Gehhilfen, Rollstühle oder Badehilfen.
Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist häufig eine ärztliche Verordnung erforderlich. In diesem ärztlichen Dokument sollte der Bedarf an dem Pflegehilfsmittel dargelegt werden und wie es die Lebensqualität des Antragstellers verbessern wird. Sobald die Verordnung vorliegt, muss sie bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wie bei anderen Pflegeleistungen auch, prüft die Pflegekasse den Antrag, sobald er eingereicht ist. Dann wird entschieden, ob die Pflegehilfe gewährt wird. Wenn sie bewilligt wird, wird die Pflegehilfe in der Regel direkt ausgezahlt oder nach dem Kauf erstattet.
Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema, die häufig von unseren Nutzern gestellt werden.
Eine Pflegekasse ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie ist zuständig für die Bereitstellung von finanzieller Unterstützung und Pflegeleistungen für Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Pflege benötigen.
Um Leistungen von der Pflegekasse zu beantragen, müssen Sie zunächst einen schriftlichen Antrag an Ihre Krankenkasse senden. Nach Eingang des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Sie zu Hause besuchen und Ihren Pflegebedarf beurteilen. Basierend auf diesem Gutachten wird die Pflegekasse dann entscheiden, welchen Pflegegrad Ihnen zugeordnet wird und welche Leistungen Sie erhalten.
Die Pflegekasse bietet eine Vielzahl von Leistungen an, darunter Pflegegeld für häusliche Pflege, Sachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege. Die genaue Art und Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen ab.
Grundsätzlich hat jede Person, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert und pflegebedürftig ist, Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad und den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen ab.
Ja, die Leistungen der Pflegekasse und einer privaten Pflegeversicherung können ergänzend in Anspruch genommen werden. Die private Pflegeversicherung kann dabei helfen, Kosten abzudecken, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen.
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