Höherstufung Pflegegrad - so sichern Sie sich mehr Pflegeleistungen!

Definition & Bedeutung
Gründe für Höherstufung
Beantragung
Gegutachtung durch MD
Nach dem Gutachten
Tipps & Hilfen
Fazit
Kurz zusammengefasst
- Mehr Leistungen ab Antragstag: Ein höherer Pflegegrad bedeutet mehr Geld und Unterstützung für Pflegebedürftige wie Pflegepersonen.
- Höherstufungsantrag jederzeit möglich: Ein Antrag kann beliebig oft gestellt werden, sobald sich der Pflegebedarf erhöht.
- Pflegebedürftigkeit überprüfen: Eine regelmäßige Überprüfung hilft, rechtzeitig benötigte Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten.
Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit verändern sich oft auch die Anforderungen im Pflegealltag. Was bei der ersten Einstufung noch ausreichend war, deckt möglicherweise heute nicht mehr den tatsächlichen Pflegebedarf ab. In solchen Fällen ist eine Höherstufung des Pflegegrades sinnvoll.
Deshalb klären wir in diesem Ratgeber, wann eine Höherstufung angebracht ist, wie Sie den Antrag auf Höherstufung Pflegegrad stellen und was es zu beachten gilt.
Was bedeutet Pflegegrad und warum ist eine Höherstufung sinnvoll?
Ein Pflegegrad beschreibt den individuellen Pflegebedarf eines Menschen und ist die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung erhalten pflegebedürftige Personen – sei es durch Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder durch einen Pflegedienst.
Eine Höherstufung des Pflegegrades wird notwendig, wenn sich der Gesundheitszustand oder die Pflegesituation verschlechtert und der Pflegeaufwand die bewilligten Leistungen übersteigt.
In diesem Fall kann ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads gestellt werden, um weitere Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Wer erstmals Unterstützung (Erstantrag) benötigt, sollte zunächst einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen, um in das Leistungssystem der Pflegeversicherung aufgenommen zu werden. Welche Anforderungen und Voraussetzungen dazu erforderlich sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Pflegegrad beantragen".
Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?
Der Anspruch auf Höherstufung des Pflegegrades kommt in verschiedenen Situationen infrage – typischerweise dann, wenn sich der Gesundheitszustand und die Pflegesituation des Pflegebedürftigen verschlechtert hat. Das ist etwa bei chronisch fortschreitenden Erkrankungen wie Parkinson, Demenz oder Multipler Sklerose häufig der Fall.
Typische Gründe für eine Höherstufung:
- Die Selbstständigkeit im Alltag hat nachgelassen, z. B. bei der Mobilität oder Selbstversorgung.
- Die bisherigen Leistungen decken den tatsächlichen Pflegebedarf nicht mehr ab. Beispiel: Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistungen, obwohl ein ambulanter Pflegedienst täglich notwendig ist.
- Nach Krankenhausaufenthalten oder einem Wechsel ins Pflegeheim ist das Maß der Pflegebedürftigkeit gestiegen.
Auch wenn bei dem Erstantrag Fehler gemacht wurden – z. B. durch Fehleinschätzungen bei der Begutachtung – ist eine Pflegegrad Höherstufung möglich. Scheuen Sie sich nicht eine erneute Überprüfung zu beantragen. Denn Gutachter und die Pflegekasse sind verpflichtet, den tatsächlichen Bedarf zu erfassen und entsprechende Leistungen zu bewilligen.
Warum Sie die Höherstufung des Pflegegrades nicht aufschieben sollten
Viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zögern, eine Pflegegrad Höherstufung zu beantragen – sei es aus Unsicherheit, Respekt vor dem bürokratischen Aufwand oder der Hoffnung, dass sich die Situation vielleicht wieder verbessert. Doch genau dieses Zögern kann wichtige Leistungen der Pflegeversicherung kosten.
Pflegeleistungen gelten erst ab Antragstellung
Die Pflegekasse bewilligt höhere Leistungen erst ab dem Datum, an dem der Antrag auf einen höheren Pflegegrad eingeht. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Wer also abwartet, verschenkt unter Umständen Geld und wichtige Unterstützung.
Verschlechterungen sollten schnell erfasst werden
Pflegebedürftigkeit ist oft dynamisch. Wenn sich die Pflegesituation oder der Gesundheitszustand verschlechtert hat – etwa durch eine neue Erkrankung, einen Sturz, Klinikaufenthalt oder steigenden Pflegeaufwand – sollte das zeitnah in einer neuen Begutachtung erfasst werden. Sonst bleibt der Pflegegrad zu niedrig und Sie erhalten nicht die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Finanzielle Entlastung für Angehörige
Höhere Pflegegrade bedeuten oft deutlich mehr Unterstützung – auch in Form von Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmitteln oder Zuschüssen für Pflegeheime. Wer sich früh um die Einstufung in einen höheren Pflegegrad kümmert, entlastet damit auch Angehörige finanziell bei der Pflege zu Hause. Denn erst ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld- und Sachleistungen.
Wie beantrage ich die Höherstufung?
Grundsätzlich gilt: Ein Höherstufungsantrag oder Verschlechterungsantrag ist jederzeit möglich – unabhängig davon, wie lange der aktuelle Pflegegrad besteht.
Eine neue Begutachtung kann auch wenige Monate nach der letzten erfolgen, wenn sich der Zustand deutlich verändert hat. Ein Antrag sollte immer dann gestellt werden, wenn…
- die bisher bewilligten Leistungen im Alltag nicht ausreichen.
- sich der Zustand der pflegebedürftigen Person sichtbar verschlechtert hat.
- sich bei der letzten Einstufung Bewertungsfehler ergeben haben.
Ablauf: Antrag auf Höherstufung eines Pflegegrades
- Bestehenden Pflegegrad überprüfen
Bevor Sie den Antrag auf Höherstufung Pflegegrad stellen, sollten Sie die aktuelle Situation mit dem damaligen Zustand zum Zeitpunkt der letzten Begutachtung vergleichen. Schauen Sie sich das letzte Pflegegutachten an: Hat sich Ihre Selbstständigkeit verschlechtert? Ist der Pflegebedarf gestiegen? Eine Rücksprache mit Ihrem Pflegedienst, Hausarzt oder einem Pflegeberater kann Ihnen bei der Einschätzung helfen. Auch ein Pflegegradrechner im Internet liefert erste Anhaltspunkte zur möglichen Einstufung. - Pflegegrad Antrag bei der Pflegekasse einreichen
Fordern Sie bei Ihrer Pflegekasse das entsprechende Antragsformular zur Pflegegrad Höherstufung an. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie Ihre Gründe für eine Höherstufung Ihres Pflegegrades an. Als Antragsteller kann auch Ihr gesetzlicher Betreuer fungieren. - Begutachtungstermin vereinbaren
Nach Antragseingang setzt sich der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zur neuen Pflegebegutachtung zu vereinbaren. - Auf die Begutachtung vorbereiten
Bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor: Arztberichte, Medikamentenpläne, Entlassungspapiere von Krankenhausaufenthalten sowie ein aktuelles Pflegetagebuch. Das hilft dem Gutachter, Ihren tatsächlichen Pflegebedarf besser einzuschätzen. - Bescheid der Pflegekasse abwarten
Nachdem der Gutachter seinen Bericht an die Pflegekasse gesendet hat, wird dort über die Höherstufung des Pflegegrades entschieden. Laut Gesetz muss die Kasse innerhalb von 25 Arbeitstagen einen schriftlichen Bescheid erteilen. Die höheren Pflegeleistungen gelten ab dem Datum der Antragstellung.
Tipp: Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem Pflegetagebuch, in dem Sie über 1 bis 2 Wochen alle pflegerischen Tätigkeiten dokumentieren. Dieses liefert wertvolle Hinweise für die spätere Begutachtung. Nutzen Sie dazu unser kostenloses Pflegetagebuch (pdf), das alle 6 Module des aktuellen Begutachtungsverfahren (NBA) enthält.

Nützliche Hilfsmittel
Ein Musterformular für die Antragstellung auf Höherstufung wird von vielen Pflegekassen auf deren Webseite angeboten. Dieses enthält alle erforderlichen Angaben und erleichtert die korrekte Antragstellung. Ein offizielles Formular für einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrad als PDF zum Download gibt es u. a. bei der AOK, Barmer oder TK.
Begutachtung durch den MD
Nach dem Höherstufungsantrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit einer neuen Pflegebegutachtung.
Diese findet meist im häuslichen Umfeld statt. In Sonderfällen ist eine Höherstufung des Pflegegrades nach Aktenlage möglich. Die Begutachtung läuft ähnlich ab wie bei dem Pflegegrad Antrag und basiert auf den sechs gesetzlich definierten Lebensbereichen (Modulen) wie Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung.
Das heutige System der Pflegegrade hat im Jahr 2017 die früheren Pflegestufen abgelöst, um die individuelle Selbstständigkeit differenzierter zu bewerten.

Kann der Antrag auf Höherstufung zu einem niedrigeren Pflegegrad führen?
Grundsätzlich ja, allerdings ist das extrem selten. In der Praxis bleibt der Pflegegrad meist gleich oder wird erhöht. Nur wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person deutlich verbessert hat und der Pflegebedarf gesunken ist, kann der Gutachter eine niedrigere Einstufung empfehlen. In solchen Fällen ist ein Widerspruch möglich.
Sonderfall: Höherstufung des Pflegegrades nach dem Tod
Grundsätzlich kann eine Höherstufung des Pflegegrades nach dem Tod beantragt werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Stirbt eine pflegebedürftige Person kurz nach der Antragstellung, aber vor dem Begutachtungstermin oder dem Bescheid, kann die Pflegekasse den Antrag dennoch prüfen und gegebenenfalls rückwirkend bewilligen.
Wird der Höherstufungsantrag bewilligt, erfolgt die Leistungsauszahlung für den Zeitraum bis zum Todestag (2). Wichtig: Der Antrag muss zu Lebzeiten gestellt worden sein – eine rückwirkende Antragstellung nach dem Tod ist nicht möglich.
Nach dem Gutachten: Entscheidung der Pflegekasse
Nach Eingang Ihres Antrags auf Höherstufung des Pflegegrades hat die Pflegekasse eine Frist von 25 Arbeitstagen, um über Ihren Antrag zu entscheiden.
In dringenden Fällen – z. B. bei stationärer Krankenhausentlassung, Palliativversorgung oder häuslicher Krisensituation – verkürzt sich diese Frist auf 1 Woche, wenn dies ausdrücklich beantragt wird (2).
Wurde der Antrag auf einen höheren Pflegegrad bewilligt, erhalten Sie einen Bescheid und rückwirkend höhere Pflegeleistungen ab dem Antragsdatum.
Was tun bei Ablehnung?
Wird die Pflegegrad Höherstufung abgelehnt, haben Sie das Recht binnen einen Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse einen Widerspruch einzureichen. Diesen können Sie schriftlich per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) einreichen. Es ist jedoch nicht rechtsgültig diesen per E-Mail mittzuteilen.
Im Widerspruchsverfahren überprüft nun die Pflegekasse erneut ihre Entscheidung und lässt ein Zweitgutachten erstellen. Dieses Gutachten erfolgt entweder nach Aktenlage oder mit einem weiteren vor Ort Besuch. Halten Sie auch bei diesem Folgetermin alle medizinischen Unterlagen sowie persönlichen Dokumentationen bereit.
Tipp: Legen Sie dem Widerspruch ergänzende Unterlagen bei – z. B. ärztliche Atteste, ein detailliertes Pflegetagebuch oder die Einschätzung des Pflegedienstes. Auch eine erneute Begutachtung kann beantragt werden.
Nimmt die Pflegekasse nach erneuter Prüfung Ihren Einwand an, erlässt sie einen positiven Bescheid, die sogenannte Abhilfe. Im Fall der erneuten Ablehnung, erlässt sie den Widerspruchsbescheid.
Höherstufung des Pflegegrads: Tipps & Hilfen
- Nutzen Sie den Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung und lassen Sie sich von einem Pflegeberater unterstützen. Die Pflegekassen bieten kostenlose Hilfe und Beratung
- Dokumentieren Sie in einem Pflegetagebuch jede Veränderung des Pflegezustands.
- Nutzen Sie einen Pflegegradrechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
- Beachten Sie die Höherstufung Pflegegrad Fristen und reichen Sie den Antrag frühzeitig ein.
Fazit: Pflegegrad regelmäßig prüfen
Eine Pflegegrad-Höherstufung kann entscheidend zur Verbesserung der Versorgung beitragen – sei es durch mehr Pflegeleistungen, finanzielle Entlastung oder zusätzliche Unterstützung im Alltag. Prüfen Sie regelmäßig, ob der bestehende Pflegegrad noch zum tatsächlichen Bedarf passt – und stellen Sie rechtzeitig einen Höherstufungsantrag.
So sichern Sie sich und Ihren Angehörigen die Hilfe, die Ihnen gesetzlich zusteht.
Häufig gestellte Fragen
Den Antrag auf einen höheren Pflegegrad kann der Pflegebedürftige selbst stellen oder ein Bevollmächtigter – z. B. ein Angehöriger, Betreuer oder Pflegeberater.
Ja, in der Regel erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof. Nur in Ausnahmefällen ist eine Höherstufung des Pflegegrades nach Aktenlage möglich.
Sie können eine Höherstufung des Pflegegrades so oft beantragen, wie es nötig ist – es gibt keine gesetzliche Begrenzung. Voraussetzung ist, dass sich die Pflegebedürftigkeit merklich verschlechtert hat. Eine neue Begutachtung ist sechs Monate nach einer vorherigen Einstufung möglich, wenn sich der Zustand deutlich verändert hat.
Quellen
(1) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 35 Erlöschen der Leistungsansprüche: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__35.html
(2) Soziales Gesetzbuch - Elftes Buch: Soziale Pflegeversicherung § 18 Beauftragung der Begutachtung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
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