Pflegegrad 3: Was kann man alles beantragen?

Leistungen
Weitere Leistungen
Hausnotruf
Fazit
Kurz zusammengefasst
- Pflegegrad 3 Voraussetzungen: Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
- Leistungen Pflegegrad 3: Pflegebedürftige erhalten u. a. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
- Höherstufung eines Pflegegrades: Bei gesundheitlicher Verschlechterung sollte eine erneute Begutachtung über die Pflegekasse beantragt werden.
Pflegegrad 3 wird dann durch die Pflegeversicherung vergeben, wenn bei einem Menschen im Rahmen der Pflegebegutachtung eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt wird.
Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen bei Pflegegrad 3 zustehen und welche zusätzlichen Unterstützungsangebote Sie in Anspruch nehmen können.
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Leistungen bei Pflegegrad 3: Was kann man alles beantragen?
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 ist in ihrem Alltag bereits stark eingeschränkt und benötigt in vielen Bereichen des Lebens mehrmals am Tag Unterstützung. Darum haben Betroffene das Recht, sämtliche Geldleistungen und Sachleistungen der Pflegekasse zu beanspruchen. Die folgende Tabelle spiegelt wider, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen bei Pflegegrad 3 und häuslicher Pflege zustehen: (1)

Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Bei häuslicher Pflege haben Sie Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich. Ob Sie die Geldleistung der Pflegekasse für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuungskraft nutzen oder Ihre pflegenden Angehörigen mit dem Geld entlohnen möchten, bleibt Ihnen überlassen.
Jedoch sind Sie bei Pflegegrad 3 gemäß Paragraf 37.3 SGB XI dazu verpflichtet, alle 6 Monate einen kostenlosen Beratungseinsatz wahrzunehmen. Diese sollen die Qualität der häuslichen Pflege sichern und Pflegebedürftige sowie ihre pflegenden Angehörigen in ihrem Pflegealltag unterstützen.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Möchten Sie die häusliche Versorgung über einen ambulanten Pflegedienst sicherstellen, können Sie die Dienstleistungen über die Pflegesachleistungen finanzieren. Mit Pflegegrad 3 stellt Ihnen die Pflegekasse 1.497 Euro pro Monat zur Verfügung.
In welchem Umfang Sie eine professionelle Pflegekraft in Anspruch nehmen, können Sie mit dem Pflegedienst individuell vereinbaren und vertraglich festlegen. Dieser rechnet seine Dienstleistungen dann intern mit der Pflegekasse ab.
Kombinationsleistungen bei Pflegegrad 3
Bei Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, Kombinationsleistungen aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu beanspruchen. Dies erlaubt Ihnen, die häusliche Pflege flexibel zu gestalten und die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes als auch die Unterstützung durch pflegende Angehörige zu nutzen. Hierbei können Sie selbst bestimmen, in welchem Verhältnis Sie die Leistungen kombinieren möchten.
Beispiel für Kombinationsleistungen
Bei Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf 599 Euro Pflegegeld und 1.497 Euro Pflegesachleistungen im Monat. Beanspruchen Sie 60 Prozent Pflegesachleistungen (898,20 Euro) durch einen ambulanten Pflegedienst, stehen Ihnen also noch 40 Prozent Pflegegeld (239,60 Euro) zur Verfügung.
Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung bei Pflegegrad 3
Haben Sie sich dazu entschlossen, in ein Pflegeheim zu ziehen, stehen Ihnen mit Pflegegrad 3 für die Finanzierung der Betreuungs- und Pflegekosten 1.319 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit diesem Geld können Sie einen Teil der Kosten decken.
Die Unkosten für Unterbringung, Verpflegung (Hotelkosten) sowie die Investitionskosten für den Unterhalt der Pflegeeinrichtung und für die Aus- und Weiterbildung des Personals (Ausbildungsumlage) gehören zum sogenannten Eigenanteil. Diesen müssen Pflegebedürftige eigenständig finanzieren.
Abhängig vom Bundesland und der gewählten Einrichtung können diese Kosten variieren. Daher ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss diverse Pflegeheime anzuschauen und sich bei der Heimleitung über die Höhe und Zusammensetzung der verschiedenen Kostenfaktoren zu informieren.
Gut zu wissen: Seit Anfang 2022 gibt es prozentuale Leistungszuschläge für Pflegeleistungen durch die Pflegekasse, mit denen Sie Ihren Eigenanteil reduzieren können. Diese wurden am 1. Januar 2024 erhöht. In welchem Rahmen sich die Zuschüsse bewegen und weitere wichtige Informationen zum Thema Pflegeheimkosten erhalten Sie in unserem Ratgeber "Vollstationäre Pflege: Voraussetzungen, Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung".
Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 3
Während der Tages- und Nachtpflege verbringen Pflegebedürftige entweder den Tag oder die Nacht in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung und kehren anschließend wieder in ihr häusliches Umfeld zurück. Für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf fördert die Pflegekasse die teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 3 mit 1.357 Euro im Monat.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Wenn die häusliche Pflege aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs vorübergehend nicht möglich ist, haben Pflegebedürftige für einen Zeitraum von bis zu 56 Tage im Kalenderjahr Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Mögliche Gründe für die Inanspruchnahme sind:
- Ein vorübergehender erhöhter Pflegebedarf wie nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Unfall, der eine stationäre Versorgung erfordert.
- Ein dauerhafter erhöhter Pflegeaufwand, der im häuslichen Umfeld nicht abgesichert werden kann, sodass die Zeit, bis ein Umzug ins Pflegeheim stattfindet, überbrückt werden kann.
- Abwesenheit der Pflegeperson aufgrund von Krankheit oder Urlaub.
- Zur Entlastung pflegender Angehöriger.
Für die Kurzzeitpflege erhalten Versicherte ab Pflegegrad 2 einen Zuschuss in Höhe von 1.854 Euro pro Jahr. Die Pflegekasse übernimmt im Rahmen der Kurzzeitpflege ausnahmslos die Pflegekosten. Die sogenannten Hotelkosten und die Investitionskosten müssen eigenständig oder teilweise über den Entlastungsbetrag finanziert werden.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Anders als die Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege zu Hause statt. Sie greift dann, wenn die häusliche Versorgung nicht abgesichert werden kann, weil der pflegende Angehörige selbst erkrankt, im Urlaub ist oder wichtige Termine wahrnehmen muss.
Die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege in Pflegegrad 3 sind, dass die pflegebedürftige Person Pflegegeld bezieht und bereits 6 Monate im häuslichen Umfeld von ihren Angehörigen gepflegt wird.
Die Verhinderungspflege kann von bis zu 42 Tage im Kalenderjahr genutzt werden. Für die Finanzierung einer Ersatzpflegekraft stellt die Pflegekasse Pflegebedürftigen einen Leistungsbetrag in Höhe von 1.685 Euro im Jahr zur Verfügung.
Wichtige Info zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Seit dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag aus der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege! Dies bedeutet, dass beide Leistungsbeträge zu einem Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zusammengefügt wurden und nunmehr flexibel genutzt werden können.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro im Monat verfolgt das Ziel, Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege zu entlasten sowie die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.
Jedoch handelt es sich beim Entlastungsbetrag um eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Dies bedeutet, dass Sie den Betrag nur für nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Alltag verwenden können. Welche Dienstleister zugelassen sind, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Hierzu gehören:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Betreuung und Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (ohne Grundpflege)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Der Entlastungsbetrag funktioniert nach dem Erstattungsprinzip und wird nicht direkt von der Pflegekasse ausbezahlt. Dies bedeutet, dass Sie zuerst in Vorkasse gehen, anschließend sämtliche Rechnungen und Belege beim Kostenträger einreichen und das Geld dann zurückerstattet bekommen.
Gut zu wissen: Die monatlichen Entlastungsbeträge können angespart werden.
Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht aufgebracht, wird der Restbetrag automatisch auf den Folgemonat übertragen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, den Betrag anzusparen und für die Finanzierung einer kostenintensiveren Dienstleistung zu nutzen. Beachten Sie hierbei, dass nicht verbrauchte Beträge bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden müssen, da sie ansonsten verfallen.
Pflegehilfsmittel & technische Hilfen bei Pflegegrad 3
Mit Pflegegrad 3 sowie in allen anderen Pflegegraden haben Versicherte Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Hierzu gehören:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Inkontinenzmaterial, Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe usw.
- Technische Pflegehilfsmittel: Rollatoren, Rollstühle, Wannenlifter, Pflegebetten usw.
Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erhalten Sie 42 Euro pro Monat. Technische Pflegehilfsmittel werden ihnen je nach Bedarf in der Regel leihweise zur Verfügung gestellt. Beachten Sie jedoch, dass beide Leistungen bei der Pflegekasse beantragt werden müssen und ein ärztliches Attest die Notwendigkeit widerspiegeln muss.
Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 3
Die meisten Menschen mit Pflegegrad 3 sind aufgrund einer Krankheit oder einer körperlichen Beeinträchtigung stark in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Diese Einschränkungen führen dazu, dass alltägliche Dinge wie das Treppensteigen oder das Durchführen der Körperhygiene für viele Betroffene eine echte Herausforderung darstellen.
Damit Barrieren reduziert werden und Pflegebedürftige in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können, stellt die Pflegeversicherung einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zur Verfügung.
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Dieser beträgt in Pflegegrad 3 sowie in allen anderen Pflegegraden 4.180 Euro pro Umbaumaßnahme und kann für barrierereduzierende Umbauten wie für den Einbau eines Treppenlifts oder einer barrierefreien Dusche sowie für die Montage von Halte- und Stützgriffen im Badezimmer genutzt werden.
Wichtig hierbei ist, dass Sie den Zuschuss beantragen, bevor Sie mit den Umbauten beginnen und den Antrag gemeinsam mit den Kostenvoranschlägen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse einreichen. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Ratgeber "Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen".
Hausnotruf bei Pflegegrad 3
Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Hilfsmitteln. Die Pflegeversicherung bezuschusst anerkannte Hausnotrufe in allen Pflegegraden mit einem einheitlichen Leistungsbetrag von 25,50 Euro monatlich. Voraussetzungen für den Hausnotruf-Zuschuss sind, dass Sie allein leben oder die meiste Zeit des Tages auf sich gestellt sind und in einem Notfall wahrscheinlich nicht dazu in der Lage wären, über das Haustelefon Hilfe zu rufen.
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Weitere Leistungen & Zuschüsse für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3
Werden Menschen pflegebedürftig, dann ist nicht jede Pflegesituation gleich. Damit Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, stellt die Pflegeversicherung den Betroffenen in Pflegegrad 3 weiter Leistungen zur Verfügung. Hierzu gehören: (1)
- Pflegekurse für Pflegende: In den kostenlosen Pflegekursen bekommen Pflegende die Möglichkeit, sich praktisches Basiswissen für den Pflegealltag anzueignen. Die Kurse können entweder online oder in Präsenz stattfinden.
- Wohngruppenzuschlag: Pflegebedürftige, die in einer betreuten Wohngruppe leben, werden von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt. Der Zuschuss ist in allen Pflegegraden gleich und beträgt 224 Euro monatlich.
- Anschubfinanzierung für Pflege-WG: Die Anschubfinanzierung ist eine einmalige Förderung der Pflegekasse und dient als Starthilfe für die Gründung einer betreuten Pflege-WG. In Pflegegrad 3 erhalten Versicherte hierfür 2.613 Euro pro Person, jedoch maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe.
- Beratungseinsätze bei häuslicher Pflege: Versicherte mit Pflegegrad 3 sind dazu verpflichtet, alle 6 Monate einen kostenlosen Beratungseinsatz wahrzunehmen. Dieser soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und ist nach Paragraf 37.3 SGB XI bei Pflegegeldbezug verpflichtend.
- Pflegeunterstützungsgeld: Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Leistung für pflegende Angehörige, die aufgrund einer akuten Pflegesituation im nahen Familienkreis kurzzeitig ihre Berufstätigkeit unterbrechen müssen. Diese Leistung der Pflegekasse kann für höchstens 10 Arbeitstage und pro pflegebedürftige Person beansprucht werden. Bei Pflegegrad 3 stehen Ihnen 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts (max. 120,75 Euro pro Tag) zu.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Digitale Pflegeanwendungen sind Programme oder Apps, welche Pflegebedürftige und Pflegende in ihrem Alltag unterstützen sollen. Sie dienen dazu, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern, pflegerische Abläufe zu erleichtern und die Pflegesituation zu stabilisieren. Unterstützt werden die Anwendungen in allen Pflegegraden mit 53 Euro im Monat.
Neben den erwähnten Leistungen steht Ihnen laut Paragraf 7a SGB XI mit Pflegegrad 3 sowie in allen anderen Pflegegraden ebenfalls eine kostenlose Pflegeberatung in einer Pflegeberatungsstelle an Ihrem Wohnort zu. Da sämtliche Leistungen der Pflegekasse beantragt werden müssen, ist es für viele Betroffene oftmals hilfreich, sich bezüglich der Pflegesituation individuell beraten zu lassen, sodass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Fazit: Antrag auf Pflegegrad 3 stellen und Leistungen nutzen
Pflegegrad 3 bedeutet, dass ein Mensch schwer in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, sodass ein hoher Bedarf an Unterstützung im Alltag besteht. Um die Eigenständigkeit Pflegebedürftiger zu fördern und die aktuelle Pflegesituation für alle Betroffenen zu erleichtern, ist es wichtig, sämtliche Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen. Darum ist es von immensem Vorteil, sich in einer Pflegeberatungsstelle umfassend beraten zu lassen und alle unterstützenden Angebote zu beanspruchen.
Häufig gestellte Fragen
Da bei Pflegegrad 3 eine schwere Beeinträchtigung diagnostiziert wurde, haben Pflegebedürftige Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen durch die Pflegeversicherung. Hierzu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Leistungen aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, der Entlastungsbetrag, Pflegeleistungen für die stationäre Pflege, Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und viele mehr.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten bei häuslicher Pflege Pflegegeld in Höhe von 599 Euro monatlich durch die Pflegeversicherung ausbezahlt. Dieses Geld ist an keine Leistung gebunden und steht den Betroffenen zur freien Verfügung.
Quellen
(1) Bundesministerium für Gesundheit – Leistungen der Pflegekasse im Überblick: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick.html
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